Ausgabe 
12.7.1834
 
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Intelligenzblatt

für die

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haftend* 2

1(Provinz Oberhessen 1 im Allgemeinen,

rudel

a, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

macher 8̃ die ſe

W 28. Sonnabend, den 12. Juli 1834.

.

. Amtlicher Theil. % Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg

1 an die großh. Buͤrgermeiſter und Beigeordneten der Nebengemeinden des Kreiſes.

ichſch Betreffend: Die Beitreibung der Domanialgefälle, insbeſondere das desfalls erlaſſene Reglement.

Norſol derſel

6 Gleichzeitig mit dem heute ausgegebenen Intelligenzblatte wird ein Jeder von Ihnen einen Abdruck 114 der dem rentamtlichen Executionsperſonale zur Inſtruction dienenden Vorſchriften und Beſtimmungen erhalten. N Sie werden ſich genau damit bekannt machen, und nach Maasgabe derſelben die Amtshandlungen e Is gedachten Perſonals gehörig überwachen, etwaige Zuwiderhandlungen aber mir ſogleich anzeigen. baun Zugleich beauftrage ich Sie, die nachſtehende Bekanntmachung möglichſt zu verbreiten. Friedberg den 10. Juli 1834.

cl Kuͤchler.

dend.

en Rette 4

gehen Bekanntmachung.

10 w Nach dem Artikel 78 des unterm 7. September 1832 erſchienenen Reglements und nach der Verord⸗

Zahle zung vom 8. Merz l. J.(Nr. 28 des Regierungsblatts vom 15. deſſelben Monats) ſetzen ſich diejenigen ber! Schuldner von Domanialgefällen der Gefahr bedeutender Nachtheile aus, die ihre an die großh. Rentämter uu leiſtenden Zahlungen ganz oder theilweiſe den Domänenboten, Rentamtsdienern und Mahnboten zur geſorgung an den betreffenden großh. Rentbeamten übergeben, anſtatt dieſe Zahlungen unmittelbar an ten großh. Rentbeamten zu leiſten. Ein gleiches findet hinſichtlich der Forſtſtrafſchuldner nach Art. 129 ter Steuer⸗Executionsordnung, nach welcher die Forſtſtrafen beigetrieben werden, ſtatt.

Es iſt nun zwar durch die allegirten Beſtimmungen dem rentamtlichen Executionsperſonale bei Strafe zer Entlaſſung anbefohlen worden, ſich der Annahme ſolcher, an die großh. Rentämter zu entrichtenden, gelder zu enthalten; im Intereſſe der Schuldner halte ich es indeſſen für angemeſſen, dieſe öffentlich von hen beſſehenden Vorſchriften zu unterrichten und vor Zahlungen an die genannten Diener zu warnen.

zapftl Friedberg den 8. Juli 1834.

. 5 Der großh. heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. 1 1 Küchler.