. 8 262 4 b) in den Gemeinden 2ter Klaſſe(S. Nro. I.) in fl. 10,
c) 70 77 Zter 77 7 d) 77 7 Ater„ 77 8 77 77 5ter„ 7
B. für Ausländer in dem Doppelten des unter A. Beſtimmten. 2) Frauensperſonen, welche durch Verheirathung an Ortsbürger einziehen, haben die Hälfte des
7 77 15, 7 71 20, 7 1 25,
unter I. beſtimmten Einzugsgeldes zu entrichten. a 3) Kinder, welche mit ihren Eltern einziehen, haben keinerlei Einzugsgeld zu erlegen. III. Diejenigen Gemeinden, welche dem durch ortsbürgerliche Aufnahme Einziehenden Gemeinden⸗Nutzungen, entweder durch Ueberlaſſung des Nießbrauchs an ihrem nutzbaren Eigenthum(z. B. Gemeindeweiden,
Allmendtheile ꝛc.) oder durch Austheilung deſſen Ertrags(3. B. Loosholz,
Streulaub, Graslooſe ꝛc.)
darbieten, ſollen auch noch, neben dem unter II. beſtimmten Einzugsgeld, zur Erhebung eines beſon⸗ deren Einzugsgeldes von ſolchen Einziehenden unter nachfolgenden Beſtimmungen berechtigt ſeyn: 19 Dieſes beſondere Einzugsgeld ſoll in dem dreifachen Werth der jahrlich einem Ortsbürger zu—
kommenden Gemeinde⸗Nutzung, wenn der Einzieher in deren Genuß wirklich eintritt,
nach Ab⸗
zug der etwa darauf ruhenden Laſten, beſtehen; i.. 2) da, wo die Gemeinde-Nutzungen unſtändig oder veränderlich ſind, iſt nach einem zehnjährigen
Durchſchnitt die einem Ortsbürger jährlich zukommende a 3) der Einzieher kann ſich von der Entrichtung des beſonderen Einzugsgeldes befreien,
Nutzung und deren Werth zu berechnen; wenn er drei
Jahre hindurch auf den Genuß der Gemeinde-Nutzung zum Vortheil der Gemeindekaſſe verzichtet.—
Sie werden dieſe Beſtimmungen in den Gemeinden gehoͤrig bekannt machen,
und die Ortsvorſtände
haben ſich in vorkommenden Fällen hiernach zu bemeſſen.
Friedberg den 27. Sept. 1837.
In Verhinderung des großh. heſſ. Kreisraths: Dr. Cameſasca.
Etwas aus England.
Stecknadelfabrik. In dem Thale von Rod⸗ borough, auf der Straße von Bath nach Cheltenham, in der Gegend von Stroud, kommt man bei den Mühlen von Light⸗Pool vorüber, einer großen Ma⸗ nufaktur von Stecknadeln, die aus einem Stück ge⸗ macht werden. Das Hauptgebäude hat ungefähr 100 Fuß Länge und enthält 5 Stockwerke, welche alle mit Maſchinen angefüllt ſind. Ein ſchönes le⸗ beudiges Waſſer, von 40 Pferdekraft, das ein großes Waſſerrad treibt, ſetzt das Ganze in Be⸗ wegung, und die Maſchinen verrichten fämmtliche Nadlerarbeiten mit wenigem Geräuſch oder An⸗ ſtrengung. Die ganze Nadel wird nämlich aus einem Stück Metall gemacht, und nicht oben der Kopf einzeln geſponnen und angeſetzt. Das dazu gebrauchte Metall iſt ſehr hart, und ſo ſind die Nadeln ſehr ſteif und elaſtiſch, fo wie die Spitzen ſehr ſcharf. Während durch eine Maſchine der Draht gezogen und in der gehörigen Länge abgeſchnitten wird, ſpitzt ein anderer Apparat, in derſelben Maſchine, die Nadel zu, ein dritter drückt den Kopf zuſammen, und giebt ihm die nöthige Form, und ein vierter bringt die Nadel ganz vollendet zum Vorſchein, worauf dieſe in den vorgerichteten Behälter fällt. Die Maſchine macht nicht weniger als 45 Nadeln in der Minute, und die ganze Manufaktur liefert die faſt unglaubliche Zahl von drei Millionen zwei⸗ mal hundert tauſend Nadeln täglich, oder
mehr als 19 Mill. Nadeln in der Woche!— Vor Kurzem haben ſich die Beſitzer des Patents für dieſe Manufaktur(deren Maſchinen von Herrn Lemuel Wright erfunden worden ſind), die Herren Tayler und Comp., an den königl. geheimen Rath gewandt, um eine Verlängerung des Patents von demſelben zu erbitten. Bei dieſer Gelegenheit hat es ſich er⸗ geben, daß die Anlage der Fabrik eine ungeheure Summe gekoſtet, und daß viele Jahre vergangen ſind, ehe man das ganze Werk zu dem Zuſtande ſeiner gegenwärtigen Vollkommenheit gebracht hat. Die Lords des geheimen Raths, welche großes In— tereſſe an der Sache nahmen, hatten bei der Be⸗ rathung ein Modell der Maſchine vor ſich, das vor ihren Augen Nadeln verfertigte. Bei allem dem iſt das Patent nur auf anderweitige fünf Jahre ver⸗ längert worden.(EL. P. 3.)
Bekanntmachungen von Behoͤrden. N Edictalladung.
(865) Alle diejenigen, welche Forderungen an den Nachlaß des Peter Petri zu Vilbel zu machen haben, werden zum Zwecke der Richtigſtel— lung des Nachlaßbeſtandes aufgefordert, ſolche in
dem Termin g
den 14. November l. J., Vormittags 9 Uhr, ſogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, ſowie im Falle ſich ergebende Ueberſchuldung auf die als⸗


