Ausgabe 
21.6.1834
 
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Veranlaſſung zu einem neuen Feſte.

Es wäre doch wohl eine Schande, wenn das friedberger Intelligenzblatt, welches die Verpflichtung hat, ſich um die Angelegenheiten der Wetterau zu bekummern, gerade von der wichtigſten Angelegen heit, die in Friedberg ſelbſt ſich ereignet, keine Notiz nehmen wollte. Dieſe Angelegenheit iſt die Vereinigung der Burg und Stadt Friedberg zu Einer und derſelben Gemeinde. Wir Fried berger nehmen daran ſo herzlichen Antheil, daß zu wunſchen ware, wenn ein beſonderer Tag beſtimmt würde, wo das Feſt dieſer Vereinigung feierlichſt (das heißt, wie die Deutſchen ſeit uralten Zeiten zu thun pflegen, durch ein Gaſtmahl mit einigen Geſundheiten) begangen werden ſoll. Wir, nämlich Schreiber und die friedberger Leſer, denken uns, als ſaßen wir bereits in unſerm Feierkleide an der wohlbeſetzten Tafel, und hätten ſchon einige Schüſſeln glücklich abgethan. Da klängen plotzlich die Gläſer, und alles wäre geſpannt auf einen Mann, der ſich erhübe und ungefahr folgendermaßen ſpräche:

Verehrte Anweſende, wir feiern heute ein Feſt, das in den Annalen von Friedberg einzig und beſonders erfreulich iſt. Der Ort, den wir bewoh nen, und auf dem vor undenklichen Zeiten die alten Römer ſich eine Zeitlang niedergelaſſen hatten, be ſteht, ſo weit die Geſchichte reicht, aus zwei ver ſchiedenen Theilen, die wir unter dem Namen Burg und Stadt kennen. Die Verhältniſſe waren aber der Art, daß faſt beſtändig beide Theile feindſelig gegen einander ſtanden. Von der Mitte des drei zehnten Jahrhunderts an bis zum Anfange unſers Jahrhunderts währten die Reibungen, Streitigkeiten, Waffen- und Federkämpfe ununterbrochen fort, und jede neue Generation erbte von der alten den gegen ſeitigen Groll und Hader. Endlich führten die neueren politiſchen Veränderungen die Bewohner beider Theile unter die großherzoglich heſſiſche Re gierung. Von der Zeit an legten ſich allmahlig die Feindſeligkeiten. Den neuen Beamten waren ſie fremd und ohne Intereſſe; der Gegenſätze wurden immer weniger, und mit dem Hinwegräumen der Urſachen verloren ſich auch die Wirkungen. Beide Theile hatten Eine und dieſelbe Regierung, gehör ten zu Einem und demſelben Staate; warum ſollten ſie länger ſo gegen einander ſtehen?

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Seit nach Einführung unſerer vortrefflichen Gemeindeordnung Stadt und Burg zwar Einen Bürgermeiſter hatten, aber doch immer noch zwei ganz abgeſonderte Gemeinden bildeten, lag es den Behörden am Herzen, dieſe zwei Gemeinden zu Einer zu vereinigen, wozu ja die Natur ſie ſchuf. Endlich iſt der Vertrag zu Stande gekommen. Heute, ver ehrte Anweſende, feiern wir das Feſt dieſer Ver einigung, und es ſey mir erlaubt, einen Toaſt vor zuſchlagen: Auf das Wohl derer, durch welche die lange Trennung endlich beſeitigt und die Vereinigung zu Stande gekommen iſt! Sie leben dreimal hoch.

Die Anweſenden würden gewiß alle mit frohen Gefühlen einſtimmen und als Brüder Einer Ge meinde in Liebe und Eintracht, aber auch mit den beßten Vorſatzen für Erhaltung dieſer Ge meinde, von einander ſcheiden. Ja wer weiß, ob nicht eine kleine Collecte dabei erhoben und der Ertrag benutzt werden würde zu irgend einer from men Stiftung! Doch wir wollen unſern lieben Landsleuten und deren Herzen nicht vorgreifen.

Zuſatz der Redaction.

Obgleich in Nr. 163 der großh. heſſ. Zeitung die ſer Vereinigung bereits Erwähnung geſchah, ſo wollen wir hier doch auch einige geſchichtliche Notizen anführen.

Bekanntlich erſcheint der Name Friedberg urkundlich zuerſt im Jahr 1217. Aber ſchon im Jahr 1276 ſehen wir Stadt und Burg im Kampfe. Der Stadt wurde zwar von Kaiſer Rudolph die Strafe wegen Zerſtörung der Burg damals erlaſſen, und 1285 zwiſchen beiden eine Verſöͤhnung bewirkt. Allein ſie kann nicht von Dauer geweſen ſeyn; denn ſchon im Jahr 1306 erſcheint ein neuer Söhnbrief vom Kaiſer Albrecht. Ein dritter vom Kaiſer Ludwig aus dem Jahr 1331 brachte eben ſo wenig Friede zu Stande. Die damaligen Verhältniſſe mußten zu ewigen Reibungen führen. Dieſe reihen ſich denn auch fortwährend aneinander, und wandeln ſich endlich, als die Burg ſich im Beſitze der Pfand ſchaft befand, in nie endigende Proceſſe. Selbſt in den ſchrecklichen Zeiten des dreißigjährigen Krieges erloſch die gegenſeitige Feindſchaft nicht, und daß im Jahr 1724 zu gleicher Zeit nur allein beim Reichshofrathe ſechzehn dieſer Proceſſe anhängig waren, haben wir bereits anderwärts geleſen.

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