Dummer 251
Donnerstag, den 29. Oktober 1914.
7. Iayrgang
Ueue Tageszeitung
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,,r>edberg. SchriNleitung im) Verlag Friedberg (&efien). Hanaueritratz« 12. Fernsprecher 4S. Posischrck.-Conto »Ir. 4839 , Amt Franliuet a. M.
Unsere UnhrnngsunNelvcrsorguntz
.Hartnäckige Kämpfe in Flandern. — Erfolg in den Argonne«. — Neuaufftellnng in Rnfsifch-
Polen. — Fortfchreiten des Burenanfftandes.
Der deutsche Generalstab meldet:
WTB. (Trostes Hauptquartier, 28. Qkt. vormittags.
Die Kämpfe bei Rieuport-Dixmuiden dauern noch an. Die Belgier erhielte» dort erhebliche Verstärkungen. Unsere Angriffe wurden fortgejetzt. 1« englische Kriegsfchisse beteiligten fich hi Kampfe gegen »nferen rechten Flügel. Ihr Feuer war erfolglos. Bei Ppee» ist die Lage am 27. Oktober unverändert geblieben. Westlich Lille wurde unser Angriff mit Erfolg sorlge,etzt.
Zm Argonneuwnl» find wieder einige Schützengräben genommen worden, deren Besatzung zu Gefangenen gemacht wurde». Aus der Weftsront hat sich weiter nichts wesentliches ereignet.
2» Polen mutzten sich die deutsch-österreichischen Truppe» neuen russischen Krusten, die von Jwangorod, Warschau und Nowegeorgies vorgingen, ausweichen, nachdem sie bis dahin in mehllügigen Kämpfen alle russischen Angriffe erfolgreich abge- ricjc» hatten. Die Russen folgten zunächst nicht. Die Los- jfung vom Feinde geschah ohne Schwierigkeit. Unsere Trup- >e» werden sich der Lage entsprechend neu gruppieren.
Auf dem nordöstlichen Kriegsschauplatz sind keine wesentliche» Aenderunge».
E—......
Der österreichische Generalstab
_______ = meldet:
Wien, 28 Ott. Amtlich wird verlautbart: 28. mittags. Zn Galizien ereignete sich auch gestern nichts Wesentliches. An manche» Teile» der Front haben sich beide Gegner eingegraben. Unsere schweren Geschütze vernichteten mehrere feindliche Batterien.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabs: o. Hofer, Generalmajor.
fUeber die Kriegslage in Polen berichtet der österreichisch- ungarische Bericht mit dem der deutschen obersten Heeresleitung übereinstimmend).
Erfolgreiche Kümpfe in Serbien.
Wie», 28. Okt. (Nichtamtlich). Amtlich wird oerlautbart: Am 24. d. M. haben wir in Serbien neuerlich Erfolge errungen. Der Ort Ravaje und stark befestigte feindliche Stellungen an der Tammftratze nördlich Trnabaro in der Maro:, wurden nach starker feindlicher Gegenwehr von unseren Truppen erstürmt. Hierbei wurden 4 Geschütze und 8 Maschinengewehre erbeutet, S Lsfiziere und 500 Mann gefangen genommen und viel Kriegsmaterial erbeutet.
P o t i o r e t , Feldzeugmeijter.
I
jjijlhßprkilt für töftrciUf und Klm.
Tor Lundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung eine Verordnung über die Höchstpreise von Getreide und Kleie, g-inätz des Gesetzes vorn 4. August 1914 erlassen. Von der Festsetzung bei Mehl und Kartoffeln hat man vorlaus'g ab- gesehen.
Die wichtigste Bestimmung in der neuen Verordnung ist der 8 1- Darin wird der Preis für die Tonne iuleindi- ichen Roggens für die Hauptortc festgclegt und nach diesen Hauptorten haben sich die umliegenden Nebenorte in der Hanptsache zu richten. ES können von der Landeszent:.:.- behorde für die Nebenorte allerdings noch besondere Bestimmungen bezüglich der Höchstpreise erlassen werden. Ab.-r voraussichtlich wird sich die Preisgestaltung in den Reben- orten nach denjenigen der Hanptorte ganz ven selbst vollziehen. ^ .....
