Ausgabe 
5.5.1838
 
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Intelligenzblatt

für die Mberhes sen

ö im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

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1 Sonnabend, den 5. Mai 1838.

Oeffentliche Nachricht.

Indem ich den Voranſchlag des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen für 1838 und die darin ausgeſetzten Preiſe hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, füge ich den Wunſch bei, daß es den Be mühungen der Ortsvorſtände und der Betriebſamkeit der Landwirthe im Kreiſe Friedberg gelingen möchte, vor allen Andern der Ehre und der Vortheile der ausgeſetzten Preiſe theilhaftig zu werden. Insbeſondere empfehle ich, als bis jetzt am wenigſten berückſichtigt, die Anlegung zweckmäßiger Dunggruben. Einzelne Beiſpiele bethätigen, daß die dafür verwendeten Koſten reichlich, ſowohl durch die Güte als die größere Menge der Duüngerproduction belohnt werden. Anmeldungen auf die ausgeſetzten Preiſe, mit Ausſchluß der für die Viehzucht beſtimmten, ſind baldigſt und wo möglich vor dem 1. Auguſt d. J. bei dem Vereins vorſtande zu machen. a

Friedberg den 30. April 1838. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg

Küchler.

Auszug aus dem Budget fuͤr den landwirthſchaftlichen Verein von Oberheſſen fur 1838 und der damit ausgeſetzten Preiſe. I. Einnahme in Summa 3518 fl. II. Ausgabe: ſind folgende Verwendungen feſtgeſetzt worden:

A. Zur Verbeſſerung der Rindviehzucht 1315 fl.

1) Es ſollen in dieſem Jahre neun Preisvertheilungen gehalten werden, und zwar zu Schlitz, Hom berg, Schotten, Nidda, Hungen, Okarben, Butzbach, Gießen und Biedenkopf.

2) Die Prelſe für die beßten in Gemeinden dienenden Bullen ſollen auf jeder Station ſeyn: 15, 12, 10, 8 und 5 fl.

3) Preiſe für die beßten wenigſteus 1% Jahre alten zur Fortpflanzung noch nicht gebrauchten Bullen, welche zur Anſchaffung für Gemeinden geeignet ſind, auf jeder Station 5 Preiſe à 10, 8, 6, 5 und 4fl.

4) Für Kalbinen, welche wenigſtens 2 Jahre alt, ſichtlich trächtig ſind oder kürzlich gekalbt haben und ſelbſterzogen ſind, werden auf jeder Station 6 Preiſe von 3 bis zu 8 fl. beſtimmt.

5) Wegen der Transportvergütungen für Concurrenten, welche 3 Stunden oder weiter entfernt ſind und keine Preiſe erhalten, gilt die vorjährige Beſtimmung. Hierfür, zu ſonſtigen Unkoſten und Nachpreiſen ſind für jede Station 19 fl. beſtimmt.

B. Zur Förderung der Schafzucht 200 fl.

1) Die hier angeſetzte Summe iſt zur Forterhaltung des engliſchen Schafſtammes beſtimmt.

2) Aus der Nachzucht von der Kreuzung der engliſchen Störe mit Landſchafen, welche Herr von Firn⸗ haber⸗Jordis ſeither fortgeſetzt hat, ſoll eine Anzahl ausgezeichnet ſchöner Bocklämmer für den Verein angekauft, dieſe ſollen in eine gut beaufſichtigte Schäferei in Verpflegung gegeben werden, bis ſie Jähr linge ſind, alsdann ſollen die zur Zucht ſich eignenden auf zweckmäßige Weiſe in der Provinz verbreitet werden, Die Koſten hierfür ſollen, da ſie ſich jetzt noch nicht beſtimmen laſſen, aus den hierzu jeden falls hinreichenden noch disponiblen Erſparniſſen der Vereinskaſſe der vorderen Jahre beſtritten werden.