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ſeinen Zähnen hingen einige angenagte Hälmchen Stroh. Ihm trugen die Reiſenden ihren Handel vor.„Armer Mann,“ ſprach der neue Richter,„Du haſt Dir einen ſchlechten Lohn bedungen. In beſſe— ren Tagen, wann ich meinen Herrn durch die Stra— ßen der Stadt trug, da prahlt' er mit meiner Schön— heit und guten Schule, da ſtreichelte mich ſeine Hand, wann ſein Geſchmack in Pferden Vewunderung fand. Als der Krieg ausgebrochen war, trug ich meinen Herrn in alle Gefechte, half ihm durch meine Schnellig— keit zum erſten Preis, wann die Seinigen ſiegten, verdoppelte meine Achtſamkeit und Kraft in den Stunden der Gefahr. In einer heißen Schlacht ſtürz— ten einſt alle ſeine Kameraden an ſeiner Seite nie— der. Ihr Blut röthete die Schwerdter der Feinde. Da ſprang ich uber Stock und Stein mit ihm weg, trug ihn unverſehrt aus dem Getümmel und vom Orte des Todes. Damals fiel er mir um den Hals — die Thränen ſtanden ihm in den Augen— nannte mich mit den zärtlichſten Namen, rühmte gegen Je— dermann, daß er nür meiner Behendigkeit und mei— nem Eifer das Lehen ſchuldig ſey und ſchwur mir die treueſte Dankbarkeit. Seht, wie ſchön er Wort hält! Ich hatte das Schickſal, nicht immer jung und ſchön zu bleiben. Die häßliche Mähre ſchickte ſich nicht gut zu den andern ſchmucken, jungen Pferd— chen meines Herrn, ſie mußte aus den Augen. Dem ſchloſen und harten Beſitzer der Mühle, welche da vor uns liegt, verhandelte man mich. Es galt mei— nem Herrn nicht um das kleine Sümmchen, was er für mich löſ'te, das bischen Hafer ſchmerzte ihn, was der müßige Retter ſeines Lebens fraß. Nun muß ich in meinem Alter ſchwere Säcke tragen und finde bei der ſchlechteſten Koſt eine grauſame Be— handlung. So lohnt die Welt!“ Dem Bauer wurde bang um's Herz. Er bat die Schlange, nur noch Einmal die Appellation zu geſtatten. Sie willfahrte. Da bemerkten ſie einen Fuchs und erbaten ſein Ur⸗ theil. Der Fuchs ſagt:„es gilt hier um eines Men— ſchen Leben; wir wollen doch an Ort und Stelle gehen, wo die Sache ſich zugetragen hat, ohne Augenſchein kann ich nicht richten.“ Als ſie nun nach der Höhle zurückgingen, nahm der Fuchs den Bauer auf die Seite und flüſterte ihm in's Ohr:„wann ich hinter der Schlange her in die Höhle krieche, um zu ſehen, wo ſie geſeſſen hat, als Du kamſt, ſo faſſe hurtig einen Stein, und, ſobald ich wieder herausgeſchlüpft
bin, verſtopfe den Ausgang. Dann trifft die Arg⸗ liſt ihren eigenen Herrn.“ Der Bauer war hoch erfreut, auf dieſe Weiſe ſeiner Widerſacherin ent— ledigt zu werden. Er verſprach dem Fuchs alle ſeine Hühner zum Lohn und that nach Vorſchrift. Der Anſchlag glückte vollkommen. Nun ging's nach Hauſe. Der Bauer zeigte ſeiner Frau das brave Thier, dem ſie allein es zu danken habe, daß ihr Mann noch lebe. Die Bäuerin lobte den Fuchs über die Maßen; jedoch als der Bauer auf ſein Verſpre⸗ chen zu reden kam, ſagte das Weib:„was willſt Dulgeben? Die Hühner, die wir haben, ſind mein, gib ihm Deine, wenn Du deren zu verſchenken haſt.“ „Undank iſt der Welt Lohn,“ brummte der Fuchs in den Bart, biß vor Zorn die Zähne zuſammen und legte ſich in den Hinterhalt, um die Hühner zu ſtehlen, die man ihm verweigerte. Das merkte die Bäuerin. Sie band die Hunde los und lauerte mit ihnen auf den Fuchs. Als dieſer nun herange⸗ ſchlichen kam, ſtürzten die Hunde über ihn her, riſſen ihn in Stücke. Das jammerte den Bauer und er ſeufzte:„die Schlange hätte mir nicht Unrecht gethan, wenn ſie mich erwürgt hätte. Denn ich ſeh's ja überall: Undank iſt der Welt Lohn!“
Drum, Lefer! was Du thuſt, ſey's wenig oder viel, Nie ſey der Lohn der Welt je Deiner Wünſche Ziel; Thuſt Du das Gute nur aus innerem Trieb und Drang, So lohnt ein fröhlich Herz Dir dafür lebenslang!
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
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Edietalladung. (17) Auf den Antrag der Georg Eberhard'ſchen Eheleute zu Vilbel, deren geringes Vermögen, nach einem darüber aufgenommenen Status aàactivorum et passivorum, bedeutend überſchuldet iſt, werden
alle Gläubiger aufgefordert, in dem auf
Mittwoch den 22ten Februar 1837, Vormittags 9 Uhr,
anberaumten Liquidationstermin ihre Forderungen anzuzeigen, ſich auch des Verſuchs der Gute zu ge⸗ wärtigen. Die ausbleibenden bekannten Gläubiger werden, falls ein Arrangement zu Stande kommt, letzterem als beigetreten erachtet, und die unbekannt bleibenden haben es ſich ſelbſt beizumeſſen, wenn ſie bei Erledigung der Sache nicht berückſichtigt werden.
Großkarben den 29. Dezmbr. 1836. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt.
Muhl.


