Ausgabe 
1.12.1838
 
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je öfter dieſe angegriffen werden, deſto ſchwächer werden ſie. 5 100

Es muß aber noch manches Andere heut zu Tage auf die Augen nachtheilig einwirken. Wir rechnen dazu: allzuvieles Leſen feiner Schrift auf ſchneewei⸗ ßem Papier beſonders zur Nachtzeit. Das trifft hauptſächtlich die Studirenden, wenigſtens die flei⸗ ßigen Leſer, und wir rathen ihnen, nie Abends oder

orgens bei Licht in Büchern mit ſ. g. Perldrucke zu leſen, und beim Leſen ſelbſt ſich jedesmal eines Schirmes zu bedienen, damit die Strahlen des Lich⸗ tes nicht unmittelbar die Augen berühren. Ganz beſonders nachtheilig aber müſſen außer den über⸗ heißen Stuben, die auch in andern Beziehungen ſehr ſchädlich ſind, die hitzigen Getränke auf die Augen wirken, wie ſtarke Biere, Weine, Branntweine, Punſch u. ſ. w. Man ſieht es den jungen Leuten an, wie dergleichen Getränke das Blut nach dem Kopfe treiben, daß die Augen glühen, das Geſicht roth wird. Dieſes Drängen des Blutes nach den Augen wird früher oder ſpäter die Sehkraft ſchwä⸗ chen, und man wird die Bemerkung gemacht haben, daß Trinker häufig entweder an den Augen leiden oder gar das Geſicht verlieren.

Augen- Uebel erben aber auch, wie bei dem Thiere,(beſonders dem Pferde) ſo bei dem Menſchen fort, wie ein kurzes und ein weites Geſicht gewöhn⸗ lich auch forterbt. In ſolchen Fällen wird man ſich mit dem begnügen müſſen, was man ererbt hat. Doch kann immer etwas für die Augen gethan werden. Man vermeide jedes grelle Licht; man ſuche die Augen vor übermäßiger Anſtrengung zu bewahren; man vermeide hitzige Getränke und alles, was das Blut zu ſehr nach dem Kopfe treibt u. dgl. m. Dagegen iſt öf teres Waſchen der Augen mit reinem Brunnenwaſſer in der Regel ſehr heilſam. Auch die grüne Farbe, beſonders die der jungen Pflanzen im Frühjahre, iſt den Augen ſehr wohlthuend. Dagegen hüte man ſich, wenn man an denſelben ein Uebel verſpürt, ohne einen erfahrenen Arzt irgend eine Arznei anzu⸗ wenden, weil man in den meiſten Fällen mehr ſcha⸗ det als nützt. Lieber befolge man alsdann das alte Sprüchlein:

Nichts iſt gut für die Augen.

Zur Nachahmung.

Daß, die häusliche Erziehung abgerechnet zu nächſt in der Schule der erſte Grund zum Wohle eines jeden einzelnen Menſchen und mithin zum Wohle des ganzen Staates gelegt werde, hat man ſchon lange erkannt und ſcheint es in neuerer Zeit immer mehr zu erkennen. Eine weiſe Regierung ſorgte ſchon früher für treffliche Anſtalten zur Bil dung der Volksbildner; ſchon beſtehende Schulen werden gehoben, andere werden neu errichtet; an der Stelle dürftiger Schulwohnungen erſtehen neue

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geſchmackvolle und zweckmäßige Gebäude; weiſe Be⸗ hörden reichen den vehrern eine kräftige Stütze und auch die Beſoldungen der Lehrer wird man immer mehr der Würde ihres Berufs und ihren Leiſtungen anpaſſen. Aber auch die Gemeinden erfreulich iſb's, dieſes von vielen ſagen zu können fangen nach und nach mehr an, die Verdienſte eines Lehrers zu kennen und anzuerkennen. Als treffliches Muſter hiervon erlaube man mir die Gemeinde Okarben anzuführen. Um ihren Lehrer, Herrn Sauer, als Erzieher Gent rat länger zu erhalten, verwilligte ihm der Gemeinderath, nachdem man mit bedeuten⸗ den Koſten für ein freundliches Schul⸗ und Wohn⸗ haus geſorgt und ihn ſchon früher bei einem Ver⸗ trag gut bedacht hatte, einſtimmig eine perſönliche Gehaltszulage von ſechszig Gulden jährlich.

Das macht Ehre der Gemeinde, die das

wahre Wohl ihrer Kinder erkennt und begründet dem Lehrer, der durch treue Amtserfüllung und hu⸗ manes Betragen ſich ſo die Anhänglichkeit der Ge⸗ meinde erwarb. 5 50 i

Daß doch beide Theile viele Nachahmung fän⸗ den! Möge auch der Staat fernerhin immer mehr ſein weiſes Auge auf dieſen Punkt werfen: der Segen des Himmels wird nicht ausbleiben. Wir dürfen freudig hoffen, daß wir dann immer mehr vorwärts kommen nach dem erhabenen Ziel!

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

Ediectal ladung. (1217) Heinrich Damm zu Steinfurt entliehe am 16. November 1804 von daſiger Kirche ein Kapital von 40 fl., das beſcheinigtermaßen abge⸗ tragen ſeyn ſoll. Da jedoch die Hypothek abhanden gekommen iſt, ſo werden alle, welche Anſprüche aus derſelben zu haben vermeinen ſollten, zu deren ge⸗ richtlichen Anzeige binnen einer Friſt von ſechs Wochen unter dem Rechtsnachtheile hiermit aufge⸗ fordert, daß ſouſt jene Obligation für mortifieirt erklärt und der Eintrag im Hypothekenbuche gelöſcht werden wird. 0 17138 Friedberg den 27. Oktober 1838. ö Großh. Heſſ. Landgericht daſelb

Hofmann. eka z n bn g hung.

(1218) Die Ehefrau des Conrad Haub VI von Niederweiſel hat unter Zuſtimmung ihres Ehemannes die Erklärung hier abgegeben, daß ſie mit dieſem keinerlei eheliche Gütergemeinſchaft mehr haben, ihr Vermögen ſelbſt verwalten, und weder an dem ehelichen Erwerbe, noch an den fer nerhin contrahirt werdenden ehelichen Schulden ir⸗ gend einen Antheil nehmen wolle. Dieſelbe hat zugleich gebeten, daß ſolches, damit die desfallſigen

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