zuletzt nicht ſelten auch auf die Kinder nachtheilig zu wirken pflegen.
In den meiſten Haushaltungen, wo dieſe Art Geſellſchaften ſtattfinden ſollen, pflegt ſchon mehrere Tage vorher eine gewiſſe Regſamkeit und ein Durch⸗ einander voranzugehen, von dem nicht ſelten jetzt ſchon die Kinder vergeſſen werden oder ganz in den Hintergrund treten müſſen; rückt nun gar der Tag des Feſtes heran, ſo iſt nur der Sinn für Thee und Kuchen, an den Mann und die Kinder wird nicht mehr gedacht. Die Tiſche und Stühle(manch⸗ mal geliehen) werden geſtellt und verſtellt, das Mit⸗ tagseſſen wird ſparſam eingerichtet(gewärmt), man legt ſich des Abends mit ſeinen Kindern beinahe ganz hungrig zu Bette, weil ja, durch das Bereiten eines gewöhnlichen Nachteſſens, dem Gebäckſel für den morgenden Thee ein Unfall begegnen könnte. An dem Tage, wo die Geſellſchaft ſelbſt vor ſich gehen ſoll, bedarf Niemand weder zu eſſen noch zu trinken, Alle koͤnnen und müſſen auf die traurigen Ueberbleibſelchen faſten.
Trifft es ſich nun, daß die Geſellſchaft in einem andern Hauſe gegeben wird, ſo werden die armen unſchuldigen Geſchöpfe, mit der Weiſung ja recht geſchickt zu ſeyn, an die Magd übergeben, und trö⸗ ſtet noch die Früchte des Herzens, ihnen ein Stück⸗ chen Kuchen zur Belohnung ihres Artigſeyns mit zubringen. Kaum hat der Herr und die Frau das Haus verlaſſen, ſo übernimmt das Dienſtperſonal die Kleinen in Sorge und Pflege, droht mit dem Niclas und dem Schornſteinfeger, ja ſperrt nicht ſelten die Unglucklichen in eine ungewaͤrmte Stube ein, um nur recht gemächlich ihrem eigenen Geſchäfte nachgehen zu können. Die Armen ſind nun vor Angſt ruhig(wem fällt hier nicht das Gedicht von Langbein ein), erfrieren ſich aus Furcht, wahrend. Vater und Mutter im Vergnügen ſitzen. Kommen nun ſpäter die Eltern, der Vater vom Kartentiſche, die Mutter vom Thee, ſo finden ſie Alles in der gewünſchten Ordnung; die Kinder ſchlafen und wa⸗ ren recht geſchickt. Oft ſchon in der Mitternacht erwachen die Kleinen, über Hunger klagend, man hört ſie aber nicht, oder wenn man ſie hört, will man ſie nicht verſtehen, und redet oft noch harte Worte zu ihnen, welche ſie beruhigen ſollen, ohne an ein Schlimmes zu denken, und doch hat ſich etwas zugetragen, was ſpaͤter beweint zu wer⸗
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den verdient, indem die Frau Nachbarin des andern Morgens erzählt, daß zwar die Kinder recht geſchickt geweſen ſeyen, nur habe ſich das eine Kind ein wenig am Licht verbrannt und wäre, wenn es Gott nicht in den Schutz genommen hätte, beinahe zum Fenſter hinaus gefallen; auch geſteht die Magd, daß ſie vergeſſen habe, den Kindern ihr Nachteſſen zu geben.——
Unter ſolchen Umſtänden wetteifert man, noch täglich die Geſellſchaften zu vermehren, man über⸗ bietet ſich in Glanz und Ptacht und denkt kaum an das Ungküäck, welches ſo nahe war. Ja man geht ſogar noch weiter, indem man eine Familie, welche mit Sorgfalt für ihre Kinder lebt und aus anderen Verhältniſſen ſich den ſogenannten Theegeſell⸗ chaften und Kartenſpielen nicht anſchließt, mit einer gewiſſen Art von Geringſchätzung anſieht, während es doch bei dieſen auch Leute giebt, deren Bildung mit jenen öfteren Geſellſchaftsgebern auf gleicher Stufe ſtehen. Würde man überhaupt in den Geſell⸗ chaften mehr auf wahre Bildung ſehen, und in Allem mehr Einfachheit und Genügſamkeit hervorleuchten laſſen; ſo dürften wohl öfters mehr Freunde wie Feinde in Berührung kommen.
Ich ſchließe hiermit und bitte den Leſer, dieſen Auffatz, dem Inhalte deſſelben nach, als Warnung eines erfahrenen Mannes anzuſehen.
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Hiſtoriſche Miszellen. FCgriedberg betreffend.)
1304. Bruder Reinhardt, Guardian der Minner⸗ brüder zu Friedberg erklart, daß er von der Stadt die Erlaubniß erhalten habe, ein Pörtlein durch die Stadtmauer in dem Kloſter-Garten, den ihm König Adolph gegeben, zu brechen, unter der Bedingung, daß es, wenn Krieg entſtehe, zugemauert werden könne. Er beruft ſich dabei auf ein vom König Rudolph gegebenes, Privileg.
Fortſetzung folgt.)
Bekanntmachungen von Behoͤrden. Güter⸗ Verpachtung. (995) Auf Anſuchen des Herrn Martin Simon dahier ſollen Donnerſtag den 23. Nov., Morgens um 9 Uhr, in hieſigem Ratbhauſe von deſſen Güter⸗ ſtücken ohngefähr 45.48 Morgen Ackerland in der hieſigen, fauerbacher und ockſtädter Gemarkung ge⸗ legen in einzelnen Theilen öffentlich meiſtbietend auf 9 Jahre verpachtet werden. Die Feldſchützen, denen
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