N« 288
Neue Tageszeitung. Dienstag, de» 8. Dezember 1914
Seite 1
W eilmaelits-Feldpostforief©
für unsere Truppen.
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Die Plätic zun, FeilhaUen von Christbäiimen sollen Donnerstag, den 10. Dezember 1911, vormittags um 11 Uhr, im hiesigen Stadthause öffentlich versteigert werden.
Friedberg, d. 5. Dez. 1914.
Der Bürgermeister
Stahl.
Aufklärung.
Die Ausführung von Hausinstallationen betr.
Ein Herr Philipp Bernthcu-
fcl au» Södel, gelernter Maurer, jetzt Hilismonieur, ist von uns als Installateur für Licht- und Krastinstallatianen nie >ugc-- Insten gewesen und auch jetzt nicht ,»gelosten, daher auch nicht berechtigt, Anlagen felbstündig aus,»führen oder gar unter feinem Namen zu berechnen.
Wir Ichließen Installationen, die genannter Zerr Berniheistel felbstündig ausjührt, nicht an, wenn fie uns nicht durch Herrn Installateur Lüdle, Friedberg, fda nur in besten Auftrag Herr Verni- hcuiel Installationen ausführen dari) als von Zerr» Lüdle ausgeführt, angemeldet werden.
(flf hir. |tf brrlanbanlaijf
der Provinz tbticriicfisii. Die Vau- u Betriebsleitung v. Stadler.
GrHkrj. Tcin»s-Kaiö
Bad-Nauheim.
„Kßnßler-Ksüzert"
Chincsiticiie
Tascben-u.Brustwärme-Qefchen
sind wieder vorrätig.
A. Baltin-Oppenheimer
Friedberg i. H.
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Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß die Apotheken der Stadt Friedberg künftig abwechselnd in monatlicher Ablösung während der Nachtstunden geschlossen sein werden. Es is! also nur eine der Apotheken nachts zur Vetsügung der Bevölkerung. Welche Apotheke den Nachtdienst hat, ist durch Aushangschild an beiden Apotheken ersichtlich. Außerdem werden alle Veränderungen in cht» dienst durch Anzeigen der Apothckcnbesitzer in d. ned- hcrger Tageszeitungen veröffentlicht werden.
Friedberg- den 24. November 1914.
GroschrrzoglichcS Kreisamt.
Hcrberg.
Weihnachtsbitte.
Die lieben Kleinen unlcrcr hiesigen Kleinkinderschnle wollen wir mit linder Hand an der Kricgsnot vorübersühren und ihnen auch diesmal die Freude einer Ehristbeschcrung bereiten. Wir bitten deshalb um gütige Zuwendung von Geld und sonstigen, ihr Herz ersreucnde» Gaben i» der angenehmen Hoffnung, daß wir auch jetzt nicht vergeblich bitten.
Friedberg, am 1. Dezember 1914.
Fraulein Amalte Blum. Frau Psarrcr Klebergcr.
Frau Kreisrat Freifrau Schenk zu Schwcinsbcrg.
Frau Bürgermeister Stahl. Frau Kausm. A. Weber. '
ÄZiehung 19.U.21. Dezember»
rhüringcr IfSuscums in Eisenach,
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Ferner in den durch Plakate
kenntlichen VcfkEuPastellen
Täglich
Nachmittags und Abends.
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abzugeben
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FrSedberg.
Mchtig. Mädchen
lucht Monaisstelie, Ansr. "ei. lt. «.».2955bie Exp. b.'Jt. Tgezta.
Ein guter deut:cher
Schäferijnnd
sehr wachsam, hat zu verlausen. Zu ertragen unter M. 2952 in der Exp. der Neuen Tages,ig.
