Ausgabe 
2.5.1835
 
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Intelligenzblatt

0 2 97 für die Febr. 28 8 8 8 95 18 . rovinz WMöberhes sen p. Febr. 0 de 8 im Allgemeinen, 5 5 den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

ng 6 g 18. Sonnabend, den 2. Mai 1835.

des geshen na Auguſte;

1% Amtlicher Theil.

e Derothes 1 9 Oeffentliche Nachricht. d. 25. Febt Betreffend: Die Rindviehverſicherungsanſtalt für den Kreis Friedberg. peilrp; 900 Nachdem die erforderlichen Einleitungen getroffen, und die Herren Bürgermeiſter in den Beſitz der 7

vorgeſchriebenen Formulare geſetzt worden ſind, ſo können nunmehr die Anmeldungen zur Theilnahme an der Kreis⸗Rindviehverſicherungsanſtalt ſtatt finden. Die Theilnehmer wollen ſich desfalls an die betreffenden Hrn. Bürgermeiſter wenden, welche alsbald die Anmeldungsliſten eröffnen und dieſe Bekanntmachung in ihren Gemeinden noch beſonders veröffentli 1 Nut, chen werden. Um die regelmäßige und ſtatutengemäße Entwickelung und Ausbildung der Anſtalt mehr zu ſichern, den 8. d. M perde ich vorläufig von der im§. 3 der Statuten vorbehaltenen Beſtellung eines Commiſſars noch keinen

eldwebels in Gebrauch machen, vielmehr die obere Geſchäftsleitung für's Erſte durchgängig ſelbſt ubernehmen.

re, 2 Non, Es iſt dies namentlich bei Ausfüllung der Anmeldeſcheine zu berückſichtigen.

4 Heini, 0 Friedberg den 28. April 1835. Der großh. heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. wn, g Küchler.

3 Monate, A

41800 ö Polizeibefehl.

ü Auf Antrag der Lokalpolizeibehörde dahier, wird das Schießen nach Singvögeln in den Gärten und ermeiſters I. Oer Umgebung von Friedberg, ſowohl mit Feuergewehr als auch mit Blasrohren und Bolzen, bei drei b. M. Sulden Strafe hiermit verboten. Uebertretungen der Feuerordnung durch Schießen mit Feuergewehr 75 bleiben überdies noch der beſonderen geſetzlichen Strafe unterworfen.

15 Chritorl Friedberg den 28. April 1835. Der großh. heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg.

Küchler.

Darmſtadt am 24. April 1835. über das erfreuliche Gedeihen der Anſtalt Sich Am 21. d. M. hatte der großherz. Kreisrath auszuſprechen. Küchler die Ehre, Ihrer Königlichen Hoheit 8 1 7 der Frau Erbgroßherzogin von Heſſen die 55 an ee. e a Statuten des Mathildenſtifts zu überreichen. Noördlich 95 dem Dorfe Rockenberg, aum Höchſtdieſelben geruhten ſolche huldreichſt ent- einen halben Büchſenſchuß davon entfernt, liegt egenzunehmen und dabei mit hoher Theilnahme) Hiſdorſſche Nachrichten liefert Schmidt S. 101 des ten