* 1 1 N ö ö ö
gekommen ſeyn.
(223) Dienſtag den 29. April, des Morgens um 10 Uhr, ſollen in dem dahieſigen Wirthshauſe des Johannes Gröninger von dem dahieſigen herrſchaft— lichen Fruchtvorrath 5
19 100 Malter Waizen,
2) 300„ Korn, 3) 300„ Gerſte, und 4) 100„Hafer
an den Meiſtbietenden unter den bei der Verſteige⸗ rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen ver— kauft werden, welches den Kaufluſtigen andurch bekannt macht Ockſtadt am 17. April 1834. Die hochfreiherrlich von Franken— ſteiniſche Rentei daſelbſt. Bekanntmachung. (232) Nachdem eine nochmalige Verſteigerung der von den Johannes Carl'ſchen Eheleuten zu Florſtadt aus dem Heinrich Moll'ſchen Nachlaſſe ererbten Hofraithe, 26/50 des Flurbuches, beſtehend in Wohnhaus, zwei Scheuern und Stallung, in der Art verfügt worden iſt, daß das Haus mit Schop— pen und Stallung allein, die beiden Scheuern aber ebenfalls jede allein und zwar die großere Scheuer zuerſt auf Stehenbleiben und dann auf den Abbruch verkauft werden ſollen, ſo wird hierzu Termin auf Montag den 2. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumt, und konnen ſich Kaufliebhaber im ge— nannten Termine auf dem Rathhauſe zu Florſtadt einfinden. Friedberg den 15. April 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. F. Wörner. Alu f ford er un g. (233) Unterm 3. Juni 1799 liehen der hieſige Schutzjude Sender Dülsheim und ſeine Ehefrau
Jütele, gegen Verunterpfändung ihrer dahier gelege—
nen Hofraithe vom Heyum Dülsheim zu Hanau ein Capital von 350 fl. Dieſes Capital ſoll ſchon längſt abgetragen, die Schuldurkunde aber abhanden Auf Antrag der Wittwe Sender Dülsheim werden hierdurch alle diejenigen, welche
Anſprüche an die verloren gegangene Schuldver⸗
ſchreibung zu machen gedenken, aufgefordert, ſolche um ſo gewiſſer binnen 8 Wochen à dato dahier geltend zu machen, als ſonſten nach Ablauf dieſer Friſt, die Schuldurkunde für mortificirt erklart und der Eintrag im Hypothekenbuch gelöſcht werden wird.
Rödelheim den 9. April 1834. Großh. heſſ. graͤfl. ſolmſiſches Landgericht.
Buff.
5 Gläubiger-Aufforderung.
(234) Heinrich Kanns Wittwe von Okarben beabſichtigt nach Nordamerika mit ihren beiden Söhnen auszuwandern. Rechtsanſprüche an die— ſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. heſſ.
9
Landgerichte Groskarben anzumelden, gegenfalls die
Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 8. April 1834.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler.
Pia cher i cht
an die
Auswanderer nach Nordamerika.
(235) Alle diejenigen Einwohner, welche geſonnen ſind nach Nordamerika überzuziehen, können durch Vermittlung des Unterzeichneten ihre Schiffsangele— genheiten auf das Pünktlichſte beſorgt und zugleich auch die Kaufſchillinge ihrer verkauften Güterſtücke und Häuſer gegen äußerſt billigen Nachlaß in jeder beliebigen Summe gegen das Beizubringende ſogleich ausgezahlt erhalten.
Friedberg den 22. April 1834.
Chr. Hecht. (236) Dienſtag den 29. April l. J., des Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſoll in dem ober- und unterflorſtädter Gemeindewald nachfolgendes Gehölz, als: 40 Stecken Buchen- und Eichen-Scheitholz,
30 77 7 77 7 Prügelholz, 80„ 1* Stockholz, 1200 Stück 1 1„Wellen,
unter den bei der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen einer öffentlichen Verſteigerung ausge— ſetzt werden; wozu die Kaufliebhaber höflichſt einlader
Florſtadt den 22. April 1834. Der Bürgermeiſter Appel.
Gläubiger-Aufforderung. (237) Johannes Diehle Wittwe von Rockenberg beabſichtigt nach Schönſtein, im Königreiche Preußen, auszuwandern. Rechtsanſprüche an dieſelbe ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er— theilt werden wird.
Friedberg den 12. April 1834.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg.
a Küchler.
Bekanntmachung. (238) Montag den 28. April d. J., Morgens 9 Uhr, ſollen im Revier Hochweiſel, Diſtrikt Thier— berg, 210 7¼ Stecken Buchen-Scheitholz unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verſteigert werden; welches man hierdurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß bringt, daß gegen Abgabe vorſchriftsmäßig ausgefertigter Zahlungsfähigkeits- und Bürgſcheine das Holz bis
zum 1. September d. J. geborgt werden kann. Hochweiſel am 21. April 1834. Der großh. Revierförſter Reitz.
(230 ſiche dun dust eilen gang klein hat, Sn
Mf


