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Zur Nachricht uber die Feick des Eudpeetages in Friedberg
müſſen wir zur Freude unſers Herzens noch einige
Nachträge liefern, indem unſere Mittheilungen im
vorigen Blatte zu unvollſtaͤndig waren, 7 72 wir uns damit begnügen könnten.
Das beabſichtigte Scheibenſchießen konnte an
dieſem Tage der Witterung wegen nicht gehalten
werden. Am Abend aber ſahen wir unſer Seminar erleuchtet, den Eingang geſchmackvoll mit Guirlan⸗ den geziert und über demſelben einen Transparent mit der Deviſe:„Heil Ludwig II. dem erhabenen Freund der Jugend.“ 5
Eben ſo ſahen wir am Tage nach dem Feſte noch über dem Caſernen-Thore die Deviſe:„Heil und Segen unſerm Großherzog“. Rund um dieſelbe zog ſich auch ein Blumengewinde und über der Deviſe war eine Krone angebracht.
Wie zu Vilbel das Namensfeſt unſers ver—⸗ ehrten Fürſten gefeiert wurde, davon haben bereits andere Blätter Nachricht gegeben, worauf wir die Leſer verweiſen.
Dringende Bitte eines Kirchenfreundes.
Dieſen Sommer über iſt es häufig vorgekom⸗ men, daß an den Sonntagen während des Nach- mittags⸗Gottesdienſtes dahier drei, vier und mehrere Chaiſen dicht an der Kirche vorüberfuhren und auf dem Pflaſter einen großen Lärmen verurſachten. Ich habe wohl bemerkt, wie ſtörend dieſes für den Herrn Pfarrer auf ſeiner Kanzel war; aber es läßt ſich auch leicht denken und war eben ſo be⸗ merklich, daß es die Andacht der in der Kirche Befindlichen keineswegs beförderte, viel mehr zur Zerſtreuung Anlaß gab. gewiß Mancher meiner Mitbürger gleichfalls) das
geräuſchvolle Fahren in der Nähe der Kirche wäh⸗ — des Gottesdienſtes für etwas ganz Unpaſſendes. Auch hielten es ſchon unſere Voreltern ohne Zweifel dafür, und trafen Anſtalten dagegen; denn von meinen Wanderjahren her weiß ich noch recht gut, daß in Sachſen und Preußen in den größeren Städten die Gaſſen um die Kirche her während der Dauer des Gottesdienſtes mit Ketten geſperrt waren. Vermuthlich iſt es jetzt nicht mehr ſo, da man in unſeren Zeiten Jedem eine möglichſt freie Bewegung
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er wohl thun konnte und dürfte;— daß er es ge⸗
Deßwegen halte ich(und
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* N in e auf das Kirchliche alle t von Zwang ab ſchafft wiſſen
vetſtattet„und 60 onde
will. Es kommt mir nicht zu, Fierübet zu richten.
5 Allein indem ich gern zugebe, daß gegen das lär⸗
mende Fahren in der nächſten Umgebung der Kirche während des Gottesdienſtes g wahrſcheinlich kein
neueres Verbot vorhanden itt, ſo wird man mir doch auf der andern Seite wiederum zugeſtehen, daß
ein braver Mann gar Manches nicht thut, was
wiß alsdann nicht thut, wenn es als unſchicklich
erſcheint, oder Andern zum Aergerniß und Anſtoß
gereicht. Daher erlaube ich mir in dieſem vielge⸗ leſenen Blatt die dringende Bitte: daß diejenigen unſrer werthen Mitbürger, die noch vor dem Schluß des nachmittägigen Gottesdienſtes auf das Wäldchen, das Teichhaus u. ſ. w. fahren, nicht gerade an der Kirche dicht vorbeirafſeln, lee 1 — was ſich ſo leicht thun läßt,— einen kleinen Umweg nehmen möchten. Sir kommen doch noch zur rechten Zeit, und—— Viele werdens ihnen im Herzen danken! 5 Friedberg im Auguſt 1835.
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Die Münze z u Frievberg.
Für die Bewohner einer Stadt, welche einſt einen eignen Staat bildete, iſt gar Manches n
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been, vom 17 un dite! fan Kufen?) fanden h Nachricht rechten N 228 Me
Friedberg die Sta
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wollen, ſo ſogerannt erbaut w 8 . Burg geſ lich führt deſſelben; war von bekanntl
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TNuſen,
dem an Deemmab auf die Münzge Schanze des an: andert
Intereſſe, was Bewohner anderer Städte entweder gar nicht kennen, oder doch die Wichtigkeit für ſie nicht hat. Eben darum müſſen wir unſere auswe r. tigen Leſer um Nachſi icht bitten, wenn wir öfter ar
die frühere Geſchichte von Friedberg zurückkomm Diesmal gedenken wir ihnen eine Mittheilung zu
machen, die— wie wir hoffen— auch für Fremde 1 nicht ganz ohne Intereſſe ſeyn wird. Wir wollen
ihnen nämlich von der Münze zu Friedberg Einiges erzählen, was wir darüber geſammelt haben.
Die Kaiſer waren bekanntlich in Ertheiln der Münzgerechtigkeit in den ſpäteren Suhthunes ten des Mittelalters keineswegs karg, und ſo, konnte ſich denn auch ſowohl die Burg als die Stadt
Friedberg einer kaiſerlichen Urkunde rühmen, welche Beide 4 Urkunden ſchreiben ſich von Kaiſer Karl V, welcher.
ihnen das Recht gab, Münzen zu prägen.
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