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vollkommen vertrauten Mitgliedern, welche den erſten Ausſchuß der vorhergegangenen Kammer gebildet hatten; und dennoch ließ jeuer Ausſchuß die vorbeſtimmte Dauer von drei Monaten und noch längert Zeit verſtreichen, ehe er über das Staatsbudget Bericht erſtattete.
Während ſonach der Landtag in der zweiten Kammer auf eine ſchwer zu verantworteude Weiſe verzoͤgert wurde, ſah man Anträge wiederkehren, deren Realiſirung, in der geſtellten Weiſe, Wir ſchon früher für unmöglich erklärt hatten. Es war jene enggeſchloſſene Majoritaͤt wieder aufgelebt, welche ſich dem beklagenswerthen Wahne hingegeben, das Wohl des Landes und der Beruf der Stände beſtehe darin, auf jede Weiſe die Landesherrlichen Rechte zu beſchränken und die Befugniſſe der Kammern zu erweitern.
Trotz allem dem wollten Wir die Hoffnung nicht aufgeben, es werde Unſere Laugmuth durch ein befriedigendes Ende des Landtags ſegensreiche Früchte tragen; Wir geſtatteten eine doppelt größere Dauer, als Wir anfänglich vorgeſchrieben hatten, und ſchon glaubten Wir dem Ziele entgegenſehen zu dürfen, welches mit Uns auch Unſere getreuen Unterthanen erſehnten,— als ſich in der Mitte der zwei— ten Kammer ein Vorfall ereignete, der klar zu Tage legte, wie ſehr Wir Uns getäuſcht hatten, wenn Wir der in der Dankadreſſe dieſer Kammer vorkommenden Belobung ihrer Vorgängerin wohlmeinend eine mildere Auslegung geſtatteten.
Ein Mitglied der zweiten Kammer erlaubte ſich in öffentlicher Sitzung gegen diejenigen, welche Wir an die Spitze der Geſchäfte berufen, und welche dieſelben ganz in Unſerem Sinne und zu Unſerer vollkommenen Zufriedenheit bisher geführt haben, einen ſo beleidigenden und herabwürdigenden Ausfall, daß dadurch das Anſehen und die Achtung, die jede Regierung anzuſprechen hat, im höchſten Grade gefährdet war. Wenn aber der Präſident der Kammer bei dieſer Gelegenheit von den anweſenden Regierungs-Commiſſarien vergeblich aufgefordert wurde, jenes Mitglied zur Ordnung zu verweiſen und wenn endlich die Majorität dieſer Kammer durch einen, in öffentlicher Sitzung gefaßten Beſchluß aus ſprach, daß keine Rüge zu verhängen ſey und ſich ſomit jener ſchweren Beleidigung ſelbſt theilhaftig machte, ſo war ein Syſtem aufgeſtellt, das in ſeinen nothwendigen Folgen Unſere Regierungs-Commiſſäre, ja ſogar die nicht mit der Majorität ſtimmenden Abgeordneten, jeder Beleidigung Preis gegeben und die Kammer ſelbſt zum Tummelplatze ſtrafloſer Ausbrüche der Leidenſchaftlichkeit und Achtungsloſigkeit herab— gewürdigt haben würde. Es war die Disciplin der Kammer in die Hände der Majorität gelegt; es konnten Unſere Regierungs-Commiſſarien und die Minorität der Abgeordneten an den Berathungen der zweiten Kammer nicht mehr Antheil nehmen; die Würde der Staatsregierung und ihr Verhältniß zu den Ständen erſchien auf das Tiefſte erſchüttert und die Kammer hatte ſich ſelbſt in die Lage gebracht, ihren verfaſſungsmäßigen Beruf nicht mehr erfüllen zu können.
Die Landesfürſtliche Entſchließung, welche Wir zu faſſen hatten, konnte keinen Augenblick zweifel— haft ſeyn. Wir waren abermals zur Auflöͤſung der Stände-Verſammlung genöthigt.
Es erfüllt Unſer Herz mit lebhaftem Kummer, daß Wir den Gang der Staatsverwaltung in ſeiner Entwickelung noch länger geſtört, und die Verwirklichung mancher Wohlthat entrückt ſehen müſſen, die Unſeren geliebten Unterthanen zugedacht war; Wir beklagen den großen vergeblichen Koſtenaufwand und Wir bedauern insbeſondere, daß die aufrichtige und mit namhaften Opfern verbundene Beſtrebung fur
das allgemeine Wohl, welcher ſich die erſte Kammer und nicht weniger eine achtungswerthe Minderzahl der zweiten Kammer hingegeben hat, und wodurch gegründete Anſprüche auf Unſeren und des Landes
Dank erworben worden ſind, zu keinem anderen Reſultat führen konnten. Aber alle dieſe Rückſichten mußten verſchwinden vor Unſerer Regentenpflicht, darüber zu wachen, daß das Anſehen, welches Unſerer Regierung gebührt, wie außer ſo in der Kammer bewahrt werde, ein Anſehen, ohne welches der Staat der Anarchie anheim fallen würde.
Auf der Majorität der zweiten Kammer der Ständeverſammlung, welche deren Auflöſung herbei— geführt hat, ruht hiernach die Verantwortlichkeit fur alle aus einer ſolchen Maßregel folgende Nachtheile; an diejenigen aber, welche verfaſſungsmäßig berufen ſind, an den nun bevorſtehenden neuen Wahlen Theil zu nehmen, laſſen wir Unſere landesväterliche, wohlgemeinte, aber auch ernſtliche Mahnung ergehen,
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