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„Sei ruhig, Christel, ich krieg dich doch, für einen Dukaten kauf ich dich!“ Tröstend drückt er im Hinausgehen dem weinenden Liebchen die Hand, das ihn verständnislos anschaute.

Einige Tage später war große Parforce⸗ jagd angesetzt, und alles war bereit. Man wartete nur auf den Landgrafen selbst, der noch erscheinen sollte. Das Gefolge war vollzählig versammelt, die Meute zerrte vor Ungeduld an der Strippe, und alles sah nach

dem Hirschgespann aus, mit dem der die

Jagd über alles liebende Landgraf zu fahren pflegte. Endlich erscheint der wohlbekannte Wagen, aber merkwürdigerweise langsamer als sonst. Da plötzlich fällt ein Schuß und der Fürst, den man schon deutlich sitzen sah,

fällt vornüber. Entsetzen lähmt einen Augen⸗

blick die ganze Gesellschaft; dann stürzt alles auf das Gefährt zu, und siehe eine leblose Puppe liegt wohl getroffen in dem Wagen. während einem zweiten schnell hinterher⸗ folgenden Gefährt der Landgraf wohlbehal⸗ ten entsteigt.

Kurz vor der Abfahrt des Fürsten hatte

sich ein junger Mann im Schloß melden

lassen, der dringend bat, der Landgraf möge heute nicht mit den Hirschen fahren, son⸗ dern eine ausgestopfte Puppe hineinsetzen lassen, da ihm Gefahr drohe. Er habe auf seiner Wanderschaft Zigeuner belauscht, die einen Anschlag auf des Fürsten Leben ge⸗ plant hätten, weil er sie aus dem Lande ausgewiesen habe. Der nächste Jagdtag sei zur Ausführung des ruchlosen Planes aus⸗ ersehen. Der Fandgraf hatte zögernd dem Drängen des Burschen gewillfahrt. Wie gut der Rat gewesen war, das hatten alle jetzt eingesehen, und lustig nahm die Jagd mit dem geretteten Herrsche er ihren Verlauf.

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„O doch,“ meinte schmunzelnd der Wald⸗ läufer, und stockend kam die e seiner Liebe und Freierei heraus, und daß er den Hirschdukaten brauche, um dem Herrn Leib⸗ sc en die Tochter abzukaufen.

„Das ist ja einzig,“ lachte fröhlich der e„den Hirschdukaten sollst du haben, und weil ich ihn eigentlich nur einem Leib⸗ schützen oder Wildhüter zu schenken pflege, so bist du von heute an landgräflicher Leib⸗ schütz. Zur Hochzeit und Aandtafe werde ich aber eingeladen, hörst du?“

Fröhlich steckt der Waldläufer den dar⸗ gereichten Hirschdukaten ein und dankbar küßt er dem gnädigen Herrn die Hand.

(Fortsetzung folgt.)

Die berhandlungen des hessischenLandes⸗ kirchentages vom 4. bis 7. Mai 1920.

Referat, erstattet in der Sitzung des e

kirchenvorstandes zu Gießen am 14. Mai

1920 von Landgerichtsrat Neuenhagen, Mit⸗ glied des Landeskirchentages.

(Schluß.)

Pfarrer Weber, Lang⸗Göns, stimmt Schian zu und stellte eine Anfrage an das Kirchenregiment wegen der Abendmahls⸗ feiern von Gemeinschaften, auf welche Prä⸗ lat Euler erwiderte:

1. Das Abendmahl ist als Gemeinde⸗ feier zu betrachten. Gelegentliche

1 endmahlsfeiern der Gemeinschaf⸗ ten z. B. bei Festen in gottesdienstlichen Gebäuden beeinträchtigen jenen Charakter nicht und können also vom Kirchenvorstand gestattet werden.

2. Gelegentlich können auch Sonderabend⸗

mahle in den eigenen Räumen der Ge⸗

Als am andern Tag der Bursche vor seinem Fürsten stand, da sagte ihm dieser:

„Bitte dir eine Gnade aus, du hast mir das Leben gerettet!“

„Einen Hirschdukaten,“ antwortete dieser, ohne sich zu besinnen.

„Einen Hirschdukaten?“ wiederholte zö⸗ gernd der Fürst,„was willst du damit an⸗

Sohn.“

„Ich brauche nur einen Hirschdukaten!“ entgegnete der Waldläufer— denn er war es— eigensinnig.

Darauf der Landgraf:„Das ist ja lächer⸗ lich, was hilft er dir? Außerdem kann ich ihn dir nicht geben. Einen Hirschdukaten bekommen nur meine Jäger und Leib⸗ schützen.“

„Ich habe keinen Wunsch, als einen Hirsch⸗ dukaten,“ erwiderte abermals der störrige Bursche.

meinschaften stattfinden, im allgemeinen muß man sich aber dagegen erklären.

3. Die Austeilung des Abendmahls darf nur durch landeskirchliche Geistliche statt⸗ 19 55

Auch das Parochialrecht des Ortsgeist⸗

lichen muß stets gewahrt, also seine Zu⸗

1 b K stigimang eingeholt werden. fangen? Wähle dir etwas andres, mein

5. Das Festhalten an der herkömmlichen

age ndarischen Form wird zu verlangen 1

Man sollte den Gemeinschaften mögl ichst entgegenkommen. Halten sie getrennte

Feiern ohne Genehmigung und entsteht da⸗

durch eine Verwirrung, so trifft sie die

Verantwortung. Für diese Ausführungen

Forschend sah ihn der Landgraf an.

„Was willst du damit? 953

„Mir meine Frau kaufen!“

„Wie?“ fragte zweifelnd der Landgraf, „du bist wohl nicht ganz richtig im Kopf?“

dankt Dr. Walger⸗Gießen, da die Gemein⸗ schaft eine nicht zu unterschätzende Bewe⸗ gung sei und ein Anrecht auf gerechte und sachentsprechende Behandlung durch die Kirche habe.

Sodann behandelte Pfarrer D. Waitz⸗ Darmstadt die wichtige Frage:„Was soll an Stelle des lande sherrlichen Kirchen⸗

regiments p 7“ und führte im wesent⸗

lichen aus: Nicht soll an die Stelle treten das Konfistorium mit dem nur ein Teil

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