Ausgabe 
23.9.1837
 
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vangeliſch

Intelligenzblatt

115 im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M 38. Sonnabend, den 23. September 1837.

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

Petreffend: Die von dem großh. Oberforſtrath Zamminer zu Darmſtadt im Winter 18 ¼8ũ äbeabſichtigten Vorleſungen über Flächenaufnahme, Abwägen, Wieſenbau und Wegbau.

Auf Veranlaſſung der landwirthſchaftlichen Vereine der Provinzen Starkenburg und Oberheſſen wur⸗

ten im Jahr 1832 in der Art der Ausführung von Wieſen⸗Verbeſſerungen ꝛc. mehrere junge Leute aus zem Bauernſtande in Darmſtadt unterrichtet, welche, auf dieſe Weiſe gebildet, bei den ſeitdem vorgenom⸗ nenen Wieſen⸗Verbeſſerungen ſehr weſentliche Dienſte geleiſtet haben. Aufgemuntert durch den guten Erfolg, welchen dieſer Unterricht gezeigt, hat der großh. Oberforſtrath zamminer ſich entſchloſſen, im nächſten Winter über Flächenaufnahme, Abwägen(Nivelliren), Wieſen⸗ ſau und Wegbau eine Vorleſung zu halten; er beabſichtigt, dieſen Unterricht mit dem 1. Dezember d. J. u beginnen, die Monate Dezember d. J., ſodann Januar und Februar k. J. auf Vorträge und Uebungen in Zimmer und den Monat März, nöthigenfalls noch den halben April k. J., auf Uebungen und wirkliche kractiſche Ausführungen im Freien zu verwenden. In dieſer Zeit hofft Oberforſtrath Zamminer aus ſol⸗ hen jungen Leuten, welche Talent beſitzen, ſo viel ſchreiben können, um mit einiger Leichtigkeit einen lieinen Aufſatz zu fertigen, und im Rechnen der vier Species und Regel de Tri inne haben, brauchbare Wieſentechniker und beſonders auch recht brauchbare Wegaufſeher zu bilden.

Es wäre wünſchenswerth, wenn aus hieſigem Kreiſe paſſende junge Leute, welche Talent zeigen, ſich zur Theilnahme an dieſem Unterrichte verſtehen wollten. Die durch dieſen Unterricht gebildeten Leute würden demnächſt nicht nur bei Ausführung von Wieſenverbeſſerungen, ſondern auch namentlich zur Aus⸗ führung und Beaufſichtigung des Vicinalwegbaues und zu manchen anderen Geſchäften, wozu techniſche KTenutniſſe erforderlich ſind, verwendet werden können.

Der großh. Oberforſtrath Zamminer würde Honorar für den Unterricht nur in ſoweit in Anſpruch nehmen, als Koſten für Lokal, Holz, Licht, Gehülfen und Aufſicht zu decken ſind, was monatlich mit höchſtens 1 fl., alſo im Ganzen mit 4 fl. 30 kr. für die Perſon zu veranſchlagen ſeyn möchte. Dieſe

Koſten, ſowie die Koſten für Unterhaltung der nach Darmſtadt zu ſendenden Leute, wuͤrden aus den Ge⸗

meindekaſſen zu beſtreiten ſeyn, ſo daß bei der Concurrenz mehrerer Gemeinden auf eine Gemeinde nur eine an ſich und im Verhältniß zu dem Nutzen, welchen man ſich mit Recht aus den Dienſten der auf die bemerkte Art gebildeten Leute verſprechen kann, höchſt unbedeutende Summe kommen würde.

Sie werden beauftragt, vorerſt in Erfahrung zu bringen, ob ſich junge Männer zum Beſuche dieſes Unterrichts verſtehen wollen, und hat der Gemeinderath wegen Aufbringung der ſehr geringen Koſten aus der Gemeindekaſſe zu berathen. Wegen der Concurrenz mehrerer nahe gelegenen Gemeinden zum Behufe

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