Ausgabe 
6.1.1838
 
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hl als Groß,

wir hier erfahren haben,

theilung des Hrn. Metropolitan Böhm beſagt, daß in dieſer für die Menſchheit ſo wichtigen Angelegen heit neuerdings in der Provinz Hanau manche er⸗ freuliche Fortſchritte geſchahen. 159 Schulen hat die Provinz Hanau, deren Vorſtände zunächſt die Pfarrer des Kirchſpieles ſind. Sämmtliche Schu len ſind in zwölf Inſpectionen getheilt. Es iſt ganz gut, daß den Geiſtlichen die Aufſicht über die Schu len zukommt. Ihr Beruf und ihre Bildung eignet ſie zu Aufſehern. Aber unwillkührlich drängt ſich uns die Frage auf: Wo haben ſie denn den Standpunkt kennen gelernt, welchen das Schulweſen jetzt in Deutſchland einnimmt? Oder mit andern Worten: Sollten die untergebenen Schullehrer allein das lernen, was zur Erziehung und zum Unterrichte gehört, und nicht auch ihre Aufſeher?

Was die Lehrerbeſoldungen betrifft, ſo ſind hier zwar manche dankenswerthe Verbeſſerungen einge⸗ treten, aber doch noch gar Manches zu wünſchen übrig. In mehreren Gemeinden wurden den Leh⸗ rern die läſtigen Dienſte abgenommen und viele un ſchickliche Beſoldungstheile in ſtändige Abgaben ver wandelt. Sehr zeitgemäß, muß aber allgemein ſeyn!

Als vorzügliches Mittel zur Fortbildung der Lehrer bewähren ſich die Schullehrer-Converenzen, an denen auch die Geiſtlichen einzelner Inſpectionen erfreulichen Antheil nahmen. Letz⸗ teres ſcheint uns ſehr an der Zeit. Denn ſoviel muß den Conferenzen ein

ichtiger Mann vorſtehen, wenn ihre Wirkung für

die Dauer eine gute ſeyn ſoll. Unter einem tuͤch⸗ tigen verſtehen wir aber nicht nur einen ſolchen, der die nöthigen Kenntniſſe über das Schulweſen beſitzt, ſondern der auch von Liebe für Alles, was das Wohl der Menſchheit anbelangt, durchdrungen iſt, für das Heilige ſo recht erglüht, die Sünde haßt, ſanft den Irrenden und Sündigenden auf die Bahn des Guten zurück zuführen ſucht.

Auch für gute Schul⸗Lokale wurde Sorge getra⸗ gen und ſeit 1831 wurden in der Provinz Hauau 15 neue Schulhäuſer erbaut, 13 neue Bauten an- geordnet, ebenſo 21 neue Schulſäle neu aufgeführt oder zum Aubaue beſtimmt. Gute Schullokale ſind einflußreicher, als man gewohnlich zu glauben ge neigt iſt. a Fortſetzung folgt.).

Bekanntmachungen von Behörden. Ediktalla dung. (1157) Nach dem Hypothekenbuche der Burg Friedberg entliehen Johannes Geck und Ehe⸗ frau Anna Maria am 22. März 1781 und 2. Mai 1785 bei Stadthauptmann Joh. G. Ewald dahier zwei Capitalien von 300 fl. und 30 fl., ſodann Joh. Heinrich Geck und Frau Ka⸗

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tharina am 28. Juni 1784 bei Schoͤff Wörner dahier ein Capital von 100 fl., unter Verpfändung mehrerer Immobilien. Dieſe Capitalien ſollen längſt abgetragen, die Schuldurkunden aber verloren ge⸗ gangen ſeyn, daher auf Antrag der Erben, alle, welche noch Anſprüche aus jenen Verpfändungen und auf die deßfalls errichteten Obligationen bilden wollen, aufgefordert werden, ſolche ſogewiß binnen 6 Wochen hier geltend zu machen, als ſonſt die Schuldurkunden für mortificirt erklärt und die Hy⸗ pothekeinträge gelöſcht werden ſollen. Friedberg den 12. Dezember 1837. Großh. heſſiſches Landgericht Hofmann. Gläubiger Aufforderung. (1141) J. Jakob Weil von Friedberg be abſichtigt nach Burghauſen im Königreiche Bai ern auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen 3 Monaten bei großh. heſſ. Landgerichte Friedberg anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungs Urkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 12. Dezember 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger-Aufforderung. (1142) Peter Denz von Kloppenheim be abſichtigt nach Heilbronn im Königreiche Wür⸗ temberg auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſel ben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landge richte Großkarben anzumelden, gegenfalls die Ent laſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 5. Dezember 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Aufforderung. (1156) Rechtsanſprüche an den Wirth Ch ri ſtian König von Rödelheim und deſſen Ehe frau Franziska, ſind um ſo gewiſſer Freitag den 19. Janr. 1838, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden, als ſonſten bei der im Gefolge der ausgeſprochenen Eheſcheidung der König'ſchen Eheleute ſtatt finden den Vermögensabtheilung keine Rückſicht darauf ge nommen wird. Rödelheim den 21. Dezember 1837.

Großh. heſſ. graͤflich. ſolmſ. Landgericht Buff.

Hofraithe⸗ und Färberei-Verkauf. (1102) Auf Verlangen der Frau Martin Groß Wittwe, ſoll Donnerſt. d. 1. März 1838, Vorm. 10 Uhr, derenin hieſiger Stadt an der breiten Straße ge⸗ legene, mit Nro. 5 bezeichnete Hofraithe, worin ſeit langen Jahren mit dem beßten Erfolge Faͤrberei und

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