Ausgabe 
8.11.1834
 
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D Provinz Oberhessen

im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

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Sonnabend, den 8. November

Amtlicher Theil. Ber fündi gun gi

Betreffend:

Die Auflöſung der Stände-Verſammlung.

Ludwig II., von Gottes Gnaden, Großherzog von Heſſen und bei Rhein ec. ee.

Durch Unſer Edict vom 24ten dieſes Monats haben Wir die Stände-Verſammlung des ſechsten kandtags aufgelöst und Wir finden Uns bewogen, Unſerem treuen Volke die Gründe zu verkünden, welche Uns veranlaßt haben, eine Maßregel zu ergreifen, zu der Wir nur aus einer unabwendbaren Nothwendigkeit und mit dem lebhafteſten Bedauern ſchreiten konnten.

Es iſt bekannt, welche Richtung die zweite Kammer des fünften Landtags in ihrer Mehrheit zenommen hatte, und Unſere Verkündigung vom 2. November vorigen Jahrs enthält die Thatſachen, welche Uns damals die Ueberzeugung geben mußten, daß ein ferneres Verhandeln mit jener Kammer zu keiner Vereinigung führen konnte.

Wir ſprachen wohlmeinend die Erwartungen aus, welche Wir von den bevorſtehenden Wahlen hegten. Aber kaum hatte das Wahlgeſchäft begonnen, ſo wurden verbrecheriſche Druckſchriften im Ver borgenen unter den Wählern verbreitet, darauf berechnet, durch Entſtellung wahrer und Vorſpiegelung falſcher Thatſachen den verderblichſten Einfluß auf die Wahlen zu üben. Wenn ſonach aus dieſen Wahlen, mit geringen Ausnahmen, die Majorität der früheren Kammer wieder hervorging, ſo gaben Wir Uns doch gerne der Hoffnung hin, es werde die gemachte Erfahrung den Weg der Klugheit und Mäßigung kennen gelehrt haben, welchen Ständeverſammlungen einhalten müſſen, wenn ſie nicht ſelbſt

die Verwirklichung der von der Verfaſſung dargebotenen Wohlthaten hemmen wollen.

Unſere Erwartung iſt getäuſcht worden! Bei der am 2. Mai dieſes Jahrs geſchehenen Eröffnung des nun aufgelösten ſechsten Landtags

ließen Wir den Ständen verkünden, daß ihnen hauptſachlich nur Gegenſtände der Finanz-Verwaltung vorgelegt werden ſollten und daß Wir daher erwarteten, es werde ihnen moglich ſeyn, ihre Arbeiten.

binnen drei Monaten zu beendigen. In der That hatte der Voranſchlag der Staatseinnahmen und Ausgaben für die Jahre 1833 1833

der vorhergegangenen zweiten Kammer nächſt eilf Monate lang vorgelegen und wenn ſchon deren Aus ſchuß in dieſem langen Zeitraume darüber nicht berichtete, ſo beſtand doch der erſte Ausſchuß der zwe. ten.

Kammer des ſechsten Landtags, ſeinem größeren Theile nach, aus den nemlichen, mit der Materie bereits

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