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Intelligenzblatt
für die
inz GN rovinz WMberhes sen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M15. Sonnabend, den 15. April 1837. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die großh. Buͤrgermeiſter resp. Lokalpolizeibeamten des Kreiſes.
Betreffend: Die Feuerviſitationen und die dabei vorkommenden Zuwiderhandlungen gegen die Feuerordnung.
Unter Bezugnahme auf mein in obigem Betreffe unterm 12. Oktober 1835(Intelligenzblatt Nr. 42) erlaſſenes Regulativo weiſe ich Sie hierdurch an, die Feuerviſitation, unter Zuziehung der beſtellten Sach— verſtändigen, nach Vorſchrift vorzunehmen und die Protokolle binnen vier Wochen einzuſenden.
Friedberg am 7. April 1837. Küchler.
Derſelbe
an die großherzoglichen Burgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Den Beitritt zur Staatsaſſecuranzanſtalt für die Stellvertretung.
Da die diesjährige Muſterung im Mai beginnen wird, ſo findet man nöthig, daß die Altern und Vormünder der dabei zum Looſen kommenden Militarpflichtigen über die Zeit, bis zu welcher die Letzteren bei der Staatsaſſecuranzanſtalt für die Stellvertretung verſichert werden konnen, nochmals genau belehrt werden, damit ſie nicht aus Unwiſſenheit oder Irrthum in Nachtheil kommen.
Nach dem§. 10 der Statuten jener Anſtalt vom 1. September 1836 iſt der Tag vor der Loos— ziehung in jedem Bezirke der letzte, an welchem für die am Looſen Theil nehmenden Militärpflichtigen dieſes Bezirks der Beitritt zu der Anſtalt zuläſſig iſt, und es muß alſo an dieſem Tage die Einlage und Beitrittserklarung bei der Aſſecuranzkaſſe zu Darmſtadt wirklich eingekommen ſeyn. Wenn demnach die Beitrittserklarung und die Einlage zwar an dem Tage vor der Loosziehung, oder ſchon fruher an die Aſſecuranzkaſſe zu Darmſtadt durch die Poſt, durch Boten oder durch andere Perſo— nen abgeſchickt wird, aber nicht an dem Tage vor der Loosziehung, ſondern erſt ſpäter an die Aſſe— curanz gelangt, ſo wird beides von dieſer Kaſſe nicht mehr angenommen, und der betreffende Militär⸗ pflichtige kann alſo keinen Antheil an der Anſtalt haben.
Dieſes Verhältniß müſſen beſonders diejenigen wohl beherzigen, welche ihre Söhne ꝛc. blos aus dem Grunde nicht bei der Staatsaſſecuranzanſtalt verſichern, weil ſie hoffen oder glauben, daß dieſe ihre Söhne bei der Muſterung wegen Untauglichkeit, oder aus irgend einem anderen Grunde fuͤr kriegsdienſt— frei erklart werden würden. Denn wenn ſich dieſe Erwartung durch den Erfolg nicht beſtätigt, wenn ihre Söhne bei der Muſterung für tauglich, oder überhaupt nicht für kriegsdienſtfrei erklärt werden, ſo iſt nun in deu meiſten Bezirken wegen der Entfernung von Darmſtadt die Zeit zu kurz, als daß noch am Tage vor der Loosziehung die Einlage und Beitrittserklärung bei der Aſſecuranzkaſſe zu Darmſtadt eingekommen ſeyn könnte, und es exiſtirt alsdann keine andere Möglichkeit, ihre Söhne noch vertreten zu laſſen, als daß ſie die ganze Vertretungsſumme mit 250 fl. in die Einſtandskaſſe be⸗