Nach den, § 1 der Verordnung darf der Preis snc die Tonne inländischen Roggens im Großhandel - der Leg:in Großhandel ist übrigens im Gesetz genau festgclegt und auch die Produzenten werden mit unter den Begiiss der Groß- bandelstreibcndcn einbezogcn — nickst übersteigen: »
Aachen. 237 Mk.. Berlin 220, Brannschweig 227. Barmen 931, Breslau 212, Bromberg 209, Gaffel 231, Eoln 23», Danzig 212. Dortmund 236, Dresden 226. Duisburg 230, En,den 232, Erfurt 229, Frankfurt a. M. 235, Gleiwch 218. Hamburg 228, Hannover 228, Kiel 226, Königsberg 209, Leipzig 225, Magdeburg 221, Mannheim 230, München 20i.
Posen 210, Rostock 218, Saarbrücken 237, Schwerin 219, Stettin 210, Straßbnrg 237, Stuttgart 237, Zwickau 22?. Diese Preise gelten bis zum 31. Dezember 1914 unverändert und von da ab erhöhen sie sich bei Getreide »m 1.50 Mark am 1- und 15. jeden Monats für die Tonne. Ter Höchst- vicis für die Tonne inländischen Weizens ist 40.50 Mark höher als der Höchstpreis für die Tonne Roggen. Ter Höchstpreis für die Tonne inländischer Gerste, deren Hl.- Gewicht nickst mehr als 08 Kg. betrügt, ist in de» preußisch:» Provinzen SchlcSwig-Holstein, Hannvver und Westfalen sowie in Oldenburg, Brannschweig, Waldeck, de» beiden Lipve, Lübeck, Bremen und Hamburg 10 Mk., im rechtsrheinischen Bayern 13 Mk., sonst 15 Mk. niedriger als der Höchstpreis für die Tonne Roggen. Für Kleie ist der Einheitspreis von 13 Mark vorgesehen. Tie Höchstpreise gelten für Lieferung ohne Sack und für Barzahlinig wird der Kaufpreis gestundet. Es dürfen bis zu 2 Prozent Jahreszinsen über den Reichsbankdiskont zugeschlagen werden. Die Höchstpreise bei Getreide, aber nicht bei Kleie, schließen die Koste» der Verladung, und des Transportes bis vor dem Bahnhof, bei. Wassertransport bis zur Anlegestelle des Schiffes oder Kahnes des Abnehmers in sich. Bei Kleie gelten die Höchstpreise ebcusalls unverändert bis znm 31. Dezember 1914 und von da tritt jeden ersten und jeden 15. des Monats ein Zuschlag von 5 Pfg. für den Doppelzentner ein. Tie Ec- höhnnge», die nach dcni 31. Dezember cintreten. sind deshalb vorgesehen, damit nicht jetzt das ganze Getreide auf den Markt strömt, sondern in den Produktionsstatten etwas fcst- gcbaltcn bleibt. Dadurch wird die Verteilung aucki erleichtert. In der Verordnung ist werter vorgesehen, daß das Verfüttern von Brotgetreide (mit bestimmten Ausnahmen, die die Landeszcntralbehörden eintretcn lassen könne») verboten ist.
B r l i n, 28. Okt. (W. B. Nichtamtlich.)' Zu den Bnndesratsbestimmungen über die Höchstpreise ist hinznzu- fügen: Beträgt das Gewicht eines Hektoliters Roggen mehr als 70 Kilogramm und das Gewicht eines Hektoliters Weizen mehr als 75 Kilogramni, Io steigt bei beiden Getreidearten der Höchstpreis für jedes volle Kilogramni um Mark 1.50.
vic Koiivelldiokeil-erMrdlnigder Köihlipre'ile.
Berlin, 28. Okt. (W. V. Nichtamtlich). Die „Nordb. Allgemeine Zeitung" schreibt zu der Festsetzung von Höchstpreisen für Nahrungsmittel u. a.: Der Reichstag' hat am 4. August 1914 ein Höchstpreisgefetz beschlossen. Die gegenwärtige Höhe der Getreidepreise findet weder in der vorübergehenden Knappheit noch in dem Eesamtverhältnis zwischen Getreideoorräten und Eetreidebedarf während der Kriegszeit ihre Rechifertigung. Für die Ernährung des teutschen Volkes steht in diesem Jahre im wesentlichen nur die eigene Ernte zur Beifügung. Sie deckt unseren Bedarf an Roggen, Hafer und Kartoffeln, während uns an Weizen etwa 2 Millionen Tonnen und an Gerste etwa 8 Millionen Tonnen fehlen. Unter Einrechnung der am 1, Juni dieses Jahres vorhandenen Vorräte könnte, bis alles aufgezehrt wäre, der deutsche Roggen- bedarf bis Anfang September nächsten Jahres und der Weizenbedarf bis Anfang August gedeckt werden. England führt diesen uns aufgedrnngenen Krieg je länger, desto schärfer als Wirtschaftskrieg, Wir müssen uns also bei Zeiten auch darauf einrichten, daß der Krieg über dieses Erntejahr hinaus dauert. Wir müssen demgegenüber in das nächste Jahr mit denselben Vorräten hineingehen, die wir vor Anfang dieses Erntejahres besaßen. Zu diesem Ziele, die Ernährung aus alle absehbare Kriegszeit unbedingt zu sichern, muß die Preishöhe eingestellt werden.
