Ausgabe 
19.7.1834
 
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rechtliche Gewißheit vorliegt, daß Johannes Roth, namentlich auch ohne weitere Erben, verſtorben iſt, ſo werden er und ſeine allenfallſigen Leibeserben edictaliter hiermit geladen, ihre Anſprüche auf das vorhandene Vermögen unter gleichzeitiger gehöriger Legitimation ſo gewiß binnen 3 Monaten hier gel⸗ tend zu machen, als ſonſt daſſelbe ohne Caution dem D. Michel überlaſſen werden wird.

Friedberg den 28. Juni 1834.

Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt.

Hofmann. Edietalladung.

(414) Nachdem bei dem hieſigen Gerichte lange Zeit eine Curatel für den ſeit etwa vierzig Jahren abweſenden Ludwig Carl Strudel von Butzbach be⸗ ſtanden hatte, wurden vor einiger Zeit mehrere durch den königlich preußiſchen Conſul zu Marſeille gehörig legaliſirte Urkunden vorgelegt, wonach Ludwig C. Strudel in Marſeille mit Hinterlaſſung eines Kindes, der Louiſe Charlotte Eliſabetha Strudel, geſtorben iſt.

Da jedoch aus dieſen Urkunden die Identität der Perſon des Verſtorbenen, mit dem bisher ab weſenden Ludwig Carl Strudel, obwohl ſolche durch andere Beweismittel unterſtützt wird, nicht zur Ge⸗ nüge erhellt, überdies aber auch vor der Exportation des Vermögens ſämmtliche auf demſelben haftende Schulden hierorts angegeben werden müſſen, ſo werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen oder ſonſtige Anſprüche an das Vermögen des Ludwig Carl Strudel zu bilden haben ſollten, hiermit angewieſen, dieſe ſo gewiß binnen ſechs Wochen dahier geltend zu machen, als ſonſten das vorhandene Vermögen an die ſich gemeldet habende Erbin ſofort ausgehändigt wer den ſoll. Friedberg den 28. Juni 1834.

Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Weber. (420) Montag den 21. Juli d. J., Nachmittags um 2 Uhr, ſoll der Bauplatz an Adam Kehr und Ludwig Hieronimus Haus in hieſigem Rathhauſe einer öffentlichen meiſtbietenden Verſteigerung aus geſetzt werden, wozu die Kaufliebhaber einladet Friedberg den 10. Juli 1834. Der Beigeordnete Boutemy. Bekanntmachung. (431) Der Wittwer und Maurermeiſter Wilhelm Birkenſtock zu Obermörlen iſt für einen Ver ſchwender erklärt und demſelben in der Perſon des Philipp Morſchell, Pfarrgaſſe zu Obermörlen, ein Curator beſtellt worden.

Indem man dieſes mit dem Anfügen zur offentlichen Kenntniß bringt, daß alle ohne Conſens des Curators mit Wilhelm Birkenſtock abgeſchloſſene Rechtsgeſchäfte für wirkungslos werden erkannt werden, fordert man zugleich alle Gläubiger des Wilhelm Birkenſtock hiermit auf, ſo gewiß binnen

4 Wochen dem Curator ihre Rechnungen einzurei⸗ chen, als ſonſten darauf bei Befriedigung der Gläubiger keine Rückſicht genommen werden ſoll.

Friedberg den 30. Juni 1834.

Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt.

Hofmann. Weber.

(432) Dienſtag den 22. Juli, Morgens 11 Uhr, ſollen auf dem Gemeindehauſe zu Niederurſel zur Erbauung einer Brücke über die Urſelbach alle er forderlichen Arbeiten, als: Maurer- und Zimmer⸗ arbeit, Beifuhr des Kieſes zum Ausfüllen, das Chauſſiren auf beiden Seiten der Brücke, voran⸗ ſchlagt zu 809 fl. 14 kr., öffentlich an die Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden. Plan, Riß, Bedin⸗ gungen können bei dem Unterzeichneten eingeſehen werden.

Niederurſel den 11. Juli 1834.

Der großh. Bürgermeiſter Amſel. e

(433) Der Müller Georg Schmidt von Nieder⸗ urſel hat unterm 10. Juni d. J. beim Landgericht dahier aus einem angeblichen Teſtament ſeiner bei den Eltern Michael und Henriette Schmidt von Niederurſel, in welchem ihm die elterliche Mühle, beſchrieben im Flurbuch:

B. 2, Fol. 334, Gew. 68. Nro. 1: 1 Viertel 20 Ruth. 36 Schuh die Tabacksmühle an dem oberurſeler Weg;

Nro. 2: 26 Ruth. 77 Schuh Garten hinter

der Tabacksmühle, als Eigenthum vermacht worden ſeyn ſoll, gegen ſeine beiden abweſenden Brüder Franz und Gott fried Schmidt auf eigenthümliche Ueberlaſſung und Ueberſchreibung dieſer Mühle im Flurbuch auf ſei⸗ nen Namen geklagt.

Da die beiden Beklagten ſchon viele Jahre abweſend ſind, und ihr Aufenthaltsort unbekannt iſt, ſo werden ſie und ihre etwaigen Erben hier durch auf Antrag des Klägers und ihres Curators

oͤffentlich aufgefordert, ſich binnen 3 Monaten a

dato unter dem Rechtsnachtheil des Eingeſtänd

niſſes, Ausſchluſſes mit allen Einreden, und um ſo

gewiſſer auf die angeſtellte Klage vor dem unter⸗

zeichneten Gerichte zu erklären, als ſonſten nach

dem Antrag des Klägers entſchieden werden wird. Rödelheim den 3. Juli 1834.

Großh. heſſ. graͤfl. ſolmſ. Landgericht. Buff.

(434) Himbeeren-Essig, rein von der Natur erzeugt, mit Zucker und Waſſer vermiſcht ein ſehr kühlender Trank verkauft

pr. Flaſche 15 kr., ohne Glas. Für die Flaſche

werden 6 kr. hinterlegt, welche gegen Wiederbrin⸗

gung derſelben zurückerſtattet werden. 1 Fr. Chr. Siek.

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