Ausgabe 
8.12.1914
 
Einzelbild herunterladen

N« 288

Neue Tageszeitung. Dienstag, de» 8. Dezember 1914

Seite 1

W eilmaelits-Feldpostforief©

für unsere Truppen.

Zigarren ZigarettenTabak

Versand nach Angabe vorschriftsmässiger Adresse.

Zigarrenhaus Adolf Wollt, Friedberg i. H,

Fernsprecher 221 gegenüber dem neuen Bahnhof.

Neuheit!

Taschen-

Feld-Piccolo 44

Zusammenlegbar in ganz kleines Elui, 11 cm lang, 8 cm breit, nur l'/j cm dick, nimmt in der Tasche, im Tornister, im Brotbeutel fast keinen Raum ein.

» meidet W Urins m Foisdi asw.

liiliis-Lüiiü.

Kleltunj; am SI. B&ez.

Gieüener Gewerbe- fiussteiiungs - Lose

Sfli. » (Porto u. liste 25 Ptg. nubr) sind in allen bekannten Lose- Geschäften zu haben.

1646 Gewinne im Werte vonMk.

30000

Hauptgewinne

10 f

-f ooo

nvs. General-Vertrieb

Kicliaril Kuchacker, C>iessrn.

LkkanntlnaAng.

Die Plätic zun, FeilhaUen von Christbäiimen sollen Donnerstag, den 10. Dezem­ber 1911, vormittags um 11 Uhr, im hiesigen Stadt­hause öffentlich versteigert werden.

Friedberg, d. 5. Dez. 1914.

Der Bürgermeister

Stahl.

Aufklärung.

Die Ausführung von Hausin­stallationen betr.

Ein Herr Philipp Bernthcu-

fcl au» Södel, gelernter Maurer, jetzt Hilismonieur, ist von uns als Installateur für Licht- und Krastinstallatianen nie >ugc-- Insten gewesen und auch jetzt nicht ,»gelosten, daher auch nicht berechtigt, Anlagen felbstündig aus,»führen oder gar unter fei­nem Namen zu berechnen.

Wir Ichließen Installationen, die genannter Zerr Berniheistel felbstündig ausjührt, nicht an, wenn fie uns nicht durch Herrn Installateur Lüdle, Friedberg, fda nur in besten Auftrag Herr Verni- hcuiel Installationen ausführen dari) als von Zerr» Lüdle aus­geführt, angemeldet werden.

(flf hir. |tf brrlanbanlaijf

der Provinz tbticriicfisii. Die Vau- u Betriebsleitung v. Stadler.

GrHkrj. Tcin»s-Kaiö

Bad-Nauheim.

Kßnßler-Ksüzert"

Chincsiticiie

Tascben-u.Brustwärme-Qefchen

sind wieder vorrätig.

A. Baltin-Oppenheimer

Friedberg i. H.

Nicht tropfende

Weihriachlslichter

in Wachs, Stearin und Paraffin empfiehlt

Io s. Derfell, Friedberg. Kciilkrßr. 116.

Bakterien tötende Wirkung, dauerhafteste, Belag kauft man am besten u. billigsten im

Tapeten- u. Lin oleum haus

ei es®is M ügler, Friedberg, Kaiserstr. 21, KeKanntmachnng.

Wir bringen zur allgemeinen Kenntnis, daß die Apo­theken der Stadt Friedberg künftig abwechselnd in monat­licher Ablösung während der Nachtstunden geschlossen sein werden. Es is! also nur eine der Apotheken nachts zur Vetsügung der Bevölkerung. Welche Apotheke den Nacht­dienst hat, ist durch Aushangschild an beiden Apotheken er­sichtlich. Außerdem werden alle Veränderungen in cht» dienst durch Anzeigen der Apothckcnbesitzer in d. ned- hcrger Tageszeitungen veröffentlicht werden.

Friedberg- den 24. November 1914.

GroschrrzoglichcS Kreisamt.

Hcrberg.

Weihnachtsbitte.

Die lieben Kleinen unlcrcr hiesigen Kleinkinderschnle wollen wir mit linder Hand an der Kricgsnot vorübersühren und ihnen auch diesmal die Freude einer Ehristbeschcrung be­reiten. Wir bitten deshalb um gütige Zuwendung von Geld und sonstigen, ihr Herz ersreucnde» Gaben i» der angenehmen Hoffnung, daß wir auch jetzt nicht vergeblich bitten.

Friedberg, am 1. Dezember 1914.

Fraulein Amalte Blum. Frau Psarrcr Klebergcr.

Frau Kreisrat Freifrau Schenk zu Schwcinsbcrg.

Frau Bürgermeister Stahl. Frau Kausm. A. Weber. '

ÄZiehung 19.U.21. Dezember»

rhüringcr IfSuscums in Eisenach,

-3333 ßciuinne zus.mark

|\C'0 Bar ohne Abzug zahlbar

tozitmss

Lofferlebank Gjn.b.H.

