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Reue Tageszeitung. Dienstag, den 20. Dezember 3*14.
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Mein Arm wird stark und groß mein Mut, Eid Vater mir ein Schwert!
Verachte nicht mein junges Blut,
Ich bin der Väter wert!
Nachruf.
Mit Gott für Kaiser und Reich, für Fürst und Vater- ! fand zogen unsere jungen Turner hina >s für Deutichlands schütz und Wehr, dciccir non dem edlen Turnergeiste unserer alten Freiheitskämpfer Jahn, Friesen, Eichendorff usw. Mit lugendiichcm Hcldcnmule haben sie ihr Leben dem Vaierlande geweiht, um dis zum letzten Blutsiropsen ihre | i)cilicie Pflicht dem Vaierlande gegenüber zu erfüllen. In ,olcher treuen Pflichterfüllung ist auch unser lieber Turnbruder
Ludwig Bogt
I Ersatz-Reservist im Fnsanteric Rraimen^ Nr. 222
de» Heldentod sur sein Vaterland gestoben und wir gedenken dankbar des Opfers, das er uns gebracht hat. In ! iiiUcr Ehrfurcht werden wir allezeit umeres auf dem Felde der Ehre geblrebenen Vcrcinsmitgliedes gedenken u. schmucken sein fernes Helccngrab mit dem deutschen Eichenkranz.
Und wer den Tod im heiligen Kampfe fand.
Ruht auch in fremder Erde im Vaterland!
Ober-Rosbach, 27. Dezember 1914.
ssurii- ii. GejlW-Vereiil (Fintrndjt.
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Seit: Felbbereini, . gor.cliorationen Eerg-Ridda.
Arbtils- und Litfmlngs-ZIergebunll.
Dienstag, den 5. Januar 1915 uormittags lü Uhr sollen im Rathause zu Eeiß-Ridda die nachoerzeichneten Arbeiten und Lieferungen vergeben werden.
Voranschlag. 21126,40 Mk. 16U5.55 All.
Los 1) Drainagearbeiten in System A, B und C Los 2) desgl. ,, „ D und E
Los 3) Lieferung von Drainröhren la frei Bahnhof Keiß-Ribda
Los 4) Lieferung von Eteinzeugröhren u, Abzweige Irr, sowie Asphaltkilt und Teerstricke frei Bahnhof Eeisz-Rtdda Los 5) Lieserungvon 5 Drainageausmündungsstücken von 75 bis 150 m/m Lichtweite frei Bahnhof Eeiß-Ridda Los 6) Röhrenansuhr
Die Verdingungsunterlagen liegen bei uns und bei der Er. Bürgermeisterei Eeisz-Ridda zur Einsicht offem Angebote in Prozente» des Voranschlags sind bis zum obigen Ternrin verschloffen und mit der Aufschrift: Angebot Feldbcrernigung Eeih-Ridda versehen, der Eroßh. Bürgermeisterei Eeih-Ridda cinzuretchen. Friedberg, den 23. Dezember 1914.
Erohh. Kulturinspektion
I. B. Hauck.
2433,35 Mk.
524,10 Mk.
28,50 Mk 339,20 Alfl
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Zahnarzt Winkler, Friedberg. Telefon 384.
Während des Krieges bin ich täglich nachmittags von 2—6 Uhr und Sonntags von
8—12 Uhr persönlich zu sprechen.
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Stefan Knhn, Insteiden-Äungen.
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für 1915.
Der Kriegsausbruch hat die Herausgabe des Kalenders, der ’ sonst im August zu erscheinen pflegt, aufgehalten.
Wir haben uns nunmehr entschlossen eine
KrikMiiMiie iiilieres fSflumtliölrithrre
herauszugeben, die zwischen Weihnachten und Neujahr ausgegeben wird und in der vcn Ltriegsereifiniffea ei» breiter Raum gewährt werden wird. Insbesondere machen wir auf die darin enthaltene -
Ileberftcht der Kriegsereignilfe
aufmerksam, in der von Beginn des Krieges bis Mitte Dezember alle Vorkommnisse gewissenhaft aufgezählt sind. In gewohnter Weise wird der Kalender eine Anzahl Erzählungen und viel sonstig. Wissens- weries enthalten und dem Weltkrieg dabei reichlich Rechnung getragen werden.
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Freitag, den t. Januar 1915.
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Nachmittags 4 Uhr:
Für die Jugend: Tischlcin drär dich, Gsrlein streck dich, Äuüppri ans dem Sackl ' Alles Nähere durch Anschlag und Tagcsze tel.
Ein 4e>t des Erlöses flieht dem Roten Kreuz zu.
Die Direktion.
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Die „Frankfurter Zeitung" hat in Rr. 340 o. 8.12.19 4 die Mitteilung, daß die Hochseefischerei zufolge der Minengcsahr eingestellt wurde, L. h. mithin auch kein Fischmehl mehr zu haben ist. — Da die Vorräte sehr gering sind, ist eine sofortige Bestellung empfehlenswert.
Merkblatt
für die Hinterbliebenen der gefallenen oder an Wunden »,,t> sonstigen Kriegsdienstbefchädigungen gestorbenen Tciln-Hiucr on> Kriege 1814.
A. Enadengebührnlss«.
1. Hinterläßt ein gefallener usw. Kriegsteflnehmcr eine Wttwe ober legitimierte Abkömmlinge, so werben für einen gewissen Zeitraum nach dem Tode des Kriegsteilnehmers Gna- dcngebührniff« gewährt.
