Ausgabe 
12.5.1838
 
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Intelligenzblatt

für die D b

A SIprovinz berhes en im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M 19.

Sonnabend, den 12. Mai 1833.

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Die Aufſtellung der Grundbücher zur Sicherung des Grundeigenthums und des Hypothekenweſens.

Das Geſetz zur Sicherung des Grundeigenthums und des Hypothekenweſens vom 29. Oktbr. 1830, Rgblt. Nr. 76, beſtimmt in Art. 1, daß jede Gemeinde verbunden iſt, ſich von den Flurbüchern und Karten, welche nach Vorſchrift des Geſetzes vom 13. April 1824 über ihre Gemarkung ausgeſtellt worden ſind, auf eigene Koſten eine Copie verfertigen zu laſſen und für deren Fortführung und Erhaltung Sorge zu tragen. Ferner iſt in dem Geſetz die Aufſtellung der Grundbücher betr., vom 18. Juni 1836, des Rgblt. 32, unter Art. 1 verfügt, daß es in denjenigen Gemarkungen, worinnen noch keine Parcellenkarten vorhanden ſind, geſtattet iſt, einſtweilen die Grundbücher zum Behufe des Hypothekenweſens nach den vorhandenen Kataſtern aufzuſtellen und offenzulegen.

Um in den Gemeinden des Kreiſes die Aufſtellung neuer Grundbuͤcher und damit die ſo wichtige Sicherung des Grundeigenthums und des Hypothekenweſens möglichſt zu beſchleunigen, fordere ich Sie mit Bezug auf die vorgenannten geſetzlichen Beſtimmungen, ſowie die Bekanntmachung vom 26. April 1837, Nr. 28 des Rgblts. auf, binnen 14 Tagen zu berichten:

1) ob in Ihrer Gemarkung eine Vermeſſung nach dem Kataſtergeſetz vom 13. April 1834 bereits ſtattgefunden hat oder nicht. 0

2) in welchem Zuſtande ſich die vorhandenen Flur- und Lagerbuͤcher befinden und ob aus ſolchen namentlich noch der richtige Beſitzſtand zu erſehen iſt.

3) ob, wenn auch die unter 1 gedachte Vermeſſung noch nicht ſtattgefunden hat, die Aufſtellung der neuen Grundbücher für die Gemeinde nothwendig und wünſchenswerth iſt und

Betreffend:

4) in welchem Jahre die Errichtung dieſer Grundbücher vorgenommen werden ſoll.

Friedberg den 3. Mai 1838. Küchler.

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Warnung.

Viele unſerer Landsleute ſchicken ſich jetzt wieder an, ihre alte Heimath zu verlaſſen, um in Amerika eine beſſere Unterkunft zu ſuchen. Dagegen können wir nichts ſagen, und wünſchen ihnen eine günſtige Fahrt über den großen atlantiſchen Ozean und bal dige und glückliche Ankunft in der neuen Welt. Aber wir halten es für Pflicht ſie zu warnen, daß

ſie ja nicht glauben mögen, als wenn mit der An kunft in Amerika nun alle Ausgaben aufhörten und der Verdienſt anginge. Wir wollen ihnen zu dem Ende aus dem Briefe einer ehemaligen Wetterauerin, welche gegenwärtig zu Neu-Pork lebt, folgende Stelle mittheilen:

Mancher iſt dieſen Sommer hier ſeinem Un glück in die Arme geeilt. Ihr könnt Euch keinen