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im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
2 1637.
Des Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1837, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mitlag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben und durch die hieſige wohllöbl. Poſtbebörde expedirt wird.— Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmitlag 3 Uhr bei mir eingelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückun gsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr. für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt: 1 fl. 12., für Jahr: 40 kr., für ½ Jahr 24 kr, welcher Betrag jedoch voraus bezahlt werden muß!— Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1837 zu halten, haben nicht nöthig ſolches bet mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich,
32. Sonnabend, den 14. Januar
mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde, gefäͤlligſt davon zu benachrichtigen.— Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen, nach Umſtaͤnden au ch honorirt werden.. Friedberg. Carl Bindernagel.
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Nachſtehende nunmehr geſetzlich genehmigten Beſchluſſe der General-Verſammlung des Mathil⸗ denſtifts vom 12ten November 1836, betreffend Abaͤnderung der Stiftsgeſetze, bringe ich hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß.
1) zu§. 4. Der Bücherſchluß ſoll inskünftige den 30ten Juni, die Generalverſammlung aber Samſtag nach Martini jeden Jahres ſtatt finden.
2 zu F. 10. Die Bezirksausſchüſſe ſollen aus zwölf Mitglieder und einem Director beſtehen.. Der Bezirk Rödelheim ſoll dem Bezirke Friedberg zugetheilt und zur Beſorgung der beſon⸗ deren Geſchäfte daſelbſt ein Hülfsausſchuß von drei zu Rödelheim wohnenden Mitgliedern gewählt werden.
3) zu§. 11. Die Vereinigung des Hand⸗ und Kapitalienbuchs in ein Hauptbuch, nach der getroffenen Beſtimmung des Geſammtausſchuſſes, wird genehmigt.
) zu§ 14. 3. Statt„Geſammtausſchuß“„Bezirksausſchuß.“
5) zu F 16. a zu 2. Die Worte„Mitglieder des Vereins“ ſind hier zu ſtreichen. 2.
b) Sollen auch an Gemeinden des Kreiſes gegen von dem gr. Kreisrath genehmigte Schuld⸗ ſcheine denſelben Kapitalien und zwar von jeglicher Größe, alſo auch über 50 fl., abge⸗ geben werden dürfen.
Zu Satz 4. Wenn fällige Ziele von dem Darlehen bis zu 50 fl. nicht im Laufe des Monats Januar be⸗ zahlt werden, dann ſollen die Zinſen von dieſen Zielzahlungen nicht vom ten Januar an, ſondern erſt vom ten Juli an abgeſchrieben werden. Erfolgen dieſelben nach dem kten Juli, dann werden ſie ſtets bis zum Schluſſe des laufenden Kalender⸗Jahres berechnet.


