m:
99
1221
„
. N N
N NN
Intelligenzblatt
für die
Vrovinz(Dberhes sen
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M4. Sonnabend, den 24. Januar 1835.
Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg
an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.
Betreffend: Transportſcheine der Ortsbehörden zum Holzverkauf im Inlande.
Obgleich nach der Verordnung vom 24. April 1826(in Nro. 12 des Regierungsblattes von 1826) die Verbote der Holzausfuhr in das Ausland, ausgenommen das des Holzverkaufs an die Saline Nau— heim und in das kurheſſiſche Amt Dorheim, aufgehoben ſind, ſo bleiben doch die Beſtimmungen der Aller— höchſten Verordnung vom 20. Mai 1820 F. 7, 8 und 9 noch in Anwendung und ſollen höchſter Weiſung zu Folge namentlich in dem— jene ausländiſchen Orte begrenzenden Kreis Friedberg ſtrenge zur Aus— führung gebracht werden. Dieſe ö. ſchreiben vor, daß zur Vermeidung von Unterſchleifen auch über das zum Verkauf oder Tauſch ins Inland von einem Orte nach dem andern beſtimmte Holz ortspolizeiliche Scheine ausgeſtellt, dieſe der Ortsbehörde des Beſtimmungsortes eingehändigt und von derſelben jährig an den betreffenden Revierförſter abgeliefert werden ſollen.
Da neuerdings Klagen über nicht gehörige Beobachtung dieſer Vorſchriften eingelaufen ſind, ſo ſehe ich mich veranlaßt, Ihnen dieſelben ins Gedächtniß zurückzurufen und zugleich nachſtehend ein Formular mitzutheilen, wornach Sie in Zukunft ſolche Transportſcheine auszuſtellen haben.
Ich empfehle Ihnen dabei die Ueberwachung des rechtmäßigen Erwerbs des zu transporttrenden Holzes nicht zu verſaumen, und Aufſicht darüber zu handhaben, daß alle Uebertretungen der Beſtimmun— gen der oben erwähnten Verordnung zur gebührenden Anzeige und Strafe gebracht werden.
Schließlich bemerke ich noch zu Vermeidung von Mißverſtändniſſen, daß die in dieſem Ausſchreiben
vorgeſchriebenen Transportſcheine in denjenigen Fällen nicht erforderlich ſind, wenn Holz unmittelbar aus
dem Walde abgefahren werden ſoll, indem dieſenfalls die in meinem Ausſchreiben vom 30. Novbr. v. J. (Nro. 49 des Intelligenzblattes) bezeichneten Abfuhrſcheine anzuwenden ſind und als genügende Legitimation für den Transportanten gelten.
Friedberg den 4. December 1834. Kuͤchler. Transport ſchein.
. fahrt heute den ten Stecken Klaſtee g Holz (Reiſer), welches Holz er in, erkauft... hat, von hier über... nach. zum Verkauf(Tauſch).
„, den en 18 Der großh. Bürgermeiſter des Abfuhrortes
Geſehen und wird dem Hrn. Revierförſter zu mitgetheilt.
. den e ee Der großh. Bürgermeiſter des Abladeortes *


