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zum Jahre 1834 ein kleiner Reſt deſſelben, welcher damals, auch um der Steine willen, abgebrochen
wurde. 5 (Fortſetzung folgt gelegentlich.)
Lebensregeln J. Jefferſons an ſeinen Neffen Thomas Jefferſon Smith nebſt Zugabe.
1) Verſchiebe nie auf morgen, was du heute thun kannſt.
2) Laß nie einen Andern arbeiten, was du ſelbſt thun kannſt.
3) Gib nie Geld aus, ehe du es wirklich beſitzeſt.
4) Kaufe nie etwas, auch ſelbſt nicht das Wohl— feile, wenn du es nicht bedarfſt.
5) Stolz koſtet uns mehr, als Hunger, Durſt und Kälte zu ertragen.
6) Nie gereuet es uns zu wenig gegeſſen zu haben.
7) Nie iſt uns läſtig, was wir gerne gethan haben
8) Wie viele Sorgen machen uns nie eingetretene mögliche Unfälle!
9) Greife alles mit ſanfter Hand an.
10) Im Zorne rede nie, ehe du lange überlegt haſt.
NB. Recht gute Lebensregeln, aber doch meiſtens nur Klugheits-Regeln. Es gibt aber auch Weis— heitsregeln. Wir wollen einige beizuſetzen ſuchen, die aber nicht von Jefferſon ſind.
1) Die ſchönſte Rache iſt verzeihen.
2) Suche nie außer dir, was du in dir haſt.
3) Mache ſelbſt erſt andere um dich herum glück— lich, ehe du verlangſt, von andern glücklich gemacht zu werden.
4) Zufriedenheit iſt der größte Reichthum.
5) Nicht die Schätze der Erde für eine Lüge.
6) Ein frommer Sinn iſt nur halb fromm, wenn nicht die rechte That dabei iſt.
7) Ein einziger Tag iſt ein großer Theil des Lebens.
8) Ich gehöre mir nicht allein an.
9) Der Mann hat nur Eine Suͤnde, das iſt die Lüge und Eine Tugend, das iſt die Wahr— haftigkeit. Das Weib hat auch nur Eine Suͤnde, die heißt Schamloſigkeit, und eine Tu⸗ gend nämlich die Schamhaftigkeit.
10) Ordnung in Allem und nichts ohne Ordnung.
NN
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
Bekanntmachung.
(303) Zu dem Wittwen-Kaſſe⸗Fond großh. Lan— desuniverſität dahier gehört ein, in der Ortsgemar— kung von Holzheim, Landrathsbezirke Hungen, gelegenes und nach dem Orts-Maaß von Holzheim beinahe 92 Morgen Ackerland und Wieſen haltendes Gut, welches ſowohl im Ganzen als auch parzellen— weiſe in dem auf
Mittwoch den 18. April l. J., Morgens
10 Uhr
anberaumten Termine zu Holzheim unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen oͤffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden ſoll.
Diejenigen, welche im Auftrage Anderer mit— bieten wollen, haben ſich durch Vorlegung einer ge— nügenden und öffentlich beglaubigten Vollmacht zu legitimiren.
Die Verſteigerungsbedingungen können ſchon vor dem anberaumten Termine bei großh. Univerſitäts— Rechner dahier eingeſehen werden.
Gießen am 14. März 1838.
Gr. Heſſiſche academiſche Adminiſtrations—
Commiſſion daſelbſt. Dr. von Löhr. vt. Haberkorn.
Gläubiger- Aufforderung. (305) Joh. Schreiner, Konrad Keſter, Joh. Ohley und Georg Reck II. von Rodheim und Eberhard Wall von Holzhauſen beabſich⸗ tigen mit Familien nach Nordamerika auszuwandern. Rechtsanſprüche an dieſelben ſind binnen drei Mo— naten bei großh. Landgericht Großkarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird.
Friedberg den 6. März 1838
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath
des Kreiſes Friedberg.
Küchler
Gläubiger- Aufforderung. (306) Kaspar Gruner von Obererlen⸗ bach beabſichtigt nach Ellfeld im Herzogthum Naſſau auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht Groß— karben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde
ertheilt werden wird. Friedberg den 6. März 1838. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kceiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger- Aufforderung. (309) Georg Wilhelm Bauer von Büdes⸗ heim beabſichtigt nach Niederdorfelden aus⸗ zuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind bin⸗ nen drei Monaten bei großh. Landgericht Gros—