Eiseiiaeii.

Ferner in den durch Plakate

kenntlichen VcfkEuPastellen

Täglich

Nachmittags und Abends.

Ständig frische

Schweine - Geeauberi, Kleinsolber uni» Slut

abzugeben

Zlhnieine - Snljcrci Lonamts,

Homburger-andstraßc,

Frlseli von «Ser Äee!

int-SMi«

Pid. 24 Pfg.

Mittel-Oabiiau

Pfd. 3* Pfg.

Scfiade s Füllgrabe

FrSedberg.

Mchtig. Mädchen

lucht Monaisstelie, Ansr. "ei. lt. «.».2955bie Exp. b.'Jt. Tgezta.

Ein guter deut:cher

Schäferijnnd

sehr wachsam, hat zu verlausen. Zu ertragen unter M. 2952 in der Exp. der Neuen Tages,ig.

Nur mit Zagen und Bangigkeit wagen wir es, auch in diesem Jahr wieder mit einerWeihnachtsbitte" hervorzu- tteten. Es ist gar keine Frage und wir wissen es selbst sehr wohl, daß in diesen ernsten und schweren Zeiten unsere Brüder ini Felde in ihrer überaus harten Kampfesarbeit für den heimischen Herd und für des Vaterlandes Bestand und Ehre das erste Recht an uns haben und datz der Für­sorge für die Verwundeten und für die Hinterbliebenen der Gefallenen vor allen Dingen unsere Hilssbereitschast gelten muß. Außerordentlich viel ist schon geopfert wor­den und noch größere Opfer werden notivendig sein. Aber wir dürfen vielleicht darauf Hinweisen, daß über den An­forderungen des Krieges auch die Barmherzigkeitswerke des Friedens nicht leiden dürfen. Wir wollen gewiß in diesen! Jahr keine große Weihnachlsbeschernng halten und auch unsere Pfleglinge haben soviel Vaterlandsliebe und soviel Opfersinn, datz sie sich gerne bescheiden, dainit den Bedürf­tigeren geholfen werden kann. Aber eine andere Bitte legt sich uns sehr nahe: Tie Anstalt selber bedarf dringend der Unterstiitzung. Die Gaben und Kollekten sind in den letzi- vergangenen Monaten fast ausgeblieben, die Kosten aber in allen Zweige,t größer geworden. Wir schräitken uns ein und sparen, soviel wir können, aber doch erfüllt uns ernste Sorge, wie es weiter gehen wird, wenn wir durch- krinmeu sollen. So wagen wir es denn in dankbarer Er­innerung an die uns schon so oft und reichlich zu teil ge­wordene Ilnterstühung und im Blick auf Weihnackitcu, das Fest der Liebe, uni eine Gabe der Barmherzigkeit zu bitten für unsere Anstalt.

Lasset uns Gutes tun und nicht niüde werden!

Nieder-Ramstadt, tm Dezember 1914.

Anstalt für Epileptische.

Weimar. Mart er.

Merkblatt

für di« Hinterbliebenen der gefall«ncn oder an Wunde» und sonstig«» Kriegsdicustbeschädigunge» gcftorbinrn Teilnehmer am Kriege 1914.

A. E » a d e n g e b U h r n i f f e.

1. Hinlerläßl ein gefallener ufw. Kriegsteilnehmer «tu« Witwe oder legitimierte Abkömmlinge, so werde» für einen gewis­sen Zeitraum nach dem Tode des Kriegsteilnehmer» Gna- dengebührniff« gewährt.

L. Gnabengebtihrnifse können auch gemährt werden, wenn der Verstorbene Verwandt« der auffteigepden Linie, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer rr ganz oder überwiegend gcwefen ist, in Bedürftigkeit hlnterlößt, oder wem: und soweit der Nachlaß nicht ausreicht, um die Koste» der letzten Krankheit und der Beeidigung zu decken.

3. Der Antrag auf Zahlung der Enadcngebührniffe ist entwe­der an diejenige stellvertretende Korprintendantur, zu deren Geschäftsbereich der Truppenteil usw. des Verstorbenen ge­hört oder an das für den Wohn- oder Ausenthaltsort zu­ständige Bczirkskommando zu richten. Letzteres sorgt oann für die Weitergabe. An Belegstücken sind dem Antrag bei­zufügen:

») eine Bescheinigung des Truppenteils usw. über die Höhe des Gnadcngchalts oder der Enadentöhnung des Verstorbenen und über die Daucr der Empfangsbercch-

tigung,

b) eine militärdienstlich beglaubigte Bescheinigung über den Tod des Kriegsteilnehmers,

c) in den Fällen zu 2 außerdem eine amtliche Bescheinig­ung über den Verwandtschaftsgrad und das Verhältnis zum Verstorbenen.