Nur mit Zagen und Bangigkeit wagen wir es, auch in diesem Jahr wieder mit einer „Weihnachtsbitte" hervorzu- tteten. Es ist gar keine Frage und wir wissen es selbst sehr wohl, daß in diesen ernsten und schweren Zeiten unsere Brüder ini Felde in ihrer überaus harten Kampfesarbeit für den heimischen Herd und für des Vaterlandes Bestand und Ehre das erste Recht an uns haben und datz der Fürsorge für die Verwundeten und für die Hinterbliebenen der Gefallenen vor allen Dingen unsere Hilssbereitschast gelten muß. Außerordentlich viel ist schon geopfert worden und noch größere Opfer werden notivendig sein. Aber wir dürfen vielleicht darauf Hinweisen, daß über den Anforderungen des Krieges auch die Barmherzigkeitswerke des Friedens nicht leiden dürfen. Wir wollen gewiß in diesen! Jahr keine große Weihnachlsbeschernng halten und auch unsere Pfleglinge haben soviel Vaterlandsliebe und soviel Opfersinn, datz sie sich gerne bescheiden, dainit den Bedürftigeren geholfen werden kann. Aber eine andere Bitte legt sich uns sehr nahe: Tie Anstalt selber bedarf dringend der Unterstiitzung. Die Gaben und Kollekten sind in den letzi- vergangenen Monaten fast ausgeblieben, die Kosten aber in allen Zweige,t größer geworden. Wir schräitken uns ein und sparen, soviel wir können, aber doch erfüllt uns ernste Sorge, wie es weiter gehen wird, wenn wir durch- krinmeu sollen. So wagen wir es denn in dankbarer Erinnerung an die uns schon so oft und reichlich zu teil gewordene Ilnterstühung und im Blick auf Weihnackitcu, das Fest der Liebe, uni eine Gabe der Barmherzigkeit zu bitten für unsere Anstalt.
Lasset uns Gutes tun und nicht niüde werden!
Nieder-Ramstadt, tm Dezember 1914.
Anstalt für Epileptische.
Weimar. Mart er.
Merkblatt
für di« Hinterbliebenen der gefall«ncn oder an Wunde» und sonstig«» Kriegsdicustbeschädigunge» gcftorbinrn Teilnehmer am Kriege 1914.
A. E » a d e n g e b U h r n i f f e.
1. Hinlerläßl ein gefallener ufw. Kriegsteilnehmer «tu« Witwe oder legitimierte Abkömmlinge, so werde» für einen gewissen Zeitraum nach dem Tode des Kriegsteilnehmer» Gna- dengebührniff« gewährt.
L. Gnabengebtihrnifse können auch gemährt werden, wenn der Verstorbene Verwandt« der auffteigepden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer rr ganz oder überwiegend gcwefen ist, in Bedürftigkeit hlnterlößt, oder wem: und soweit der Nachlaß nicht ausreicht, um die Koste» der letzten Krankheit und der Beeidigung zu decken.
3. Der Antrag auf Zahlung der Enadcngebührniffe ist entweder an diejenige stellvertretende Korprintendantur, zu deren Geschäftsbereich der Truppenteil usw. des Verstorbenen gehört oder an das für den Wohn- oder Ausenthaltsort zuständige Bczirkskommando zu richten. Letzteres sorgt oann für die Weitergabe. An Belegstücken sind dem Antrag beizufügen:
») eine Bescheinigung des Truppenteils usw. über die Höhe des Gnadcngchalts oder der Enadentöhnung des Verstorbenen und über die Daucr der Empfangsbercch-
tigung,
b) eine militärdienstlich beglaubigte Bescheinigung über den Tod des Kriegsteilnehmers,
c) in den Fällen zu 2 außerdem eine amtliche Bescheinigung über den Verwandtschaftsgrad und das Verhältnis zum Verstorbenen.
Können Bescheinigungen der zu a und b erwähnten Art nicht gleich beigebracht werden, so sind bestimmte Angaben über den Dienstgrad, die Dienstleistung und den Truppenteil oder die Behörde des Bcrstorbenen erforderlich und als Ausweise über den Tod die in Händen der Antragsteller befindlichen Mitteilungen der Truppenteile usw., Auszüge aus Kriegsranglisten oder Kriegsstammrollen, Todesanzeigen und Nachrufe der Truppenteile und Behörden im Militär-Wochenblatt oder in sonstigen Zeitungen und Zeitschristen beizusügen. Auch ei» Hinweis aus die Nummer der amtlichen Verlustlisten würde genügen.
