Ausgabe 
19.12.1835
 
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Einige Bemerkungen uͤber den Kreis Friedberg und die Ergebniſſe der Verwaltung deſſelben ſeit der neuen Organiſation(1832).

(Fortſetzung.) Armenweſen und wohlthätige Stif tungen.

Den Kreis Friedberg hat, Dank ſey es der

Vorſehung, ſchon ſeit vielen Jahren kein unheilbrin

gendes, einen allgemeinen Nothſtand herbeiführen

des Ereigniß betroffen. Im Ganzen herrſcht Wohl- ſtand und für die Unterſtützung der Hülfsbedürfti gen ſind hinreichende Mittel vorhanden. Wir ver⸗ danken dies theils den zahlreichen und reichlichen

Stiftungen längſt dahingegangener Wohlthäter, theils

dem angeregteren Wohlthaͤtigkeitsſinne der Ge

meinden und der menſchenfreundlichen Mitwirkung wackerer Männer.

Die jährlichen Einkünfte der vorhandenen Stif⸗ tungen für die Armen im Kreiſe Friedberg belaufen ſich im Durchſchnitte auf 11 bis 12000 fl

Hierneben werden ferner aus den Gemein- denkaſſen jährlich zugeſchoſſen ungefaͤhr

VII.

4750

zuſammen 16750 fl. eine gewiß ſehr anſehnliche Summe, womit, wenn ſie zweckmäßig verwendet wird, des Guten unendlich viel geſchehen kann, zumal hin und wieder auch noch wohlthätige Privatvereine, z. B. der Hülfs verein in Friedberg, u. a. zu Linderung menſchli⸗ cher Noth in engeren Kreiſen bemüht ſind.

Um eine zweckmäßige Verwendung jener Mit⸗ tel zu ſichern, wurden faſt überall eigne Local⸗Ar⸗ mencommiſſionen gebildet, an deren Spitze die Orts geiſtlichen und Bürgermeiſter neben mehreren Ge⸗ meinderäthen resp. anderen fur Wohlthätigkeitsan⸗ ſtalten beſonders intereſſirten Männern ſtehen. Zu⸗ gleich wurden ſämmtliche kleinere Armenrechnungen aufgelöſ't und mit den Gemeinderechnungen ver bunden; eine Maasregel, welche ſowohl für die Re gelmäßigkeit als für die Sicherheit des Armenrech nungsweſens ſich als nützlich bewährt hat. 2

Unter den größeren Armenfonds verdienen zwei anſehnliche Bezirksarmenfonds, die von Schrauten bachiſche Stiftung und der Clauſenfond, und die bedeutenden Armenfonds von Butzbach und Friedberg noch einer beſonderen Erwähnung.

Die von Schrautenbachiſche Stiftung iſt durch das Teſtament der Freyfrau Anna Dorothed von Schrautenbach geb. von Görtz am 18. Oktbr. 1732 gegründet. Die erdentlichen Einkünfte dieſer Stiftung belaufen ſich jährlich auf ungefähr 2300 fl. und ſind vorzugsweiſe für Unterſtützungen der Hülfsbedürftigen in den 13 zur ehemaligen Graf⸗ ſchaft Kaichen gehörigen Gemeinden des Kreſes Friedberg beſtimmt. 5 5

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Nonnen-Kloſtersdie Clauſe- genannt, welches nach dem Ausſterben der Ordensſchweſtern laut Schen⸗ 1 kungsbrief des durchlauchtigſten Landgrafen Ludwig

von Heſſen d. d. 1. Oktbr. 1572 den 6 Gemeinden 9 des vormaligen Amtes Butzbach mit Zugehoͤr fur

ihre Kranken, Nothdürftigen und gebrechlichen Per ſonen überlaſſen worden iſt. 4

Die jährliche ordentliche Einnahme dieſes Fonds beläuft ſich auf etwa 1500 fl. 1

Aus beiden Bezirksarmenfonds konnten früher die Armen der betheiligten 19 Ortſchaften die gebete⸗ nen Unterſtützungen nur auf Verwilligung der Cen⸗ 1 tralverwaltungsbehörde und an dem Orte der Haupt⸗ verwaltung(Butzbach und Friedberg) in Empfang

nehmen. Dies iſt nun aber ſeit den Jahre 1834 1

abgeändert, und wie uns dünkt, die weit vor⸗

1

züglichere Einrichtung getroffen worden, daß den betreffenden Lokalarmencommiſſionen jährlich ein

verhältnißmäßiger Credit auf die Hauptkaſſe eröff⸗ net wird und dieſelben ſodann nach Maasgabe ihrer vierteljährigen Anweiſungen darauf die angewieſenen Summen zur eignen Vertheilung zugeſendet erhalten. Durch dieſe Vermittlung der mit den Verhältniſſen der Hülfsbedürftigen vertrauten Lokalarmenbehörden werden jetzt die Almoſen ſichttich mehr nach dem Verhältniſſe der Dürftigkeit und Würdigkeit der Armen ansgetheilt, während ſie früher oft nur den Zudringlicheren zu Theil wurden.

Der nunmehr vereinigte Armenfond in Butz bach iſt aus vier noch bis zum Jahr 1833 getrennt verwalteten Armenfonds, nemlich dem Hospital⸗

fond, dem Armenfond, der wöchentlichen Ar

menpflege und der ſackiſchen Stiftung zuſam⸗ mengeſetzt. Seine regelmäßigen Einkünfte belaufen ſich auf circa 3500 fl. und ſein Kapitalſtock iſt, was einer ehrenden Erinnerung werth iſt, vor Kur⸗

zem durch ein Vermächtniß des Herrn Geheimeraths Me ver zu Darmſtadt um 500 fl. vermehrt worden.

Da die gedachten 4 Armenfonds nur einen und denſelben Zweck die Unterſtützung der Nothleiden⸗ den und Hülfsbedürftigen hatten, ihre Kräfte aber durch ihre getrennte Verwaltung nothwendig mehr

oder weniger zerſplittert werden mußten, ſo kann

ihre Vereinigung betrachtet werden. berger und Bürgermeiſter Küchel gebührt das Ver⸗ dienſt, ſowohl hierfür als für die Verbeſſerung der Verwaltung des geſammten Fonds überhaupt beſon⸗ ders thaͤtig mitgewirkt zu haben. g

nur als ein erfreuliches Ereigniß

Die Verwaltung des vereinigten Armenfonds iſt

nunmehr nach bewirkter Aufhebung der aus dem Beam⸗ tne und Geiſtlichen beſtandenen Stiftungsinſpection einer beſonderen Armencommiſſion übertragen, an wel⸗ cher auch 2 Gemeinderäthe und 2 Kirchenvorſtandsmit⸗

Dem Herrn Inſpektor Stein⸗ f

1

Der Clauſenfond dagegen beſteht aus den Ein⸗ 4 künften des ehemals zu Hochweiſel beſtandenen

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