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Intelligenzblatt
für die
rovinz(Dberhes sen
im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
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51. Sonnabend, den 22. Dezember 1838.
. Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1839, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben und durch die hieſige wollöbl. Poſtbehörde expedirt wird.— Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr bei mir eingelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Der Abonnementspreis für 1. Jahr iſt: 1 fl. 12 kr., für % Jahr: 40 kr., für ½ Jahr 24 kr., welcher Betrag jedoch voraus bezahlt werden muß.— Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1839 zu halten, haben nicht nöthig, ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich,
mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde, gefälligſt davon zu benachrichtigen.— Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden. N Friedberg. Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil. Polizeiliche Bekanntmachung.
Da das Bedürfniß der Einführung der in den Städten Friedberg und Butzbach bereits beſtehenden Polizey⸗Taxen auch fuͤr die übrigen Gemeinden des Kreiſes rege geworden iſt, ſo wird nach Anhörung der Lecalpolizeybehörden und eingeholter höchſter Eutſchließung das Folgende hiermit verfügt:
1) Die wöchentlich feſtgeſetzten und im friedberger Intelligenzblatt veröffentlichten Victualienpreiſe(Po⸗ lizei⸗Taxen) der Städte Friedberg und Butzbach gelten in Zukunft auch für die übrigen Gemeinden des Kreiſes in der Art, daß insbeſondere a) die Taxen von Friedberg Anwendung finden auf die Gemeinden:
Altenſtadt, Aſſenheim, Bönſtadt, Bruchenbrücken, Büdesheim, Burggräfenrod, Engelthal, Fauerbach II., Groskarben, Heldenbergen, Hoͤchſt, Rommelhauſen, Holzhauſen, Ilbenſtadt, Kaichen, Kleinkarben, Niedereſchbach, Florſtadt, Niedermörlen, Niederrosbach, Niederwoͤllſtadt, Oberau, Obererlenbach, Obe reſchbach, Obermörlen, Oberrosbach, Oberwöllſtadt, Okarben, Kloppenheim, Ockſtadt, Oſſenheim, Baueraheim, Rendel, Rodenbach, Rodheim, Södel, Stammheim, Steinbach, Steinfurt, Wiſſelsheim, Vilbel, Petterweil. b) die Taxen von Butzbach aber Anwendung finden auf die Gemeinden:
Butzbach, Bodenrod, Fauerbach I., Niederweiſel, Hochweiſel, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach, Melbach, Münſter, Oppershofen, Oſtheim und Rockenberg.
2) Sollte etwa einmal dieſe Bekanntmachung für eine Woche unterblieben ſeyn, ſo bleibt die Taxe von
der vorhergehenden Woche in Kraft.
3) Die Bäcker und die Metzger haben ſich ſtrenge nach der beſtimmten Taxe zu richten und überdies
vor ihrem Laden oder ihrer Verkaufsſtube nach der Straße zu ein Täfelchen aufzuhängen, worauf


