Ausgabe 
28.1.1837
 
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Intelligenzblatt

für die

rovinz berhes sen

im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M4. Sonnabend, den 28. Januar

3 Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1837, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben und durch die hieſige wohllöbl. Poſtbehöͤrde expedirt wird. Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr bei mir eingelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr. Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt: 1 fl. 12., für % Jahr: 40 kr., für/ Jahr 24 kr., welcher Betrag jedoch voraus bezahlt werden muß! Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1837 zu halten, haben nicht nöthig ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich,

mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde, gefälligſt davon zu benachrichtigen. Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen, nach Umſtänden auch honorirt werden. Friedberg. Carl Bindernagel.

Amtlicher Theil. Die großhzgl. heſſiſche Bezirks-Schulkommiſſion des Kreiſes Friedberg

an die Schulvorſtaͤnde des Kreiſes.

Betreffend: Die Einführung einer Geſanglehre in den Schulen des Großherzogthums.

Mit dem nächſten Bezirksboten erhalten Sie das Nr. 26 der Ausſchreiben des gr. Oberſchulraths, worin uns eröffnet wird, daß höchſtpreisliches Miniſterium die Einführung der rühmlichſt beurtheilten An leituug des Seminarlehrers Hrn. Rector Müller zu Friedberg für die Ertheilung des Geſangunterrichts in Volksſchulen nebſt einer ſehr gelungenen Auswahl von 50 zwei- und mehrſtimmigen Schulliedern in den Schulen des Großherzogthums verfügt habe. 5

Die Anſchaffung des Ganzen ſoll auf Koſten der Gemeinden geſchehen, und außerdem die Anſchaf fung einzelner Stimm⸗Hefte, wo es erforderlich iſt, auf Koſten derſelben geſtattet ſeyn.

Sie wollen uns zu dem Ende binnen 8 Tagen darüber Mittheilung machen, ob die Lehrer an den Ihnen untergebenen Schulen im Stande ſind, die Geſanglehre zur Ausführung zu bringen, und hierbei zugleich angeben, welche Schulen das beſondere Heft für die evangeliſch kirchlichen Geſänge, und welche die für die katholiſchen bedürfen, und in welcher Anzahl ſie verlangt werden? 1

Da der Geſang, wenn er richtig behandelt wird, vorzugsweiſe geeignet erſcheint, religiödſe Empfin⸗ dungen und den Sinn für das Gute und Schöne zu erwecken, ſo wünſchen wir, daß Sie für die mög⸗ lichſte Verbreitung der obenerwähnten Geſanglehre bemüht ſeyn möchten, und empfehlen Ihnen namentlich, die vermögenderen Eltern der Schulkinder zur Erklärung über den Ankauf wenn nicht des ganzen 1 fl. 30 kr. koſtenden Werkchens, doch der einzelnen betr. Hefte, welche nur 36 kr., oder der einzelnen betr. Stimmen, welche 12 bis 16 kr. koſten, aufzufordern. Die desfallſigen Subferiptionsliſten wollen Sie uns in dem vorbeſtimmten Termine gleichfalls vorlegen.

Friedberg den 24ten Januar 1837. Küchler.

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