Ausgabe 
19.12.1835
 
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Intellige

für die

2 Drovinz Sberhessen

N im Allgemeinen, N den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 5 f 1835.

M 51 Sonnabend, den 19. Dezember

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Das Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1836, wie bisher, wöchentlich ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgege die hieſige wohlloͤbl. Poſtbehoͤrde expedirt wird. Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr eingelaufen ſind, finden in derſeſben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr. Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt: 1 fl. 12 kr., für 17 Jahr: 40 kr., für% Jahr: 24 kr.(Abonniren heißt voraus bezahlen, worauf ich, gemachter Erfahrungen wegen beſonders aufmerkſam machen muß.) Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1836 zu halten, haben nicht noͤthig ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich, mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde, gefälligſt davon zu benachrichtigen. Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden.

Friedberg Carl Bindernagel.

Einmal und zwar ben und durch

Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes.

adten und Dörfern insbeſondere in der Neujahrsnacht.

Betreffend: Die Verordnung über das Schießen in den St

Sie werden hierdurch angewieſen, die Verordnung vom 24. April 1775, wonach das Schießen in Städten und Dörfern, namentlich in der Neujahrsnacht, bei 10 Rthlr. Strafe verboten iſt, ungeſäumt bekannt zu machen und Beſcheinigung hierüber in Ihrer Regiſträtur aufzubewahren.

Friedberg den 15ten Dezember 1835. . S Oeffentliche Nachricht.

vielfältigen kleinen Geld. und Naturalgefälle, welche an Kirchen, Stiftungen und Pfarreien zu entrichten ſind.

eines Ausſchreibens vom 2. Märzt l. J. in obigem Be⸗ treffe kennen zu lernen. Ich bemerke deßwegen, daß durch die Bemühungen der Kirchenvorſtande des Kirchſpiels Münſter und der Kirchengemeinden von Butzbach, Beyenheim, Oberau, Oberrosbach, Ober mörlen, Oberwöllſtadt, Okarben, Niederrosbach und Steinfurt in den genannten Gemeinden und den Orten Fauerbach 1, Bodenrod, Maibach und Oſtheim bis jetzt 438 einzelne Grundzinspoſten abgelöſ't worden ſind.

Zugleich füge ich übrigens die Nachricht bei, daß nach mehrfach erhaltenen Anzeigen das Ablöſungs⸗

geſchäft dermalen noch in vielen anderen Gemeinden im Betriebe iſt und an der guͤnſtigen Erledigung

deſſelben nicht gezweifelt wird. 5 8 pßh. heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg.

Küchler.

Betreffend: Die Ablöſung der

Es dürfte von Intereſſe ſeyn, den Erfolg m

Friedberg den 16ten Dezember 1835.