Ausgabe 
13.1.1838
 
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Wand an aus jn Deonghauz.

bee e für alte Auflage. eleganten

48 8 8 kr.

Jen über die Daterſchaft auf den Att. herche de la

N Wbt. J

Jonghaus.

45 kr, 1838. à 2 k. à 3 kr. à 4 fr. à ö fr. em Verzeichniß den dei großh. gang der Be⸗ eeichniß der A A fr.

Sohn, Ferdi⸗ 2

3. November. 5. Dezember. Henriette Wil⸗

Johan Philipp,

dwig Wagner, Heck eheliches

zitriarius Ehe⸗ ember. und 15 Tage,

gember. cb. d. 14. Dez.

ntelligenzblatt

für die 65 N 74 8 0 2

Mrovinz

im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

1838.

Sonnabend, den 13. Januar

3 Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1838, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben und durch die hieſige wohllöbl. Poſtbehörde expedirt wird. Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr bei mir eingelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr. Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt: 1 fl. 12 kr., für % Jahr: 40 kr., für ½ Jahr 24 kr., welcher Betrag jedoch voraus bezahlt werden mu 61! Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1838 zu halten, haben nicht nöthig, ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich, mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde, gefälligſt davon zu benachrichtigen. Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden. f

Friedberg. Carl Bindernagel.

Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgecmeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die ſanitätspolizeilichen Anordnungen bezüglich des Wegbringens und Abladens der Thiercadaver.

Indem ich Ihnen die pünktliche Vollziehung der allerhöchſten Verordnung vom 8. November v. J. Reg. Bl. Nro. 44 hiermit einſchärfe, fordere ich ſie zugleich mit Rückſicht auf das Ihnen mitgetheilte Miniſterial⸗Ausſchreiben vom 6. Dezember auf, binnen 6 Wochen zu berichten:

10 In welcher Weiſe die§. 1, 2 und 3 der vorerwähnten Verordnung, rückſichtlich der Anſchaffung und Einrichtung des vorgeſchriebenen Waſenplatzes, ferner der Anſchaffung des erforderlichen beſonderen Karrens nach dem vorgezeichneten Muſter und der Anſtellung eines beſonderen Mannes, welcher, da wo keine Waſenmeiſtereien beſtehen, die Verrichtungen des Waſenmeiſters zu beſorgen hat, in Ihren Gemeinden zur Ausführung gekommen ſind.

2) Welche Gebühren dieſem beſonders angeſtellten Manne, vorbehaltlich meiner Genehmigung, zugeſichert worden ſind.

Friedberg den 9. Januar 1838. Küchler.

Der Klingelbeutel iſt abgeſetzt.

Gerade vor vier Jahren machte Jemand in die ſen Blättern auf die Störung aufmerkſam, welche der Klingelbeutel verurſacht, wenn er während der Predigt herumgeht. Heute hat Einſender die Freude, dem ferneren Publikum mitzutheilen, daß

er mit dem erſten Januar 1838 auch aus der Stadt Kirche zu Friedberg verſchwunden iſt. Dem, der während der Predigt gerne zuhört, hätte nicht leicht ein angenehmeres Neujahr gegeben werden können, als die Nachricht von dem Abſchaffen dieſes Ge klingels.

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