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gewieſen worden ſind, mit einem von dem einſchlägigen großh. Buͤrgermeiſter ausgeſtellten verſiegelten Signalement erſcheinen. Zugleich haben die zuletzt gedachten Leute die von den betreffenden Regimentern und Corps erhaltenen vorläufigen Entlaſſungsſcheine mitzubringen.
Außerdem können auch andere, welche vor dem Rekrutirungsrathe etwas vorzubringen haben, ins beſondere diejenigen, die nach§. 65 der Verordnung vom 30. April 1831 noch zuläſſige Depotanſprüche geltend machen wollen, während der angegebenen Zeit vor demſelben Gehör finden.
Friedberg den 24. Oktober 1834.
Kuͤchler.
Die Vorboten des Winters.
Noch vor vierzehn Tagen haben wir hier in Friedberg wahre Sommertage gehabt. Die Stürme des ſiebenzehnten Oktobers) nahmen ſie uns mit ſich fort. Schon am Morgen des vierundzwanzigſten Oktobers erſchienen bei uns die erſten Schneeflocken. An dieſem und dem folgenden Tage zeigte ſich be— reits der Vogelsberg im Wintergewande. Auch der Altkünig war weiß.
Am Abend des fünfundzwanzigſten flogen über die Umgegend von Friedberg Schaaren von Kranichen und wilden Gänſen, mehr als wir je beiſammen geſehen zu haben uns erinnern, in größeren und kleineren Zügen, zuſammen gewiß über tauſend Stück. Ihr Zug kam, wie gewöhnlich, von Nordoſten, wo ſie wahrſchein⸗ lich auch wieder die an der Horloff gelegenen Fel⸗ der, Wieſen und Weiden beſucht haben werden, und gieng ſüdweſtlich weiter dem Rheine zu. Dort mogen ſie wohl, während wir dieſes ſchreiben, bereits augekommen ſeyn. Sie werden daſelbſt fröhliche Winzer antreffen, und können hier und da vielleicht gar mit manchen noch Herbſt halten helfen.— Am ſechsundzwanzigſten kamen die Schneeflocken ſchon in ſtärkerer Zahl, und den ſiebenundzwanzigſten konn— ten ſich die Kinder bereits im Schneeballwerfen wie— der üben.
Möchte es uns nicht ergehen, wie in dem merk— würdigen Winter von 1783, in welchem es meh⸗ rere hundert mal ſchneite, worauf im Früuhjahre die großen Ueberſchwemmungen folgten.
4) Der tiefſte Barometerſtand war, nach den Beobachtungen
des Herrn Reitz zu Friedberg, am 17ten um 3 Uhr Nach⸗
mittags,— 206 Zoll, 11½ Linien pariſer Maas.
Die Waldſtreunutzung betreffend. An die verehrl. Redaction des Intelligenz blattes zu Friedberg.)
Mit vielem Intereſſe habe ich den Aufſatz in Nro. 42 Ihres Blattes geleſen; indeſſen veranlaßt mich Ihre Note unter deſſen Eingang, Ihnen Fol⸗ gendes zu bemerken:
Es gab niemals in unſerem Lande eine Zeit, wo man die Laubnutzung ganz aufgehoben hätte, und Jeder, der ſich Laub holte, beſtraft worden wäre; eben ſo iſt auch jetzt noch nicht die Weg— nahme alles Laubs nach Willkühr erlaubt und der— jenige, der unbefugt Laub holt, ſtraffrei. Das wäre kein Akt der Humanität, ſondern der Unord⸗ nung und unbefugten Verſchenkens anvertrauten oder fremden Guts, wie weiland dem heiligen Criſpin Schuld gegeben ward. Die Forſtverwaltung darf nicht, um mich ſo auszudrücken, aus fremdem Leder Riemen ſchneiden, und ſie kann nie befugt ſeyn, Jemanden das Wegholen von Waldprodukten, die ihm nicht von dem Waldeigenthümer bewilligt ſind oder wozu er nicht berechtigt iſt, zu erlauben. Der Schutz des Eigenthums heiſcht und wird immer hei⸗ ſchen, daß, wer Waldſtreu holt, die ihm nicht ge⸗ hört, beſtraft werde. Die verſchiedenen Zeiten unter⸗ ſcheiden ſich nur darin, daß zu der einen mehr, zur anderen weniger Waldſtreu abgegeben wurde. Es handelt ſich nur von dieſem Mehr oder Weniger, das die Waldeigenthümer abgeben oder die Forſt— verwaltung aus Domanial⸗ und Communalwaldun⸗ gen anweiſen ſoll. Keinem Forſtmanne iſt wohl je
eingefallen, die Waldſtreubenutzung überhaupt ganz
*) Wir nehmen gerne Belehrung an und unſere geneigten Leſer wohl auch. Eben darum ſäumen wir nicht, gegen⸗ waͤrtiges Schreiben in unſer Blatt aufzunehmen.
Die Redaction.
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