zu hüten verheißen.“
als die Löwer voneinander geschieden, seyen Vatter und Sohn uneins worden. Da habe
der Sohn Johannes mit dem Krug nach Nb Vatter geworffen, item sich vermessen, er wolle sich rechen. Ist Vatter Sohn und Zeuge von dem Ampt nochmal abgehöret worden. Da der Sohn solches wissentlich nit hat wöllen gethan haben, sondern vor⸗ gegeben, er sey ganz trunken gewesen, hat auch um Verzeihung gebeten und sich hin⸗ füro für dergleichen zu hüten versprochen. Sein Vatter und Schwager aber haben ge⸗ zeiget, sie wüsten nit gewiß, ob er mit dem Krug nach dem Vatter geworffen oder ob er im Zorn den Krug nach der wand geworffen, deswegen gemelter(genannter) Johannes Kangieser nach zweyen Tagen nach der Ver⸗ hörung aus dem Carcer wieder liberirt(ent- lassen) worden.“ Der Hergang diefer Sache ist ganz klar. Die Löwer(auch Löber ge⸗
schrieben, alter Ausdruck für Gerber) haben geben, er sey truncken gewesen,
ist ihm starck verwießen worden, daß er
Sonntags ein Gefräß und Gesöff in seinem
Haus halte, darauff er sich entschuldiget mit Fürwendung, daß neulich einmal ausschus vom Land hineinkommen und getruncken
tten, es sey weiter nichts vorgegangen, olte auch hinfüro dergleichen nit von ihm vergonnen(erlaubt) und gehöret werden.“
Oft entnimmt man den alten Protokollen, daß die Geladenen nicht erschienen sind und daß sie sich vor dem Konvente renitent verhalten haben, offenbar verstanden es die geistlichen Gerichte damals nicht, sich mit der nötigen Autorität durchzusetzen. Aber auch später scheint es damit nicht besser geworden zu sein. So lesen wir:„Den 13. Martii (März) ist vorm Seniorenconvent gewesen Johannes Ager wegen seines bösen fluchens, gotteslestern und unnützlich führens des theuren Blutes Jesu Christi, welcher vor— wisse umb
Häute verkauft, dabei wurde getrunken, und das fluchen nichts, es möchte aber mal sein, die beiden Kanngießer, Vater und Sohn, daß, ers getan, ob er schon nichts darumb
gerieten in Streit. Heute würde eine solche
wüßte, ist vom Convent, weil es erstmahl
Sache nur dann von Amts wegen verhandelt gewesen, in die Kirchenbuß ein Kopfstück zu
werden, wenn der Verletzte Strafantrag gestellt hätte. f a Johann Georg Stoll, der hierbei
Zeuge auftrat, scheint selber Tadel gewesen zu sein; lichen Jahre hören wir läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig von ihm:„Ist Johaun Georg
Stoll wegen seines stetig fressen und sauffens
— dieses Protokoll
nicht ohne selbigen, weil er ihn anbracht, denn in dem näm⸗
ernstlich ermant worden, welcher Besser: ung
versprochen und also dimittiert worden.“ Wegen der hier angegebenen Untugenden wird heute niemand mehr verklagt.
Viele der vor den Seniorenkonvent Ge⸗ ladenen scheinen sich auf das Leugnen ver⸗ legt zu haben, so lesen wir:„Ist Heurich Dicks Frau vorgewesen, weil in ihrem Hauß ein Convent vieler manns- und weibs⸗ personen gehalten und viel unziemlichs und üppiges wesen darin getrieben worden hats aber verneinet und sich vor allem argernuß 25st am monatlichen Senioribus Eydam
Bettag vor Herren worden, Friz Stahlen
Laster, als Fressen, Sauffen, Fluchen, Gotteslestern und Zenkereyen, so er in ihrer gassen anstiftet. Ist vom Seniorenconvent gehört und gestrafft worden, hats aber nit gestehen wollen.“
In dieser Zeit wurde der Sountag in weit höherem Maße entheiligt, als das heute ge⸗ schieht. Ein Protokoll vom 28. Juli lautet: „Ist angezeiget worden, daß etliche mit ihren pferdten und Ochsen unter der Sonn⸗ tags Morgen und Mittagspredigt hinaus reiten großen e und dergleichen ver⸗ ursachen.“
Viel wird über einen Gießener Bürger, der augenscheinlich Gastwirt war, geklagt.
„Es ist Philipps Scherer vorgefordert und
8 0 8 Henrich Völcker wegen vieler von ihm begangener
alsobalt
geben erkannt worden. Eben dieser Johannes-⸗ Ager ist Henrich Schmidt, als nach des nachts vors Hauß gelauffen und
Senioren, her⸗ gescholten.“ Von ausgelassener Jugend berichtet der Eintrag:„Ist beim Seniorenconvent ge⸗ klagt worden über der Konngießern auffm Kreuz Sohn und Adam Helden Sohn, welche nachts sich immer auff der gassen finden lassen und allerhand muthwillen üben, sint dem Herrn Rentmeister zur Straff übergeben worden.“ 5 N Häufig sind Klagen über Unordnung beim Gottesdienste. Wir lesen:„D. 5. Martii am monatlichen Bettag ist beim Senioren⸗ convent nichts angezeigt worden, als daß man wol sehen möchte, daß adelich Frauen⸗ zimmer samt ihren Mägden aus dem Chor bleiben und sonsten wohin in der Kirche stehen möchten. Darnach daß in Betstunden auff den Oberbünen von den Knaben großer Muthwillen verübet werde.“ Auf die Juden, ihr Tun und Treiben, hat der Konvent beständig sein Augenmerk ge⸗ richtet. Am 30. April wird niedergeschrieben: „Ist beim Seniorenconvent geklagt, daß so viele Juden in der Neustatt wohnen und den Leuten ärgerlich seien.“ Es hat den Anschein auch weitere Einträge weisen darauf hin— daß die Juden sich in der Neu⸗ stadt zusammengefunden hatten, daß diese Straße mithin eine Art von Judengasse war. Bekannt ist, daß die Rittergasse früher Judengasse hieß. Mithin scheinen die Juden sich in dem nordwestlichen Teile der Stadt angesiedelt und dort eine Zeitlang gewohnt zu haben. 1642.
Den Bettag mense(im Monat) April ist Johannes Erbach mit seiner Hausfrauen
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