Ausgabe 
24.1.1835
 
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Ein Wort uͤber Wittwenkaſſen. Jedem fühlenden Familienvater liegt es am Herzen, daß die Seinigen vor drückenden Nahrungs- ſorgen bewahrt werden möchten, wenn ihn ein früͤ⸗ her und unvermutheter Tod von denſelben trennen ſollte. Da aber nicht jeder in der Lage iſt, ſo viel zu erſparen, als er für einen ſolchen Unglücksfall bedarf, ſo lag der Gedanke nahe, daß hier durch Vereinigungen am beßten abgeholfen werden könne, und zwar ſo, daß durch gemeinſame Beiträge ein Fonds geſtiftet würde, wodurch gerade diejenige Familie, welche durch einen Todesfall in die trau⸗ rigſte Lage verſetzt wurde, zuerſt auf Unterſtützung rechnen darf, und nur diejenige verliert, welche das Gluck hat, ihre Stütze recht lange zu beſitzen.

Es gibt und gab von langen Zeiten her eine Menge Vereine der Art, Wittwen⸗ und Sterbekaſſen ꝛc., die alle ihr Gutes beabſichtigten, aber nicht alle das ganz erreichten, was die Gründer wollten. Die Berechnungen der verſchiedenen Fälle, denen eine ſolche Anſtalt ausgeſetzt iſt, ſind nicht leicht; noch ſchwerer iſt es, für die Verwaltung immer treue und gewiſſenhafte Leute zu finden. Daher kommt's und kam's ſo, daß ſolche Vereine oft ge⸗ rade dann am erſten wankten oder gar untergiengen, wenn die Noth am größten war. Andere haben den doch möglichen Fall vergeſſen, wie es geht, wenn keine neuen Mitglieder mehr beitreten.

Einer humanen Staatsregierung kann ſolches und Aehnliches nicht entgehen; es kann ihr nicht gleichgültig ſeyn, daß die Wittwen verdienter Staats⸗ diener darben; es kann ihr endlich nicht entgehen, daß Anſtalten dieſer Art am beßten unter ihrem Schutze zu gedeihen vermögen, und daß ſie um ſo

mehr ihren Zweck erreichen, je allgemeiner ſie wer⸗

den, je größer die Zahl der Theilnehmer iſt und je mehr die Capitalien Zins-Zinſen zu tragen im Stande ſind. 5 In unſerm Lande haben wir mehrere Privat⸗ ) Wir geben gerne unſer Blatt zur Berathung vaterländi⸗ ſcher Angelegenheiten, und nehmen keinen Anſtand, Auf⸗ ſätze anzunehmen, worin Fehler gerügt werden. Nur müſſen ſolche Rügen in den Gränzen des Anſtandes und ohne Leidenſchaftlichkeit dargeſtellt werden, weil ſie ſonſt, ſtatt was wir wunſchen das Gute zu befördern nur Erbitterung erzeugen und dem Guten dadurch gerade hin⸗ derlich ſeyn würden. Die Redactjon.

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*. 1 vereine zur Verſorgung der Wittwen und Waiſen. Als die vorzüglichſten mögen wohl die durch die Bemühungen des Herrn Direktor Krönke ins Leben getretene Ludwigs- und Louiſen⸗Stiftung zur Verſorgung unverheiratheter Töchter über 20 Jahre, und die Ludwigs- und Wilhelminen⸗Stiftung, als eigentliche Wittwenkaſſe, hier genannt werden.

So viel wir wiſſen, beſteht auch noch eine Fünf

und dreißiger- und eine Vierziger-Wittwen⸗ kaſſe in Darmſtadt, in mehreren anderen Städten finden wir Sterbe- oder Leichenkaſſen; andere ſind untergegangen, wie die alte hanauer Wittwenkaſſe, die der Dreißiger zu Darmſtadt, die Burgfried⸗ berger u. ſ. w.

Als Staatsanſtalten beſtehen gegenwärtig in dem Lande 1) die Civildiener⸗Wittwenkaſſe, mit welcher auch die Univerſitäts⸗Wittwenkaſſe vereinigt iſt, 2 die Forſtdiener⸗-Wittwenkaſſe, 3) die Militär⸗ Wittwenkaſſe, 4) die Geiſtlichen⸗Wittwenkaſſe der alten Lande, 5) die Geiſtlichen⸗Wittwenkaſſe der neuen, und 6) die Schullehrer⸗Wittwenkaſſe. So ſehr dieſe Anſtalten von der Sorge zeugen, zu verhüten, daß Familien nicht durch den Tod des Familienvaters dem Mangel Preis gegeben werden, ſo können wir doch nicht umhin, unſere Wünſche in Betreff der⸗ ſelben hier zu äußern. 3

Da Gerechtigkeit zu üben die erſte Pflicht einer Staatsregierung iſt; da ſiemit gleicher Liebe ihre Kinder zu lieben verbunden iſt, ſo möchten wir einen verhältuißmäßig gleichen Beitrag für alle dieſe Wittwenkaſſen von Seiten des Staats. Noch beſſer aber möchte für die Kaſſen ſowohl als für die Verwaltung ſeyn, wenn ſie alle miteinan⸗ der vereinigt würden. Wir haben ſchon ander⸗ wärts und früher Stimmen vernommen, die ſich darüber beklagten, daß manche Staatsdiener⸗Witt⸗ wen ſo unverhältnißmäßig unterſtützt werden, und z. B. die Wittwe eines Geiſtlichen in den neuen Landen nur auf jährlich 40 Gulden Anſpruüche machen könne, während die eines Kreisrathsdieners oder eines Reitknechts 80 fl., die eines Phyſikats⸗ Chirurgen gar 160 fl. erhält. Solchen Klagen

würde gewiß bei einer allgemeinen Staats⸗ diener-Wittwenkaſſe abgeholfen werden. Und wenn auch fur die gegenwärtige Generation nicht alles ausgeglichen werden kann, ſo möchte doch eine größere Gleichſtellung für die Folge möglich werden

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