Ausgabe 
4.2.1837
 
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der

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gen, wollte ſie ſich 1713 mit dem Landgrafen Ernſt Ludwig von Heſſen verbinden, was ihr jedoch miß⸗ glückte. Als aber die weſtlichen Stürme auch die deutſche Reichsverfaſſung zertrümmerten, kam

Friedberg, die auf der rheiniſchen Bank die 13te

freie Reichsſtadt war, 1802 unter großerzogl. heſſiſche Hoheit, unter deren ſegensreicher Regierung der rege E fer und die induſtrielle Thätigkeit der Bür⸗ ger mit dem gluͤcklichſten Erfolge gekrönt wird. Die Burg behauptete ihre Selbſtſtändigkeit bis zum

Jahre 1806, wo auch ſie unter heſſiſche Hoheit ge⸗

langte.

Der größte Theil des 18ten Jahrhunderts ver floß in Ruhe und die Kriegsbegebenheiten der Aten Hälfte jenes Säculums verurſachten nur vorüber gehende Eindrücke, z. B. die Gefechte von 1762 zwiſchen den franzöſiſchen und alliirten Truppen, zum Vortheil der Erſteren ſich endigend und 1796 zwiſchen den ſich zurückziehenden Oeſtreichern und den Franzoſen die in der Nähe vorfielen und nur als hiſtoriſche Notiz hier erwähnt we den.

Ueber die weiteren Vorfälle der letzten Decen nien eile ich hinweg, denn ſie ſind noch in zu fri ſchem Andenken, um einer Anregung zu bedürfen und ſchließe dieſe wenigen Zeilen mit dem Wunſche daß Friedbergs thätige Bürgerſchaft, wie in

den letzten Jahren auch in Zukunft, durch fort⸗

dauernde Blüthe der Stadt, nach Verdienſt belohnt werden moge. Ockſtadt im December 1836. Dr. A. Seitz.

Bekanntmachungen von Behoͤrden.

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l la dung (17) Auf den Antrag der Georg Eberhard'ſchen Eheleute zu Vilbel, deren geringes Vermögen, nach einem darüber aufgenommenen Status activorum et passivorum, bedeutend überſchuldet iſt, werden

alle Gläubiger aufgefordert, in dem auf

Mittwoch den 22ten Februar 1837, Vormittags 9 Uhr,

anberaumten Liquidationstermin ihre Forderungen anzuzeigen, ſich auch des Verſuchs der Güte zu ge wärtigen. Die ausbleibenden bekannten Gläubiger werden, falls ein Arrangement zu Stande kommt, letzterem als beigetreten erachtet, und die unbekannt bleibenden haben es ſich ſelbſt beizumeſſen, wenn ſie bei Erledigung der Sache nicht berückſichtigt werden.

Großkarben den 29. Dezmbr. 1836.

Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Muhl

Gläubiger⸗ Aufforderung. (27) Kaspar Morſchel von Obermörlen beabſich⸗ tigt nach Lütteringhauſen auszuwandern. Rechts- anſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten

bei gr. Landgericht dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 24. Dezbr. 1836. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Edictalla dung. (32) Nach dem Hypothekenbuche der Burg Fried⸗ berg entliehe Wendel Füller dahier von Metzger Martin Engel hierſelbſt am 20ten Februar 1806 ein Kapital von 800 fl., unter Verpfändung ſeiner beiden Wohnhäuſer mit Nebenhäuſern in der Burg Vorſtadt. Nach Verſicherung der Erben des Gläu bigers ſoll jenes Kapital längſt wieder abgetragen ſeyn; da aber die Original-Obligation nicht vorge legt werden kaun, ſo werden auf Antrag der Erben des Schuldners alle, welche auf jene und aus der fraglichen Verpfändung Anſprüche begründen wollen, aufgefordert, ſolche ſogewiß binnen 60 Tagen hier geltend zu machen, als ſonſt die Hypothek für mor tificirt erklärt, ſofort der desfallſige Eintrag im Hy⸗ pothekenbuche gelöſcht werden wird. Friedberg den 10ten Januar 1837. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Publican dum. (55) Die wegen Zten Diebſtahls dahier in Un⸗ terſuchung und Haft befindliche Fanny Goldſchmidt von Niederwöllſtadt iſt der Entwendung nachſtehen⸗ der Gegenſtände dringend verdächtig und ſteht zu vermuthen, daß ſie dieſelben auf dem Wege von Mainz nach Niederwöllſtadt veräußert hat: 1) eine braune kattunene Frauenjacke, 2) eine klein karirte rothe baumwollene Schuͤrze, 3) eine baumwollene roth und weiß geſtreifte

Kindsdecke,

4) eine lilablaue kattunene Kinderſchürze mit ro⸗ then Blümchen,

5) ein Chemiſettchen,

6) zwei roth karrirte Jakonetstücher mit rothem

Grund,

7) ein weiß batiſtenes Halstuch mit rothen Blüm chen und Franzen,

8) ein rothes baumwollenes Sacktuch,

9) zwei Schlafhauben,

10) ein zinnerner Gemüsteller und

11) ein Reibeiſen.

Man fordert alle diejenigen, welche dieſe Ge genſtände erkauft haben oder ſonſt Auskunft über dieſelben zu geben vermögen, hierdurch auf, baldigſt bei der unterzeichneten Gerichtsſtelle Anzeige davon zu machen.

Friedberg den 11ten Januar 1837. Großherzogl. heſſ. Landgericht. Hofmann. Dr. Gilmer.