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nach Anwendung der in den Apotheken vorräthigen Weinprobe u. ſ. w.
Wie man in jeder Hinſicht vorſichtig bei der Brodbereitung ſeyn ſoll, beweiſ't unter andern ein in Paris vorgekommener Fall, wo mehrere Perſonen
ſtarben, nachdem ſie Brod gegeſſen hatten, welches
in einem Ofen gebacken, der durch mit Gyps und Bleiweiß weiß angeſtrichenes Geplänke eines Gartens geheitzt worden war. Hier waren die auf geſtiegenen Bleidaͤmpfe in das Brod gedrungen und gatten es vergiftet.—
Stwas Altes, für Manchen aber viel⸗ leicht dennoch neu.
Der König Friedrich von Preußen hatte acht Stunden von Berlin freilich ein ſchönes Luſtſchloß, ind war gerne darin, wenn nur nicht ganz nahe daneben die unruhige Muͤhle geweſen wäre. Denn ſtlich ſtehen ein königliches Schloß und eine Mühle ncht gut neben einander, obgleich das Weißbrod ſchmeckt auch in dem Schloß nicht übel, wenn's die Mühle fein gemahlen und der Ofen wohl gebacken kit. Außerdem aber, wenn der König in ſeinen bſten Gedanken war, und nicht an den Nachbar kuchte, auf einmal ließ der Müller das Waſſer in de Räder ſchießen und dachte auch nicht an den lerrn Nachbar, und die Gedanken des Königs ſellten das Raͤderwerk der Mühle nicht, aber mauch⸗ gal das Klapperwerk der Räder die Gedanken des Konigs. Der geneigte Leſer ſagt:„Ein König hat eld wie Laub, warum kauft er dem Nachbar die Fühle nicht ab, und läßt ſie niederreißen?“ Der Aonig wußte, warum. Denn eines Tages ließ er den Müller zu ſich rufen.„Ihr begreift, ſagte er u ihm, daß wir zwei nicht neben einander beſtehen lernen. Einer muß weichen. Was gebt Ihr mir für mein Schlößlein?“— Der Müller ſagte:„Wie buch haltet Ihr es, königlicher Herr Nachbar.“ Der Knig erwiederte ihm:„Wunderlicher Menſch, ſo vl Geld habt Ihr nicht, daß Ihr mir mein Schloß alkaufen könnt. Wie hoch haltet ihr eure Mühle 2, Dir Müller erwiederte:„Gnädigſter Herr, ſo habt arch Ihr nicht ſo viel Geld, daß Ihr mir meine Mähle abkaufen könnt. Sie iſt mir nicht feil.“ Dir König that zwar ein Gebot, auch das zweit
und dritte, aber der Nachbar blieb bei ſeiner Rede: „Sie iſt mir nicht feil.“„Wie ich darin geboren bin,“ ſagte er,„ſo will ich darin ſterben, und wie ſie mir von meinen Vatern erhalten worden iſt, ſo ſollen ſie meine Nachkommen von mir erhalten, und auf ihr den Segen ihrer Vorfahren ererben.“ Da nahm der König eine ernſthaftere Sprache an:„Wißt Ihr auch, guter Mann, daß ich gar nicht noͤthig habe, viel Worte zu machen? Ich laſſe Eure Mühle taxiren, und breche ſie ab. Nehmt alsdann das Geld, oder nehmt es nicht!“ Da lächelte der un⸗ erſchrockene Mann, der Muͤller, und erwiederte dem Koͤnig:„Gut geſagt, allergnädigſter Herr, wenn nur das Hofgericht in Berlin nicht wäre.“ Nemlich, daß er es wolle auf einen richterlichen Ausſpruch ankommen laſſen. Der König war ein gerechter Herr und konnte uͤberaus gnädig ſeyn, alſo daß ihm die Herzhaftigkeit und Freimüthigkeit einer Rede nicht mißfällig war, ſondern wohl geſiel. Denn er ließ von dieſer Zeit an den Müller unangefochten, und unterhielt fortwährend mit ihm eine friedliche Nach⸗ barſchaft. Der geneigte Leſer aber darf ſchon ein wenig Reſpect haben vor einem ſolchen Nachbar und noch mehr vor einem ſolchen Herrn Nachbar.
(Rh. Hofrd.)
Bekanntmachungen von Behoͤrden.
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Arbeits ⸗Verſteigerung. (769) Mittwoch den 30. d. M., Nachmittags um zwei Uhr, ſollen mehrere erforderliche Baureparatur⸗ arbeiten an dem hieſigen Pfarrgebäude, als:
1 Maurerarbeit, veranſchlagt zu 5 2 5 10
2) Schreinerarbeit 77 1
30 Glaſerarbeit 5— unter den im Termin eröffnet werbenden Bedin⸗ gungen an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden.
Die Herren gr. Buͤrgermeiſter der umliegenden Orte werden um gefällige Bekanntmachung dieſes andurch dienſtergebenſt erſucht.
Niederrosbach den 23. Auguſt 1837.
Für den Kirchenvorſtand: Der großh. heſſ. Bürgermeiſter F. Bullmann.
Grummetgras⸗Verſteigerung. (770) Das diesjährige Grummetgras von circa 90¼ Morgen freih. von löw'ſchen Wieſen in der hieſigen Gemarkung ſoll
Montag den W. d. M.
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