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daß auf ſolchem die Frevel ſtreng beſtraft wurden, ſo daß manchmal 2— 300 fl. jahrlich an Bußen und Strafen einkamen, ſo wurden doch faſt täglich ſolche begangen. Namentlich waren es die Köpperner, die erſt heimlich, dann unter dem Scheine ange— maaßter Rechte frevelten. Es kam daher oft zu Proteſtationen durch kaiſerliche Notare, endlich aber ſelbſt zu Thätlichkeiten. Dieß bewog den Landgra— fen von Heſſen-Homburg, ſelbſt einzuſchreiten; es kam den 8. Febr. 1692 ein— von demſelben beſtaͤtig⸗ ter Vergleich zu Stande, wonach nicht, wie Köp— pern ſich anmaaßte, ihm ein Drittheil der Nutzun— gen zuſtehet, ſondern dieſelben nach der Anzahl der Märker getheilt werden, die von den Köppernern aber noch ſchuldigen Rügen erlaſſen ſeyn ſollten. Da es alsbald wieder zu Streitigkeiten kam, ſo gebot der Landgraf durch Erlaß vom 15. März 1706, daß dem eben erwähnten Vergleiche bei Ver— meidung harter herrſchaftlicher Strafe ſtrenge nach— gelebt werden ſolle. Doch auch dieſer Befehl been— digte die Streitigkeiten nicht; es wurde daher die Markwaldung von hanauiſchen und homburgiſchen Commiſſären laut Theilungsreceß ꝛc. ꝛc. Frankfurt den 5. Dez. 1737 getheilt, und dieſer von beider— ſeitigen Herrſchaften am 16. deſſelben Monats rati— ficirt. Der rodheimer Antheil kam ſofort unter Aufſicht des Forſtamts zu Hanau; auch wurden 1738 die Waldtage von 24 auf 12 reducirt, und hörten ſeit 1760 ganz auf. C. Ech.
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Nachgerade faͤngt der Stand eines Schullehrers an, ein geehrter zu ſeyn, und wenn man, wie bis— her, fortfährt, ſeine Stellung zu verbeſſern, wenn dabei aber auch jeder Lehrer alles thut, was in ſeinen Kräften ſteht, um ſich durch ſein Leben und ſein Wirken Achtung zu verſchaffen, ſo kann es nicht fehlen, daß am Ende ſein Stand ſo geehrt werden wird, wie er es in der That verdient.
Jetzt weiß man noch nicht recht, was man ihm für einen Titel geben ſoll. In einigen Gegenden des nördlichen Deutſchlands heißt man ihn kurzweg Meiſter, in andern Schulmeiſter, wieder an andern Orten waͤhlt man lieber das lateiniſche Präceptor, oder man betitulirt ihn gar als Herr
Rector. Ganz falſch ſind die Titel Cantor oder Organiſt, da das Geſchäft eines Vorſängers in der Kirche und eines Orgelſpielers nur ein mit dem Lehramte zufällig verbundenes Nebenamt iſt. Demnach iſt es, wie auch ein im allgemeinen Anzeiger(Nr. 317 von 1833) befindlicher Aufſatz richtig bemerkt, gar nichts Ehrendes, wenn man den Lehrer„Cantor“ betitelt. Die ehrenvollſte Benennung iſt und bleibt nach des Einſenders Ur— theil immer„Schullehrer“. Der Verfaſſer des er— wähnten Aufſatzes meint dagegen, daß die Benen— nung„Schulmeiſter“ oder„Oberlehrer“ für einen Mann, der ſich in ſeinem Fache beſondere Verdienſte erworben, am auszeichnendſten wäre. Uns will da— gegen das Wort„Schulmeiſter“ zu ſehr an den Zucht— meiſter und an die Zeiten erinnern, da der Lehrer ſich nur mit dem Stocke die Meiſterſchaft erringen zu müſſen glaubte. Dieſe Zeiten ſind, Gott ſey Dank! wohl glücklich vorüber. Das Wort„Ober— lehrer“ dagegen ſetzt entweder voraus, daß er vor— her„Unterlehrer“ war, oder daß ſeine übrigen Amts— brüder im Gegenſatze zu ſeinem„Ober“ nur Unter— lehrer ſeyen.
Will man einen Lehrer, der fünfzig Jahre lang ſein ſchweres Amt mit Sorgfalt, Treue und Liebe verſah, beſonders ehren, ſo ſtelle man ihn ſo, daß er den Reſt ſeiner Tage ohne Nahrungs— ſorgen leben kann. Dies ſcheint uns vor der Hand das Wichtigſte. Später wird ſich ja wohl noch etwas auffinden laſſen, wodurch man fünfzig— jährige treue Dienſte ehrend anerkennt. Iſt dies nicht, ſo mag er in dem Bewußtſeyn treuer— füllter Pflichten ſeine Ehre ſuchen. Das iſt am Ende doch der ſchönſte und bleibendſte Orden, den es geben kann.)
Einer, dem der Schullehrer-Stand am Herzen liegt.
) Die neueſten Verhandlungen unſeres Landtages geben uns die freudige Hoffnung, daß in Kurzem die Gehalte aller derjenigen Lehrer, welche gar zu niedrig waren, er— höht werden ſollen. Ueberhaupt glauben wir die Vorboten einer beſſeren Zukunft für den Lehrer-Stand bemerkt zu haben, wenn uns nicht alles trügt.
Die Redaction.
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