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seiner Gemeinde förderte er eifrig das kirch— liche Leben.
Im Jahre 1873 wurde er von der Deka⸗ natssynode Groß-Gerau einstimmig zum Abgeordneten in die zur Beratung einer neuen Kirchenverfassung berufene außer⸗ ordentliche Landessynode gewählt und von dieser, wiederum einstimmig, zum ersten Schriftführer. Als solcher bewies er große Geschäftsgewandtheit und nahm lebhaften Anteil an den Beratungen der Synode.
Als im Jahre 1874 durch die Pensionie⸗ rung des Superintendenten der Provinz Oberhessen, Friedrich Simon, diese Stelle neu zu besetzen war, handelte es sich darum, einen Mann zu finden,„der mit geistiger Begabung und wissenschaftlichen Kenntnissen praktische Erfahrung und Tüchtigkeit ver⸗ band, die kirchlichen Verhältnisse des Landes genau kannte, körperliche Gesundheit, geistige Rüstigkeit und hiermit nachhaltige Tatkraft genug besaß, um die Hoffnung darzubieten, daß er eine längere Reihe von Jahren sein Amt versehen und zum Heil der Kirche zu wirken vermöge“, und der, das erforderten die verschiedenen kirchlichen Richtungen in Oberhessen,„von milder theologischer Ueber- zeugung, freundlichen Charakters und von gewinnenden Umgangsformen war, sich auch möglichst wenig an den kirchlichen Partei- kämpfen beteiligt hatte“. Diese Voraus⸗ setzungen erfüllte Habicht sämtlich, nament⸗ lich war er„seiner theologischen Richtung nach bibelgläubig, kein Feind des orthodoxen Belenntnisses; nach seiner kirchenpolitischen Stellung gehörte er der kirchlichen Mittel⸗ partei an, ohne jedoch jemals in besonderem Parteiinteresse oder gar als Parteiführer hervorgetreten zu sein“. Die lutherisch-ortho⸗ doxe Partei konnte„um so weniger an ihm Anstoß nehmen, als er von Haus aus Lutheraner und nur auf lutherischen Pfarreien Geistlicher war, ihm also der von der lutherischen Orthodoxie so sehr urgierte Vorwurf, der Union anzugehören, mit Recht nicht gemacht werden konnte“. Dabei hatte er als Dekan niemals einen Konflikt mit den ihm unterstellten lutherisch-orthodoxen Geistlichen gehabt, sondern sich auch ihr Vertrauen zu erwerben gewußt. Und konnte ihm auch nicht besondere wissenschaftliche Tiefe zugeschrieben werden, so hatte er doch wissenschaftliche Erkenntnis genug, um aus ihr die nötigen Direktiven für sein prakti⸗ sches Wirken ziehen zu können“. Für die neue Kirchenverfassung, die„er ins Leben rufen half, war bei ihm alle Liebe voraus⸗ zusetzen“, So wurde er am 2. Februar 1875 zum geistlichen Mitglied und Rat beim Oberkonsistorium und in dieser Eigenschaft zum Superintendenten von Oberhessen er⸗ nannt. Die bei seiner Ernennung in ihn gesetzten Hoffnungen erfüllte er vollständig: sein„wohlwollender und gerechter Sinn, seine des nötigen Ernstes nicht entbehrende Freundlichkeit im Verkehr mit den ihm
untergebenen Geistlichen und den Gemeinden seiner Superintendantur, die Lauterkeit und Wahrhaftigkeit seines Charakters“ gewannen ihm„das größte Ansehen in der Provinz Oberhessen; auch bei den Geistlichen und Laien der strengeren Richtung, welche der Kirchenverfassung anfänglich unfreundlich gegenüberstanden, trug sein Einfluß wesent⸗ lich dazu bei, daß sie sich nunmehr bemühten, Hand in Hand mit den anderen Richtungen und mit dem Kirchenregiment an dem inne⸗ ren Ausbau der Kirchenverfassung mitzu⸗ arbeiten“. Die theologische Fakultät der Uni⸗ versität erkannte seine Verdienste um die Landeskirche am 16. Mai 1880 durch Ver⸗ leihung der Doktorwürde an. Seit 1882 ver⸗ trat er die hessische Kirchenregierung bei der Eisenacher Konferenz.
Am 1. Juli 1885 wurde er zum Prälaten ernannt und war als solcher Mitglied der ersten Kammer der Landstände sowie der Landessynode, der er früher durch Wahl, angehört hatte.
Habicht war ein Mann der Praxis. Zu schriftstellerischer Tätigkeit ließ ihm seine vielseitige Amtstätigkeit keine Muße. Ab⸗ gesehen von einzelnen gedruckten Predigten und Kasualreden veröffentlichte er im Jahre 1878 ein„Hilfsbuch zum Verständ⸗ nis der Bibel“(Gießen 1878), und gab in den Jahren 1884, 1889 und 1898 die zweite bis vierte Auflage des 1879 zum erstenmal von Karl Wilhelm Linß herausgegebenen„Handbuchs für die Evangelische Kirche des Groß⸗ herzogtums Hessen“ heraus.
Neben seiner eigentlichen Amtstätigkeit entfaltete Habicht eine umfangreiche Ver- einstätigkeit: Er war Mitbegründer des Darmstädter Armenvereins, er half dabei, die Darmstädter Volksküche ins Leben zu rufen, er war Vorsitzender der Mathilden— stiftung, des Hessischen Hauptvereins der Gustav⸗Adolf⸗Stiftung und des Pfarr⸗ waisenvereins zur Unterstützung von Pfarrerwitwen und-waisen.
Seinem Wirken fehlte es nicht an all⸗ seitiger Anerkennung. Das zeigte sein fünf⸗ zigjähriges Dienstjubiläum, das er am 27. April 1895 beging. Unter den zahl⸗ reichen Glückwünschenden fehlte auch nicht seine erste Gemeinde Echzell.
Im Herbst 1898 nahm er als Vertreter des hessischen Oberkonsistoriums an der Kaiserfahrt nach Jerusalem zur Einweihung der Erlöserkirche teil. Er war der Aelteste unter allen Teilnehmern, doch war er den Anstrengungen, die die Reise bot, voll— kommen gewachsen. Einen schweren Schlag bedeutete es für ihn, als ihm ein Jahr darauf, am 25. September 1899, seine Ge— mahlin durch den Tod entrissen wurde.
Ein ähnlicher Festtag wie sein fünfzig— jähriges Dienstjubiläum bildete für ihn die Feier seines achtzigjährigen Geburtstages
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