Ausgabe 
18.2.1837
 
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im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

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Sonnabend, den 18. Februar

1837.

Amtlicher Theil.

Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

Betreffend: Die Einſendung der für die Landeswaiſenanſtalt zu erhebenden Collecten und Büchſengelder.

Zur Vereinfachung des Geſchäftsganges bei Erhebung und Ablieferung der eingehenden freiwilligen Gaben für die Waiſenanſtalt und dabei zur möglichſten Controtirung dieſer Einnahme, iſt höchſten Orts

beſtimmt worden:

10 Die großh. Bürgermeiſter behalten nach wie vor die Schlüſſel zu den auf ihren Büreaus, auf den Poſtbuͤreaus, öffentlichen Verſammlungsorten, Wirthshäuſern ꝛc. befindlichen Sammelbüchſen; es ſind jedoch dieſe Büchſen fernerhin unter Mitverſchluß eines Gemeinderathsmitglieds zu nehmen.

2) Die Eröffnung der Sammelbüchſen ſoll jährlich Einmal, am 1. Oktober, und zwar vom laufenden Jahr einſchließlich an, geſchehen. Iſt im laufenden ſchon einmal eise Eröffnung der Büchſen erfolgt, ſo muß ſie am 1. Oktober l. J. noch einmal geſchehen.

3) Sogleich nach Eröffnung der Büchſen haben die großh. Bürgermeiſter über den eingegangenen Betrag einen Sortenzettel aufzunehmen und denſelben mit dem eingekommenen Celde, oder, wenn gegen Er⸗ wartung nichts eingegangen ſeyn ſollte, eine Benachrichtigung hierüber den Rechner der Waiſenkaſſe zu Darmſtadt alsbald unmittelbar zuzuſchicken. Das Gemeinderathsmitglied, welches den Mitverſchluß führt, hat ſtets entweder den Sortenzettel, oder die Benachrichtigung, mit zu unterſchreiben.

Hiernach haben Sie ſich inskünftige genau zu bemeſſen.

Friedberg den 15ten Februar 1837.

Küchler.

Aus dem Kreiſe Nidda.

Schmerzlich dringt ſich dem beobachtenden Men⸗ ſchenfreund die Bemerkung auf, wie in unſerem geprieſenen Jahrhundert, ſo überreich an Er findun⸗ gen und Fortſchritten in allen Faͤchern des Wiſſens, ſo hochgehalten wegen ſeiner Aufklärung, die Zei⸗ chen der Zeit auf eine betrübende Art ſich kund ge⸗ ben. Man nehme das erſte beßte Tagblatt zur Hand und gewiß kündet es uns irgend einen Raub, Mord oder anderes Abſcheu erregendes Verbrechen

an, gräßlich in ſeiner Ausführung, gräßlich in ſeinen Folgen.

Auch der Kreis Nidda blieb von dieſer mora⸗ liſchen Seuche nicht verſchont und eine kurze Dar⸗ ſtellung zweier bald aufeinander folgenden, in ihrem Weſen zwar verſchiedenen, in ihren Folgen aber gleichen Verbrechen, mag vielleicht dem Zwecke die⸗ ſer Blätter nicht ganz fremd ſeyn.

Vor einiger Zeit hörte der Jagdaufſeher Jäger zu Hof Graß einer Beſitzung Sr. Excellenz des Herrn Staatsminiſters du. Thil in dem ihm zur