Ausgabe 
18.10.1834
 
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hielt, mit den Jahrringen von der Zeit vergleicht, worin ihm die Streu genommen wurde. Das iſt ein Verluſt, der ſehr ins Große geht, weil er ſich mit der Anzahl der Bäume, die durch ihren jähr lichen Holzanſatz erſt die Hauptmaſſe des Holzertrags erzeugen ſollen) multiplicirt und die von Streu⸗ nutzung heimgeſuchten Waldflächen ſo ausgedehnt ſind, ein Verluſt, der dem Lande verhältnißmaäßig eben ſo viel koſtet, als wenn z. B. ſtatt einer vollen Ernte nur eine halbe oder drittels Ernte gemacht wird. Freilich iſt derjenige, wo ganze Diſtrikte, ganze Bergwände in Folge der Streunutzung ver wüſtet werden, greller und augenfälliger. Das Eine, wie das Andere, bringt nicht dloß dem Staate, ſon dern mehr noch den Gemeinden und Unterthanen großen Schaden. Jede Einbuße des Staats fällt auf die Steuerpflichtigen zurück; die meiſten Wal⸗ dungen ſind überdem Eigenthum von Gemeinden und Privaten, die wenigſten, wenn man die Summe vom ganzen Lande zieht, landesherrliche Domäne. Aber auch im Allgemeinen iſt es ein großer Unter ſchied für Wohlſtand und Erwerb einer Gegend, ob Berge und Ebenen öde oder doch unter ihren Er trag gebracht ſind, oder ob ſie denjenigen Ertrag geben, deſſen ſie bei zweckmäßiger Benutzung fähig wären, namentlich ob die Waldungen den ganzen aus pfleglicher Behandlung erzielbaren Naturalertrag liefern, oder wegen Ausmagerung durch übermäßige Streunutzung nur noch die Hälfte, den dritten Theil und ſofort immer weniger. Wir ſtehen nun mit un ſern Bedürfniſſen und unſerer ganzen Kultur auf der Stufe, daß alle Walderzeugniſſe, auch die un entgeldlich oder in noch ſo niedrigen Preiſen abge⸗ gebenen, doch einen Geldwerth haben, den wir bei unſeren Vergleichungen nicht außer Rechnung laſſen dürfen.

Im Anfang freilich merkt der Nichtſachverſtän dige den Schaden nicht; im Gegentheil, er freut ſich der vorübergehenden größeren Nutzung, weil er nicht ſo bald gewahr wird, daß ſie nurvorge geſſen Brod iſt und er den Stock, die Quelle der Erzeugung, ſelbſt angriff, mithin ſpäter deſto größe rer Mangel eintreten muß. Hüten wir uns, daß die Reue nicht zu ſpat kommt! Der Mangel wird deſto fühlbarer, wenn man im Wahne, daß es ſo fortdauern könne, ſeine Wirthſchaft auf das Ueber⸗ maas einrichtet.

Sollte nicht die Forſtverwaltung unſeres Lan des im Ganzen genommen durch ihre Nachgiebig keit bei der Waldſtreunutzung eine große Verant wortung auf ſich geladen haben? Die großere Wald ſtreuabgabe hat überdies dazu beigetragen, daß in vielen Gegenden der Anbau der Halmfrüchte ver mindert, dagegen derjenige von Gewächſen, die,

während ſie ſelbſt kein Streumaterial liefern, ge

rade am meiſten Düngſtoff verzehren und aus beiden Gründen eine größere Waldſtreuabgabe erfordern, übermäßig vermehrt, der Futterbau nicht verhältniß mäßig ausgedehnt, die Streumittel theils nicht ſpar ſam genug, theils fremdartig verwendet, beſſere Sammlung und Behandlung der Düngſtoffe verſäumt wurde, kurz, daß in jenen Gegenden die Leute ſich immer auf eine größere Streuabgabe verließen und darum nicht in Zeiten darauf Bedacht nahmen, ih ren Feldbau ſelbſtſtäͤndiger und darum ſicherer zu gründen. Die Gemeinden und Privaten leiden alſo auf die Dauer nicht allein dadurch, daß die von übermäßiger Streunutzung heimgeſuchten Waldungen weniger Holz, weniger Streu und weniger andere Nebennutzungen ertragen, ſondern auch das gemeine Beßte in der eben angedeuteten Beziehung auf Ver beſſerung und ſelbſtſtändige Begründung der Land wirthſchaft*).

Hierin liegt auch ein Grund, warum, je mehr man die Waldſtreunutzung ausdehnt, deſto größerer Anlaß zur Vermehrung des Verlangens gegeben wird; denn mit der mehreren Waldſtreuabgabe nimmt die Urſache derſelben immer zu. So wird alſo das Uebel gerade durch die willfährige Aus dehnung jener ſtets größer. Während dem nimmt aber die wirkliche Erzeugung von Streu in den Waldungen ab: ſie nimmt ab, weil ohnedies die Waldfläche kleiner wird, ſie nimmt noch mehr ab, weil die übermäßige Streunutzung ein Kränkeln der Bäume, eine geringere Belaubung, einen weniger

*) Die Forſtbeamten büßen freilich bei ihrer Nachgiebigkeit gegen Waldſtreugeſuche nichts für ihre Perſon ein; im Ge gentheil, ſie machen ſich durch Gewährung der Forderungen beliebter und haben mehr Vortheil davon, als vom Ver weigern. Damit will aber der Einſender nicht geſagt ha ben, daß die Forſtverwaltung aus perſönlichem Intereſſ⸗ die Streuabgabe ausgedehnt habe; nur ſo viel bleibt richtg, daß, wenn Einſchränkungen ſtatt finden, da zu der Be weggrund nicht aus eigenem Intereſſe der Forſtbeamten entſpringt, vielmehr dieſes dabei hintangeſetzt wird.

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