0 erwer, Lag und
konnen, Venn du „ ſo geh gen, wie erborgt, Richard utzliebe e Laune
te mit hande.“ cſe koſt⸗ agt, ſo icht for⸗ cgroßen eid d
ſolcher ürzen?
rennt; ihr gebt einem Andern Macht über Eure Freiheit). Wenn ihr nicht zur beſtimmten Zeit zahlen könnt, werdet ihr Euch ſchämen, wenn ihr Euern Glaubiger ſeht; ihr werdet Euch fürchten, wenn ihr mit ihm ſprecht; ihr werdet armſelige, erbärmliche, kriechende Entſchuldigungen vorbringen und allmählig Eure Wahrheitsliebe verlieren und in niedriges, ſchaͤndliches Lügen verſinken; denn: „Das zweite Laſter iſt Lügen, das erſte Schulden Machen“, wie der arme Richard ſagt; und weiter über dieſelbe Sache:„Das Lügen ſitzt den Schul— den auf dem Rücken, während doch ein frei gebor⸗ ner Mann keinen lebenden Menſchen zu ſehen oder zu ſprechen ſich ſcheuen oder fürchten ſollte.“„Aber die Armuth beraubt oft den Menſchen aller Geiſteskraft und Tugend.“„Es iſt ſchwer für einen leeren Beutel, aufrecht zu ſtehen.“— (Beſchluß folgt.)
„) Nach den engliſchen Geſetzen, die damals allein in Amerika galten, konnte der Gläubiger ſeinen Schuldner ſo lange gefangen ſetzen laſſen, bis dieſer ihn bezahlt batte.— Erſt im vorigen Jahre wurde von der engliſchen Regierung die Abſchaffung dieſes Geſetzes in Vorſchlag gebracht und dabei unter andern der Fall angeführt, daß ein Mann wegen einer Schuld von 200 fl. 16, ſäge ſechs— zehn, Jahre lang im Gefängniß ſchmachtete, bis der Tod ihn von ſeinem harten Verfolger befreite.— Ob jener Vorſchlag durch die Annahme des Parlaments(der Land— ſtände) Geſetz wurde, iſt dem Einſender unbekannt.—
Bekanntmachungen.
MN
Die dieswoͤchentlich erhaltenen
und
ferner zu empfehlenden Waaren ſind: (254) Alle Sorten Mode-Strohhuͤte, fran— zoͤſiſche, ſchottiſche und viele ſonſtige Batiſten in allen Breiten, eine neure Art in klein quarrirten Kattunen und Ginghams, viele Chaly- und Moͤbelkattunen,/ und ¼ breite Baumwollen— Zeuge, geſtreifte Federleinen zu Ueberzuͤgen, billige Sorten Leinewand. % breiten Marcelin, Royale, Gros de Naples, Gros de Londre in allen Farben.
99
½,%,/&/ breite, roth und blau ge⸗ ſtreifte feine engliſche Zwilliche und Barchente, ſo wie auch geringere Qualitaͤten.
Seidene Sonnen- und Regenſchirme.
Goldene und ſilberne Herren- und Damen— Uhren und Ketten, Ringe und Ohrenringe.
Gute und aͤcht neuſilberne Suppen-, Eß— und Kaffeeloͤffel ꝛc.
Rein wollene und leinene feine Sommer— zeuge zu Beinkleider, ſchwarze und farbige ſei— dene Pique- und Thibet-Weſten.
Eine große Auswahl der feinſten ſchwarzen, blauen, gruͤnen Mode- und endlich fur Ober— und Frackroͤcke neueſt getragen werdenden ganz dunkelgruͤnen, braunen und negerfarbigen Tücher.
Friedberg und Butzbach—
Simon Lindheimer auf der breiten Straße. Edictalladung. (177) Die nächſten bekannten Anverwandten des im Jahre 1740 gebornen Gerhard Stetzer von Niederrosbach, der ſchon ſeit vielen Jahren abwe— ſend iſt, beabſichtigen, deſſen Grundvermögen zu vertheilen. Es werden daher gedachter Gerhard Stetzer und deſſen unbekannte Leibeserben aufgefor— dert, ſich ſo gewiß binnen drei Monaten hier anzu— melden reſp. ihre Anſprüche auf das vorhandene Vermögen nachzuweiſen, als ſonſt daſſelbe den be— kannten Erben eigenthümlich und ohne Caution überlaſſen werden wird. Friedberg den 24. Marz 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt.
Hofmann.
Edicetalladung. (206) Die hinterlaſſenen Kinder des verſtorbenen großh. Landrichters Hennemann dahier und reſp. die für dieſelben beſtellten Vormünder haben die deferirte Erbſchaft des genannten großh. Landrich— ters Hennemann nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten.
In Auftrag großh. Hofgerichts der Provinz Oberheſſen werden daher alle etwaigen Gläubiger des Erblaſſers aufgefordert, ihre Anſprüche ſo gewiß innerhalb 6 Wochen bei der unterzeichneten Gerichts ſtelle anzumelden, als anſonſt ſie hiermit ausge ſchloſſen werden und über den Nachlaß ferner recht— lich verfuͤgt werden wird.
Groskarben den 6. April 1834.
Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Buff.