2. GnaüengebUhrnisfe können auch gewährt werden, wenn der Verstorbene Verwandte der aussteigenden Linie, Geschwister. (Skjdjn.’illertiniet oder Pflegekinder, deren Ernährer er ganz oder nbeiwiegend gewesen ist, in Bedürftigkeit h:nr-:lol,t. oder wen,: und soweit der Nachlah nidzt ausrcicht, um die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdjgutig zu d-dcn.
3. Der Antrag auf Zahlung her EnadcngebUhrniffe ist entwe der an diejenige stellvertretende Korpsintendantur, zu seren Geschäftsbereich der Truppenteil ufw, des Verstorbenen gehört oder an das für den Wohn- oder Aufenthaltsort z u ständige Bezirkskommando zu richten. Letzteres sorgt oann für die Weitergabe. An Belegstücken sind dem Antrag be>- zusugcn:
ii) eine Bescheinigung des Truppenteils ufw. über die Höhe des Änadcngehalts oder der Enadenlöhnung des Verstorbenen und über die Dauer der Empsangsbe-ech- ttgung,
d) eine militärdienftlich beglaubigte Bescheinigung über den Tod des Kriegsteilnehmers, c) in den Fällen zu 2 außerdem eine amtliche Bescheinig ung über den Verwandtschaftsgrad und das Verhältnis zum Verstorbenen.
Können Bescheinigungen der zu rr und t> erwähnten Art nicht gleich beigebracht werden, so sind bestimmt- Angaben über den Dienstgrad, die Dienstleistung und d-,i Truppenteil oder die Behörde des Verstorbenen erforderlich und als Ausweise über den Tod die in Händen der Antragsteller befindlichen Mitteilungen der Truppenteile usw., Auszüge aus Kriegsranglisten oder Kriegsstammrollen, Todesanzeigen und Nachrufe der Truppenteile und Behörden im Militär-Wochenblatt oder in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften beizusügen. Auch ein Hinweis auf die Nummer der amtlichen Verlustlisten würde genügen.
Auf Antrag stellt das Zentral-Nachweife-Buieau des Kriegsministeriums in Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 48, besondere Todesbescheinigungen aus.
8. Versorgungsgebührniffe.
4. Nach Ablauf der Enadenzeit erhalten die Witwe und die Kinder — letztere bis zu 18 Jahren — Witwen- uns Waisengeld, sowie Kriegswitwen- und Kriegswaisengeld.
5. Der Antrag auf Bewilligung der Versorgungsgebührniffe zu 4 ist an die Ortspolizcibehürds des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten Aufenthaltsorts zu richten.
An Belegstücken find beizusügen:
1) die Geburtsurkunden der Eheleute (können Wegfällen, wenn die Geburtslage aus der Heiratsurkunde ersichtlich find oder wenn nur Waisen- und Kriegswaisengeld beansprucht wird oder wenn die Ehe über g Jahre bestanden hat):
2) die Heiratsurkunde oder, wenn Waisen aus mehreren Ehen versorgungsberechtigt sind, die betreffenden Heiratsurkunden (Eeburts- und Heiratsurkunden der vor dem 1. 4. 1887 verheirateten, bei der preuhischen Militärwitwenkaffe versicherten Offiziere und Beamten befinden sich in der Regel bei der Eencraldirektion der preußischen Militär-Witwcnpensionsanstalt in Berlin W 86, Leipziger Strohe 5);
3) die standesamtliche Urkunde über das Ableben des Ehemanns und, falls die vcrsorgungsberechtigten Kinöek auch ihre leibliche Mutter verloren haben, noch die standesamtliche Urkunde über das Ableben der Ehefrau (für den Ehemann gegebenenfalls einen der oben zu 3 erwähnten Ausweise);
4) die standesamtliche Geburtsurkunde für jedes versorgungsberechtigte Kind unter 18 Jahren:
5) amtliche Bescheinigung darüber, dah
a) die Ehe nicht rechtskräftig geschieden oder die ehelich« Gemeinschaft nicht rechtskräftig aufgehoben war (kann wegsallen, wenn in der Steibcurkunde die Ehesrau des Berstorbenen mit ihrem Ruf-, Mannes- und Ee- burtsnamen als deffen Witwe bezeichnet ist),
b) die Mädchen im Alter von 16 Jahren und darüber nicht verheiratet (oder verheiratet gewesen) sind,
c) kcins der Kinder oder wer von ihnen in die Anstalten des Potsdamschen Großen Mrlitärwaiscnhauses ausgenommen ist:
6) gerichtliche Bestallung des Vormundes oder Pflegers;
7) Außerdem ist im Antrag anzugeben,
a> ob und wo der Verstorbene als Beamter im Reichs-, Staats- ober Kommunaldienste, bei den Versicherungsanstalten für die Invalidenversicherung oder bet ständischen oder solchen Instituten angestellt war, die ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, Staa» tes oder der Gemeinden unterhalten werden, b) der zukünftige Wohnsitz der Witwe.
6. Kriegselterngeld.
6. Den Verwandten der aufsteigenden Linie (Vater und jeder Großvater, Mutter und jede Eroßmntters kann für die Dauer der Bedürftigkeit ein Kriegselterngeld gewährt werden, wenn der verstorbene Kriegsteilnehmer
a) vor Eintritt in das Heer oder
b) nach seiner Entlasiung aus diesem zur Zeit seines Todes oder bis zu seiner letzten Krankheit ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend bestritten hat.
Der Antrag ist ebenfalls an die Ortspolizeiverwaltung des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten vorübergehenden Aufenthaltsort zu richten. Ihm ist eine standesamtliche Sterbeurkunde über den Gefallenen usw. falls eine solche noch nicht zu erlangen ist, ein Ausweis der zu 3 bezeichnctcn Art beizusügen.


