Ausgabe 
28.10.1837
 
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§. 17. Im Sommer bei warmer

und trockener Witterung müſſen die Straßen vor dem Kehren ſo mit

Waſſer beſprengt werden, daß dadurch kein Staub entſteht.

5. 187 Alle Zuwiderhandlungen gegen won 1 fl. bis 1 beſtraft werden. 5

§. 19, Für Zuwiderhandlungen der

§. 20. Die Polizeyofficianten ſind an achten, und insbeſondere alsbald nach Ablauf der für das

und Platze gehörig gereinigt ſind. Diejenigen, welche di

anzuzeigen, ſondern auch auf der Stelle und §. 21. Wird auch dieſer Aufforderung nämlichen Tage dem Lokalpolizeybea worauf dieſer alsbald die Reinigung Vorſtehendes Reglement, das für a Städte Friedberg und Butzbach(für welch

kein Genüge geleiſtet, mten(gr. Bürgermeiſter) unverzüglich die Anzeige davon zu machen, des betreffenden Diſtrikts auf Koſten des Säumigen anzuordnen hat. lle Städte und Orte des Kreiſes Friedberg, e beſondere Reglements in Nr. 1

die Vorſchriften der§. 1, 3 und 5 ſollen mit einer Polizeyſtrafe fl. 30 kr., die Verletzungen aller übrigen Vorſchriften aber mit einer ſolchen von 30 kr.

Dienſtboten haben die Dlenſtherrſchaften zu haften.

gewieſen, ſtrenge auf die Beobachtung dieſes Polizey⸗Regulativs zu Reinigen beſtimmten Zeit nachzuſehen, ob die Straßen es unterließen, haben ſie nicht nur zur Beſtrafung bei doppelter Strafe zur Säuberung aufzufordern.

ſo haben die Polizeydiener noch an dem

mit Ausnahme der und Nr. 42 des J. Bl. von

1837 beſtehen) Gültigkeit hat, bringe ich zur allgemeinen Kenntmiß. ſonders ortsüblich bekannt machen zu

Die großh. Bürgermeiſter des Kreiſes

haben daſſelbe noch be

laſſen und Beſcheinigung hierüber in ihrer Regiſtratur aufzubewahren.

Friedberg den 22. Okt. 1837.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg.

üch ler.

Bekannemachung.

Nach den Statuten des Mathild zu milden Gaben verwendet und die Hoheit unſrer höchſtverehrten Frau

enſtifts,§. 2., ſoll ein Theil der erzielten Zinſenüberſchuͤſſe jährlich Austheilung derſelben an dem Vermählungstage Ihrer Königlichen Erbgroßherzogin, den 26. Dezember, bewirkt werden. Dieſe milden Gaben ſollen fur diesmal beſtehen: 1) In Belohnungen für brave treue Dienſtboten, ſtändigen Zufriedenheit ihrer Dienſtherrſchaft in einem und dem

welche ununterbrochen mindeſtens 15 Jahre zur voll⸗ ſelben Dienſte geſtanden haben.

2) In Unterſtutzungen für hochbetagte mindeſtens 80 Jahre alte würdige Arme.

Da die Kaſſe des Mat zu den bezeichneten wohlthätigen Zweck

bältniſſen ſtehen,

um nach dem Vorgedachten darauf Anſprüche machen zu können,

hildenſtifts in dem erfreulichen Falle iſt, dieſes Jahr einige Hundert Gulden en verwenden zu können, ſo werden diejenigen, welche in den Ver⸗

hiermit aufgefordert,

ſich deßhalb binnen 14 Tagen bei dem Unterzeichneten anzumelden. Die Anmeldenden müſſen dabei folgende Zeugniſſe beibringen:

1) Ein Zeugniß des wirklich vorhanden ſind.

) Ein Zeugniß deſſelben und des Ortsgeiſtli

3) Dienſtboten

Anmeldungen hin Friedberg den 20. Okt. 1837.

Bürgermeiſters der Gemeinde,

chen über ihr unausgeſetztes ſittliches Betragen. insbeſondere auch ein Zeugniß ihrer Dienſtherrſchaft. ſichtlich welcher dieſe Zeugniſſe mangeln, können nicht berückſichtigt werden.

daß die vorerwähnten Verhältniſſe bei ihnen

Der großh. heſſ. Kreisrath als Praͤſident des Mathildenſtifts

Küchler.

Sechs bedenkliche Vorboten einer großen Welt⸗

veränderung, an Sonne und Erde ſichtbar. Beſchrieben und beurtheilt von Dr. J. G. Tinius. 8. Weimar. Voigt. (Beſchluß.) Die joniſche Inſel Maura erlitt im Jahr 1820 vom 15. Febr. bis 6. März Vieles von zerſtoͤrenden

Erdbeben und an der Küſte erſchien, durch Empor⸗ hebung des Grundes eine kleine Felſeninſel. Wie die Erdbeben jetzt wieder auf den Inſeln Hydra, Santorin, Aegina, Poros u. a. m., ja ſelbſt auf Morea toben, wo Tripolizza viel gelitten hat, iſt in dem Werkchen ſchon früher bemerkt.

In Syrien werden ſie immer heftiger. Aleppo (Haleb) wurde am 13. Auguſt 1822 zerſtört. Des⸗