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Unter den beſonderen Ergebniſſen der letzten
Verwaltung möchten u. A. zwei geſtiftete Vergleiche genannt werden dürfen.
Es iſt
dies der nach vieljährigen, ſelbſt die r katholiſchen Kirche zu Engelthal in n Streitigkeiten glücklich zu Stande gebrachte Vergleich über die Leiſtungen der Guts⸗ herrſchaft von Engelthal an die Kirche daſelbſt, und ein Vergleich zwiſchen der Kirche in Oppershofen gegen den großherzogl. Fiscus uber die Baupflicht des Chors. 5 18 8
Neue Kirchenbauten haben, weil ein Bedürf⸗ niß dazu nicht vorlag, in der verfloſſenen Verwal⸗ tungs⸗Periode nicht ſtatt gefunden, dagegen ſind ſeitdem 3 neue Pfarrhäuſer erbauet worden.. ö(Fortſetzung folgt.)
Exiſtenz de Frage ſtellende
Verſuch einer Beantwortung der Frage:„Ob es vorzuziehen ſey, Gemeinde⸗Almenden unter die Orts⸗Angehoͤrigen zu vertheilen, oder ſolche auf Rechnung der Gemeinde zu adminiſtriren 27¹
Ein Gegenſtand großer Meinungs⸗Verſchieden⸗
war ſchon früher die Frage, ob es für einen t in national ⸗öͤkonomiſcher Hinſicht nicht vor⸗ alle dieſem Staate zuſtehende Güter als ſolche auf Rechnung deſſelben zu Anſichten waren dafür, wenigſtens u Debatten endlich dahin üͤber⸗ daß die Größe dieſer Staats⸗ ltniß nicht überſteigen dürfe,
heit Staa zuziehen ſey, zu veräußern, verwalten. Vieler ſchien man nach viele einkommen zu wollen, güter ein gewiſſes Verhä und zwar um ſo weniger, Gut(ob Rittergut oder Bauernlehen) mit polen verſchiedener Art beſchenkt iſt.
Viel Aehn vorliegenden gemein; derſelben viel mehr durch die bedingt. 0
den oder d) in Ackerland beſtehen.
a) Einen Wald, zumal wenn er gut beſtanden iſt, zu theilen und an die Ortseinwohner abzulaſſen, würde aus vielen Gründen unthunlich erſcheinen:
5 Weil er in der Regel vom Orte am Entfernt ſten liegt, und ſchon aus dem Grunde 1 ſich am Wenigſten eignen würde; 2) die
Gemeind
wenn er einer Corporation zuſteht, niſch behandelt wird, als wenn Privaten die Eigen⸗
das Hen nicht auf Rechnung der Gemeinde einge⸗
als ſehr oft ein ſolches Mono⸗
liches hat dieſe Frage mit der hier nur wird die Beantwortung ortlichen Verhältniſſe
Vor allen Dingen muß berückſichtigt werden, ob die Almenden in a) Wald, b) Wieſen, c) Wei⸗
Ackerland
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glieder jedenfalls Holz bedürfen, und der Wald, ö eher forſtmän⸗ thümer davon ſind und jeder etwa circa Mor⸗ gen oder mehr beſitzt. 0 5 b) Wieſen ſind am leichteſten von der Gemeinde zu adminiſtriren; nur müſſen ſolche verpachtet, und ſcheuert werden. 75 „Iſt die Gemeinde wohlſtehend zu nennen, hat ſie namentlich eine der übrigen Gemarkung ange⸗ meſſene Privat⸗Wieſenfläche(im Gegenſatz zu den Gemeindewieſen) ſo würden nach Einſenders Anſi⸗ die Gemeindewieſen nicht zu theilen, vielmehr der Ertrag der Gemeindekaſſe zuzuwenden ſeyn; denn das Bedürfniß eines Einzelnen, mehr Wieſen haben, wird nicht fühlbar werden. ö 1
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Sind dagegen die den Privaten zuſtehenden!
Wieſengründe klein, ſtehen dieſelben zum Ackerland
resp. Viehſtand nicht im Verhältniß, dann iſt ein Theilung jedenfalls vorzuziehen. 1
0) Weiden ſollen eigentlich in einer Gemeinde nur ſo viel beſtehen, als zum Tummelplatz des Rindviehs erforderlich iſt, da dieſe, vorausgeſetzt daß der Boden nicht ganz undankbar iſt, viel beſſer benutzt werden können. Seit Einführung der Stall⸗
fütterung, und wo dieſe⸗ hauptſächlich geübt wird,
ſind auch die Weiden faſt ganz verſchwunden, und da, wo ſolche noch beſtehen, iſt hoffentlich der Zeit,
punkt nicht mehr entfernt, wo ſtatt dieſer gute Wieſen oder Ackerland erſcheint, auf eine Theilung oder anderweite Benutzungsar jedenfalls angeſtanden werden müßte. 8 d) Niemand wird in Abrede ſtellen daß Gemeinde⸗Güter(Ackerland), die auf kurze Zell verpachtet werden, den Ertrag nicht liefern, den
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dieſelben auf lange Zeit in Beſtand zu geben, laſſen oft andere Rückſichten nicht zu. ö Hat daher die Gemeinde im
ſind die Ortseinwohner als
begütert, ſo würde Einſende
des Ackerlandes, aus national⸗ökonomiſcher Rückſicht
e- ſtimmen. 0 Die Einwürfe, die ſchon
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dieſelben als Privateigenthum abwerfen würden; un
Verhältniß zu Seelenzahl eine kleine Gemarkung, oder vielmeſeſ ackerbautreibend weng
r dieſes zur Theiluß,
N ſo oft gemacht wo den ſind, daß den Gemeinden, wenn ſie als ſola
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