zur Obſt⸗ W Leung Jah⸗
dchen würd
Eltern ſo nder das 1c got ich nichts recht gut, ſchäſtgung e ſe, Wie „ welchem az gleich;
Kindern, igkeit noch rügen um ſelben auf zu liegen daß dieſe i die Aus- 12— Kaßt am Ziehen und wenn dünkt, ſo
ndern einſt
———
Alte wetterauer Hochzeitsgebräuche.“)
Vor mehreren, Jahrhunderten beſtanden in der Wetterau, namentlich den ſolmſiſchen und hanaut⸗ ſchen Orten, folgende Hochzeitsgebräuche, die theils durch Strafverordnungen, theils durch neue Ge⸗ bräuche verdrängt worden ſind, übrigens aber theil⸗ weiſe, wenn auch etwas verändert, noch fortbeſtehen.
Wenn die Brautleute ſich ehelichen wollten, ſo mußte der Bräutigam ſeine Braut zuvor lehnen, d. h. er mußte Nachts(gewöhnlich Walburgi, Bartho⸗ lemäy) den Namen ſeiner Braut anf der Straße rufen, und er erhielt ſodann von ſeiner Braut einen Blumenſtraus am nächſten Sonntage. Erſt hierauf durfte er bei ihren Eltern um ihre Hand anhalten. Dies geſchah in der damaligen Form eines Guts⸗ Verkaufs, indem der Bräutigam eine gewiſſe Sum— me Geldes ſeinen künftigen Schwiegerältern einhän— digte und dieſe auf das Wohl des Käufers und ſei— ner Braut tranken.
Auf dem Gange in die Kirche begleiteten Muſi— kanten die Brautleute; doch wurde nur die Leier, Schalmei und Sackpfeife geſpielt.
Nach der Trauung erfolgte die Heimfuͤhrung, wobei folgende Ceremonie ſtattfand. Die Braut ſaß auf einem mit Tannenzweigen und Bändern geſchmückten Wagen, ſang und ſpann. Um ſie herum ſaßen ſechs Brautjungfern, welche, ſämmtlich im bloſen Kopfe, gleichwie die Braut mit Rosmarin⸗ kranzen geſchmückt waren. An des Bräutigams Woh⸗ nung, oder wenn eins der Brautleute aus einem benach⸗ barten Dorfe war, an der Gränze der Gemarkung, wurde der Wagen von dem Bräutigam und ſeinen Genoſſen theils mit einem Vivat, theils nach Abfeu— rung von Gewehren empfangen. Die beiden Braut⸗ leute tanzten hierauf in der Scheune auf Stroh- halmen, und nun zogen ſämmtliche Gäſte ins Haus.
Nach einem frugalen Mahle begann der Tanz, der mit dem feierlichen Zuge ins Brautgemach en— dete. Hier wurde vorerſt den Brautleuten der J. g. Schlaftrunk(verſüßter Wein) gereicht und von der Gothe der Braut, oder deren nächſten Auverwandtin der Braut das Strumpfband unter Glückwünſchen abgenommen, worauf das Schlafzimmer verſchloſſen wurde. Des anderen Tags wurde dasſelbe unter mehreren Feierlichkeiten wieder aufgeſchloſſen, und die junge Frau unter die Haube gebracht, womit die Hochzeitsfeierlichkeiten endigten.
Dieſe erhielten ſich, wie geſagt, ziemlich lange, und wurden durch mehrere Verordnungen G. B. heſſ. Reformation der Polizei von 1527, die hauauiſche Verordnung von 1738) abgeſchafft. Trotz dem hat ſich aber doch noch Manches hiervon erhalten, wie⸗ wohl unter ganz anderen Formen.
*) Grimm d. Rechtsalterthümer. S. 420 u. folg. ent⸗ hält hierüber viel Intereſſantes Die Red.
In den meiſten Orten der Wetterau werden zwar die Bräute nicht mehr gelehnt, d. h. des Nachts nicht mehr ausgerufen. Dagegen wird an manchen Orten noch immer das zu Stande gebrachte Verlöb— niß von den Geſpielen des Bräutigams durch Raf— ſeln mit Gießkannen, Knallen mit Peitſchen, Werfen mit Topfen u. ſ. w. angekündigt.
Auch gibt der Bräutigam, zwar nicht mehr den Eltern, wohl aber ſeiner Braut ſelbſt ein Stuͤck Geld auf die Treue. Ja an manchen Orten wird die Braut ſogar immer noch verkauft, wie z. B. in Rodheim v. d. H., wo ſich die alten Gebräuche wie die alten Mauern am längſten erhalten haben. Dort wird nämlich die Braut auf eine Bank, oder einen Tiſch geſetzt, und nun von mehreren verheiratheten Perſonen laut gerufen,„es ſey ein gutes Kalb, oder eine gute Kuh(jenachdem die Braut ledig, oder Wittwe war) zu verkaufen.“ Hierauf findet ſich der Bräutigam, als Metzger gekleidet, ein; es wird lange Zeit gehandelt, und die Braut(als Kalb, oder Kuh) dem Bräutigam für den beſtimmten Preis überlaſſen.
Ebenſo wird auch noch jetzo bei der Verlobung auf das Wohl der Brautleute getrunken, wenn der ſ. g. Weinkauf gehalten wird.
Nicht minder werden die Brautleute immer noch unter Muſik in die Kirche geleitet, wie dies nament⸗ lich in Rodheim v. d. H. der Fall iſt.
Dagegen hat ſich die Form der Heimführung geändert. Brautwagen kennt man nicht mehr; es wird nur das ſ. g. Gothenkiſſen von den Hochzeits- gäſten unter Muſik und Geſang abgeholt.
Auch wird die Braut nicht mehr nach der Braut⸗ nacht, ſondern vorher(wahrſcheinlich aus guten Grün- den?) unter die Haube gebracht, und zwar nicht mehr unter lehrreichen Ermahnungen, ſondern unter Schlägen und Stößen. So wird namentlich in Rodheim v. d. H. die Braut gleich nach ihrem Ver⸗ kaufe gerupft, d. h. es wird ihr der ſ. g. chapeau (ein Diadem von Flitter) vom Kopfe geriſſen, und ihr die Haube gewaltſam aufgeſetzt. Daß es hierbet nicht an Stößen und Schlägen fehle, wird gewiß Niemand bezweifeln, der bedenkt, daß die Verheira⸗ theten und Ledigen bei dem Brautrupfen ins Hand⸗ gemenge gerathen und daß die Rupfenden— Rod⸗ heimer ſind. C. Ech.
Kaſſe für taubſtumme Konfirmanden. Für die Predigt ꝛc. des Herrn Prof. Sell, von deren Ertrag eine Kaſſe für taubſtumme Konfirmanden gegründet werden ſoll, iſt ferner bis heute eingegangen: Von„ Exempl. fl. kr. Sr. Hoheit dem durchlauchtigſten Prinzen Karl von Heſſen und bei Rhein
U. f. w 15 Herrn Bürgermſtr. Hahn in Kaichen 4— 48 5 Vorbach in Okarben 3— 36
5 Gröninger in Ockſtadt ferner 1— 12


