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2.
Betr.: Dienstplan. Derselbe geht den einzelnen Herren diesmal besonders zu.
Brühl-⸗Gießen
Monatliche Mitteilungen des Wartburgvereins.
A. Regelmäßige veranstaltungen.
Jeden Montag, abends 5½—7 Uhr: Turnen der Schülerriege. Jeden Mittwoch, abends 89 ¼ Uhr: Turnen der Mittel- u. Oberstufe. Jeden Donnerstag, abends 8- 9¼ Uhr: Unterhaltungsabend. Jeden Samstag, abends 8 Uhr: Zusammenkunft der älteren Abteilung.
B. Besondere veranstaltungen.
Sonntag, den 30. Mai: Anturnen und Schauturnen. Mittags 12½ Uhr Faustballspiel
im Schulhof des Gymnasiums(Süd⸗Anlage). Nachm. 2 Uhr in der Turnhalle der Stadtknabenschule in der Nord⸗Anlage: Wetturnen, daselbst um 3¼ Uhr Schauturnen. Die Mitgl. u. Angehörigen sowie die Gönner des Vereins sind herzlich dazu eingeladen. Abends 8 ¼ Uhr: Familienabend und Preisverteilung im Markussaal (Gemeindehaus); musikalische Darbietungen, Schattentheater usw.
Alle anderen Veranstaltungen an den Sonntagen werden im Sonntagsgruß jede Woche bekanntgegeben. i
Donnerstag, den 24. Juni: Kammermusikabend in der Stadt⸗oder Johanneskirche.
Näheres wird noch bekanntgegeben.
Nachstehend bringen wir unsere in 1911 aufgestellten Wanderstatuten in Erinnerung,
die auch heute noch ihre volle Gültigkeit haben. 15
Die Teilnehmer(innen) haben sich unbedingt den jeweiligen Führern und dem Leiter unterzuordnen.
Unsere Unfallversicherung tritt bei Unfällen oder sonstigen Schäden nur in Kraft, wenn sich alle Teilnehmer(innen) genau den Anordnungen der Führer unterworfen haben, die allein die Verantwortung für die Wanderungen tragen.
Es wird höchstens einmal eingekehrt, und zwar gemeinsam. Da trinkt niemand Bier,
überhaupt keinen Alkohol. Das setzt die Kräfte herab. Will jemand abends am Bahnhof oder zu Hause ein Glas Bier trinken, so ist es gut, dann ist nichts mehr zu leisten. Besser ist es natürlich, es unterbleibt auch dies.
An Getränken werden empfohlen Tee oder Kaffee, auch Kakao. Niemand kehrt allein und auf eigene Faust ein. Dann möge er allein wandern. Wasser aus Gräben und Quellen soll niemand trinken, ohne den Führer zu fragen.
Wasser, auf dem Durchmarsch im Dorfe nicht zu hastig getrunken, erquickt, auch Kühlen der Hände und Stirn ist gut.
„Keine zu gute Kleidung anziehen! Derbe Stiefel, Gamaschen aus alten Hosen, zurecht⸗
gestutzte Kniehosen, derbe Jacken usw.
Das Abhochen geschieht nur auf den von dem Führer bezeichneten Plätzen. Die
Rastplätze sind vor dem Abmarsch von Papier usw. zu säubern.
Das Rauchen ist nur älteren Personen gestattet. Teilnehmern unter 17 Jah en ist das Rauchen, selbst wenn es Ihnen von zu Hause aus schon erlaubt ist, streng ver voten. Das Loslösen von der Gesellschaft, um besondere oder andere Wege zu gehen, als
die von den Führern bezeichneten, ist streng verboten. Wer sich nicht den Führern unter⸗
ordnen will, der mag allein gehen.
Zuwiderhandlungenß werden mit Ausschluß von den Touren evtl. Ausschluß aus dem Verein bestraft.
1 Sur Beachtung für die Eltern und deren Stellvertreter.
Wir bitten, vorstehende Wandervorschriften zu beachten. Der Verein, resp. die Führer und Leiter übernehmen nur dann die volle Verantwortung bei den Wanderungen, wenn sich die Teilnehmer(innen) genau den Anordnungen derselben fügen.
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