Können Bescheinigungen der zu a und b erwähnten Art nicht gleich beigebracht werden, so sind bestimmte An­gaben über den Dienstgrad, die Dienstleistung und den Truppenteil oder die Behörde des Bcrstorbenen erforderlich und als Ausweise über den Tod die in Händen der Antrag­steller befindlichen Mitteilungen der Truppenteile usw., Auszüge aus Kriegsranglisten oder Kriegsstammrollen, To­desanzeigen und Nachrufe der Truppenteile und Behörden im Militär-Wochenblatt oder in sonstigen Zeitungen und Zeitschristen beizusügen. Auch ei» Hinweis aus die Num­mer der amtlichen Verlustlisten würde genügen.

Aus Antrag stellt das Zenttal-Nachweife-Bureau des Kriegsministcriums in Berlin NW. 7, Dorotheenstr. 48, be­sondere Todesbcscheinigungen aus.

B. Verforgungsgcbührnisje.

4. Nach Ablaus der Enadenzeit erhalten die Witwe und die Kinder letztere bis zu 18 Jahren Witwen- und Waiscngcld, sowie Kriegswitwcn- und Kriegswaisengeld.

8. Der Antrag auf Bewilligung der Versorgungsgebührnisie zu 4 ist an die Ortspolizcibehörde des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten Aufenthaltsorts zu richten. An Belegstücken sind beizusügen:

1) die Eeburtsurlunden der Eheleute fkönnen wegsallen, wenn die Geburtslage au, der Heiratsurkunde ersichtlich sind oder wenn nur Waisen- und Kriegswaisengeld be­ansprucht wird oder wenn die Ehe über 9 Jahre bestan­den hat):

2) die Heiratsurkunde ober, wenn Waisen aus mehreren Ehen versorgungsberechtigt sind, die bctresfenden Hei­ratsurkunden (Eeburls- und Heiratsurkunden der vor dem 1. 4. 1887 verheirateten, bei der preußischen Ml- litärwitwenkasie versicherten Offiziere und Beamten be­finden sich in der Regel bei der Eeneraldirektton der preußischen Militär-Witwenpenstonsanstalt in Berlin SB 66, Leipziger Straße 5);

3) die standesamtliche Urkunde Uber das Ableben des Ehe­manns und, falls die versorgungsberechiigien Kinder auch ihre leibliche Mutier verloren haben, noch die stan­desamtliche Urkunde über das Ableben der Ehefrau (für den Ehemann gegebenenfalls einen der oben zu 3 erwähn­ten Ausweise):

4) die standesamtliche Geburtsurkunde für jedes verforg- ungsberechtigle Kind unter 18 Jahren:

b) amtliche Bescheinigung darüber, daß

a) die Ehe nicht rechtskrästig geschieden oder die ehelich« Eemeinschast nicht rechtskrästig ausgehoben war (kann Wegfällen, wenn in der Sterbcurkunde die Ehefrau des Berstorbenen mit ihrem Ruf-, Mannes- und Ge- burtsnamen als besten Witwe bezeichnet ist),

b) die Mädchen im Alter von 18 Jahren und darüber nicht verheiratet foder verheiratet gewesen) sind,

c) kein» der Kinder oder wer von ihnen in die Anstal­ten des Potsdamfchcn Großen Milftärwaifenhaufes ausgenommen lst:

6) gerichtliche Bestallung des Vormundes oder Pfleger»:

7) Außerdem ist im Antrag anzugeben,

al ob und wo der Verstorbene als Beamter im Reich»-, Staats- oder Kommunaldienste, bei den Verficher- iingsanstaltcn für die Invalidenversicherung oder bei ständischen oder solchen Instituten angestellt war, dl« ganz oder zum Teil aus Mitteln des Reichs, Staa­tes oder der Gemeinden unterhalten werden, b) der zukünftige Wohnsitz der Witwe.

6. Kriegselterngeld.

6. Den Verwandten der aufsteigenden Linie (Vater und jeder Großvater, Mutter und jede Großmutter) kann für die Dauer der Bedürftigkeit ein Kriegselterngeld gewährt wer­den, wenn der verstorbene Kriegsteilnehmer

a) vor Eintritt in das Heer oder

b) »ach seiner Entlastung aus diesem zur Zelt feine» To­des oder bis zu feiner letzten Krankheit ihren Lebens­unterhalt ganz oder überwiegend bestriften hat.

Ter Antrag ist ebenfalls an die OrtspolizeiverwaUung des Wohnorts oder des anläßlich des Krieges gewählten vorübergehenden Aufenthaltsort zu richten. Ihm ist «ine standesamtliche Sterbcurkunde über den Gefallenen ufw. falls eine solche noch nicht zu erlangen ist, ein Ausweis der zu 3 bezeichneten Slrt beizusügen.