Aus Antrag stellt das Zenttal-Nachweife-Bureau des Kriegsministcriums in Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 48, besondere Todesbcscheinigungen aus.
B. Verforgungsgcbührnisje.
4. Nach Ablaus der Enadenzeit erhalten die Witwe und die Kinder — letztere bis zu 18 Jahren — Witwen- und Waiscngcld, sowie Kriegswitwcn- und Kriegswaisengeld.
8. Der Antrag auf Bewilligung der Versorgungsgebührnisie zu 4 ist an die Ortspolizcibehörde des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten Aufenthaltsorts zu richten. An Belegstücken sind beizusügen:
1) die Eeburtsurlunden der Eheleute fkönnen wegsallen, wenn die Geburtslage au, der Heiratsurkunde ersichtlich sind oder wenn nur Waisen- und Kriegswaisengeld beansprucht wird oder wenn die Ehe über 9 Jahre bestanden hat):
2) die Heiratsurkunde ober, wenn Waisen aus mehreren Ehen versorgungsberechtigt sind, die bctresfenden Heiratsurkunden (Eeburls- und Heiratsurkunden der vor dem 1. 4. 1887 verheirateten, bei der preußischen Ml- litärwitwenkasie versicherten Offiziere und Beamten befinden sich in der Regel bei der Eeneraldirektton der preußischen Militär-Witwenpenstonsanstalt in Berlin SB 66, Leipziger Straße 5);
3) die standesamtliche Urkunde Uber das Ableben des Ehemanns und, falls die versorgungsberechiigien Kinder auch ihre leibliche Mutier verloren haben, noch die standesamtliche Urkunde über das Ableben der Ehefrau (für den Ehemann gegebenenfalls einen der oben zu 3 erwähnten Ausweise):
4) die standesamtliche Geburtsurkunde für jedes verforg- ungsberechtigle Kind unter 18 Jahren:
b) amtliche Bescheinigung darüber, daß
a) die Ehe nicht rechtskrästig geschieden oder die ehelich« Eemeinschast nicht rechtskrästig ausgehoben war (kann Wegfällen, wenn in der Sterbcurkunde die Ehefrau des Berstorbenen mit ihrem Ruf-, Mannes- und Ge- burtsnamen als besten Witwe bezeichnet ist),
b) die Mädchen im Alter von 18 Jahren und darüber nicht verheiratet foder verheiratet gewesen) sind,
c) kein» der Kinder oder wer von ihnen in die Anstalten des Potsdamfchcn Großen Milftärwaifenhaufes ausgenommen lst:
6) gerichtliche Bestallung des Vormundes oder Pfleger»:
7) Außerdem ist im Antrag anzugeben,
al ob und wo der Verstorbene als Beamter im Reich»-, Staats- oder Kommunaldienste, bei den Verficher- iingsanstaltcn für die Invalidenversicherung oder bei ständischen oder solchen Instituten angestellt war, dl« ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, Staates oder der Gemeinden unterhalten werden, b) der zukünftige Wohnsitz der Witwe.
6. Kriegselterngeld.
6. Den Verwandten der aufsteigenden Linie (Vater und jeder Großvater, Mutter und jede Großmutter) kann für die Dauer der Bedürftigkeit ein Kriegselterngeld gewährt werden, wenn der verstorbene Kriegsteilnehmer
a) vor Eintritt in das Heer oder
b) »ach seiner Entlastung aus diesem zur Zelt feine» Todes oder bis zu feiner letzten Krankheit ihren Lebensunterhalt ganz oder überwiegend bestriften hat.
Ter Antrag ist ebenfalls an die OrtspolizeiverwaUung des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten vorübergehenden Aufenthaltsort zu richten. Ihm ist «ine standesamtliche Sterbcurkunde über den Gefallenen ufw. falls eine solche noch nicht zu erlangen ist, ein Ausweis der zu 3 bezeichneten Slrt beizusügen.


