Ausgabe 
11.1.1834
 
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Städte wie Hanau, Darmſtadt, Gießen, Wetzlar und Marburg noch zur Wetterau, wie man in dem ſchöͤnen WerkeFlora der Wetterau, herausgege ben von Gärtner, Meyer und Scherbius, ſo wie in den Schriften derwetterauiſchen Ge ſellſchaft für die geſammte Naturkunde, ſich genauer überzeugen kann.

Unſere Fruchthändler und Landleute ver ſtehen's aber am beßten; die holen das wetterauer Korn und den wetterauer Waizen weder zu Uſingen noch zu Herchenhain, ſondern glauben, wenn ſie von Frankfurt kommen, erſt zu Vilbel und von da bis etwa nach Butzbach und Hungen hin in der eigentlichen Wetterau zu ſeyn, wo die gute Frucht wächſt. Links Coder weſtlich) macht das Gebirge(die homburger Höhe) die Gränze derſelben, rechts(öſtlich) werden die fruchtbarſten Theile des Nidda- und Nidder-Thales und bis nach Buͤdin gen noch zur Wetterau gezählt, ſo jedoch, daß Schotten, welches an der Nidda, und Lisberg, welches an der Nidder liegt, ſich keinesweges mehr zu derſelben rechnen. So ungefahr meint's auch der alte Herr Rentmeiſter Leopard zu Melbach) in ſeinem Werkchen, das den Titel führt: Die Wetterau in geographiſch-ſtatiſtiſcher und ſtaatswirthſchaftlicher Hinſicht, ſo wie über ihren Getreide-Handel. Gießen 1816. In die ſem Buche kann der aufmerkſame Wetterauer noch manche andere recht hübſche Winke fuͤr ſich finden.

Wir mit unſerem Intelligenzblatte nehmen's ſo genau nicht, wie die Fruchthändler, und werden nicht böſe, wenn wir auch noch jenſeits Butzbach oder Hungen oder Büdingen Leſer finden. Wie weit aber eigentlich unſereIntelligenzblatts-Wetter⸗ au geht, wollen wir ſpaͤter den Leſern mittheilen. Vor der Hand mag's über dieſen Gegenſtand genug geſagt ſeyn.

Die Gerechtigkeit.

Es iſt doch ein gutes Ding um die Gerechtig keit, die mit gleicher Wage jedem zutheilt, was

) Er iſt 1749 geboren, beſuchte vor etlichen und ſiebenzig Jahren die Auguſtiner-Schule zu Friedberg, und kennt noch jetzt ganz genau das Haus, in welchem er einſt ſeinen Unterricht empfieng. Mögen's ihm andere Wetterauer nachthun!

ihm gebührt, und es lebt ſich gar ſicher, wenn bei dem Richter weder Geld noch Anſehen der Perfon Einfluß hat. Hierin iſt's ſeit fünfzig Jahren bei uns um vieles beſſer geworden, und wir thun im⸗ recht, wenn wir das nicht dankbar anerkennen. In manchen andern Ländern ſteht das auch gut. Vor etwa dreißig Jahren hatte in England ein ſehr reicher und vornehmer Herr, der gerne noch reicher werden wollte, die Probe gemacht, wie man Banknoten verfertigt. Er wurde aber ertappt, und da verſuchte denn der Herr, ſich mit ein Paar Millionen von dem Schimpf und der Schmach los zukaufen. Es half ihn aber nichts; er wurde ohne Barmherzigkeit zum Galgen verurtheilt, wie andere unehrliche Leute auch.

In unſerer lieben Wetterau war's ſonſt mit der Gerechtigkeit auch nicht ſo ganz geheuer. Wir wollen aber über das, was in der letzten Vergan genheit liegt, nicht ſprechen; es mochten ſonſt allen⸗ falls Nachkommen auftreten und die Sache des Herrn Vaters oder Großvaters ſelig bewieſen haben wollen. Nehmen wir lieber ein Beiſpiel aus älterer Zeit.

Im Jahr 1575 war ein gewiſſer Herr Wer ner von Buches, der damals die bekannte Haſel eck(einen Hof unweit Friedberg; Haſelheck nen nen ihn die Leute gewöhnlich) beſaß, mit einigen ſchlechten Geſellen des Nachts in das Kloſter Engel thal eingebrochen, hatte die Aebtiſſin ſchmahlich mißhandelt, ſammtliches vorräthige Geld gewaltſam ſich angeeignet und dann mit ſeinem Raube davon gemacht. Das wußte die ganze Welt; der gnädige Herr kam aber doch glücklich durch, und ſtarb im Jahr 1580 eines naturlichen Todes. Dagegen wurde ſein Genoſſe, Melchior Buchenauer für dieſelbe Frevelthat im Jahr 1577 auf der Freiheit zu Fried berg öffentlich enthauptet.

So was dürfte bei uns ſchwerlich geſchehen. Wir danken das unſern Richtern, aber auch denen, die ſie überwachen. Die Wohlthaten einer geord neten Gerechtigkeitspflege ſind ganz unberechenbar, und wer das nicht erkennt, der verdiente, einmal eine Zeitlang nach Afrika oder Aſien in Gegenden verſetzt zu werden, wo es hierin eben nicht ſo genau herzugehen pflegt, und wo man's mit dem Baſtona dengeben, mit Ohren- und Zungabſchneiden oder gar mit Kopfabhauen ſo genau nicht nimmt, wenn der Richter gerade einen vor ſich hat, dem er nicht