Ausgabe 
25.2.1837
 
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N

Intelligenzblatt

für die

Irovinz

Mberhes sen

im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. ä

Sonnabend, den 25. Februar

G3.

1837.

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die Muſterung des Jahres 1837.

a Nachträglich zu meinem Ausſchreiben vom Eten l. M., Nr. 6. des Intelligenzblattes, benachrichtige ich Sie hiermit, daß nach heute eingelangter Verfügung die Stellvertretungsſumme für die Konſkription

von 1837 auf 100 fl. feſtgeſetzt worden iſt, Friedberg den 18ten Februar 1837.

2 Zur proviſoriſchen Verſehung des Kreisboten

worauf Sie bei Depotanſprüchen Rückſicht nehmen werden.

Küchler. Dienſtes wird ein befähigtes Subjekt geſucht.

Wodurch wird den Schaͤfereifreveln geſteuert?

Unter den drückendſten Feſſeln der wetterauiſchen Landwirthſchaft nehmen wohl die faſt aller Orten beſtehenden Schafwe lden die erſte Stelle ein, und es werden ſich wohl ſchwerlich in der Wetterau mehrere Orte finden laſſen, deren Bewohner nicht darüber Beſchwerde führten.

Offenbar ſind ſolche Gerechtigkeiten, ſelbſt wenn ſie geſetzlich ausgeübt werden, ſchon an und für ſich ſelbſt höchſt nachtheilig, indem ſie die höhere Cultur beinahe unmöglich machen, namentlich aber die freie Benutzung der Aecker verhindern, an die eingeführte Ordnung der Fruchtarten und Beſtellungen binden, und was noch das Schlimmſte iſt, die Wieſen, de⸗ ren es doch in der Wetterau ſo wenige giebt, über⸗ aus verliehren. Letztere werden nämlich in vielen Orten bis zur Mitte des Aprils beweidet, es gehen daher, wenn man mit F. Meyer(in ſeinen Pacht⸗ anſchlaͤgen, Hannover 1809,) auf die Monate No⸗

vember bis Mitte April 150 Theile, und auf den October 33 Theile rechnet, 183 Theile, oder, da derſelbe auf das ganze Jahr 700 Theile rechnet, beinahe ein Viertheil des Ertrags verlohren. Ju trocknen Jahren enthalten aber auch die Frühlings⸗ monate noch mehr Theile, und gerade in denſelben iſt das Beweiden der Wieſen um ſo nachtheiliger, als die erſten Graskeime und die nachſchießenden gewöhnlich wieder abgefreſſen werden, ſo daß das Gras oft zwei bis dreimal keimen muß, wodurch denn ſein Wachsthum zu einer ihm recht günſtigen Zeit zurückgehalten und es von der heißen Jahres⸗ zeit uͤbereilt wird, ehe es noch recht heramvachſen konnte.

Aber nicht nur der Ertrag der Wleſen wird faſt um ein Viertheil verringert, auch faſt der dritte Theil des nutzbaren Ackerlandes geht verloren, da das Brachfeld, d. h. der dritte Theil des Ackerlau⸗ des, größtentheils nicht bepflanzt werden kann.

Der Schaden, der hiernach aus einer, geſetz⸗ lich geübten Schafweide entſpringt, iſt alſo ſehr be⸗