Zunächst muß das Weizenmehl lang gestreckt werden. Hierzu sollen erstens die Mühlen mehr Mehl aus dem Weizen ziehen. Damit die Ileinen Mühlen nicht geschädigt werden, sind nur 7b Prozent Mehlausbeute vorgeschrieben. Es 0t aber leistungsfähigeren Mühlen überlasten, größere Mehimen- oen auszumahlen. Zu jenem Zweck sollen zweitens dem Weizenbrot mindestens lll Prozent Roggenmehl zugesetzt werden. An Geschmack, Bekömmlichkeit »nd Aussehen der Backwaren evird dadurch nichts geändert.
In normalen Jahren wird ein Viertel des deutschen Rog- aenvorrates versültert. Die Roggenversütlerung würde in diesem Jahre bei der Knappheit der Futtermittel noch stärler sein und damit die Brotversorgung der Bevölkerung gefährden. Ilm dieses zu verhüten, wird die Berfütterung von Brotgetreide verboten. Die bierdurch der Landwirtschaft auser-
lcgte Last wird dadurch etwas erleichtert, datz die Lanbeszen- tealbehörden bei einem dringende» wirischastlichen Bedllrsnis den kleinen Bauern gestatten lönnen, selbsterzeugte» Roggen nn das eigene Vieh zu füttern, wenn sie es anders »ich! erhui- teu tonnen. Durch die Einschränkung der Brennereien aus 00 Prozent des normalen Brandes werden 0.10 Millionen Tonnen Roggen für menschliche Ernährung frei. Weiter wird auch für Roggen ein schärferes Ausmahlen, mindestens bis zu 72 Prep, vorgeschrieben. Endlich soll das Rogzenmehl dmch Zusatz von Kartojfelprodukten zu Roggenbrot gedehnt werden. Mit finanzieller Unterstützung der Bunoeoregierungen sind unter technischer Führung der Spirituszentrale zahlreiche Kartosfeliroä- nereie» eingerichtet, die mit den bereits vorhandenen zusammen 0.3 Millionen Tonnen Kartosfelslocke» und Kariossel- walzmehl Herstellen lönnen, das für menschliche Nahrung diene» kann. Auf Grund von Erfahrungen haben Physiologen, Hygieniker, Bäcker und Konsumenten übereinstimmend dahin geurteilt, datz Schwarzbrot mit einem Zusatz bis zu 20 Prozent Kartosfeln etwa die gleiche Nährkrast wie reines Roggenbrot bat und durchaus bekömmlich ist. Den Bäckern wird mm gesetzlich erlaubt, bis zu dieser Höhe Kartosfeln dem Roggenbroi zuzusetzen, wenn sie dem Publikum solches Brot durch ein „>t" kenntlich machen.
Der Preis wird bei Roggen für Handelsware mittler« Güte von 70 Kilogramm Hektolitergewicht sestgesetzt und für beste Qualität ein Zuschlag von 1.50 Jl pro Tonne für jedes Kilogramm Mehrgewicht gewährt. Weizen nimmt man ahn Uch wie Roggen mit einem Hsttolitergewicht von 7 b Kilogr. als normale Ware an und setzt hierfür den Preis unter Zulassung von Zuschlägen für besiere Qualität sest. Alle Geiste soll mit 08 oder weniger Kilogramm Heltolitergewicht für Futter gerste angesehen und mit einem Höchstpreise belegt werden. Be Kleie bestand die Möglichkeit, einen einheitlichen Kleiepreie für das ganze Gebiet des Reiches sestzusetzen, der überall bei Mühlen für den Groß- und den Kleinhandel zu gelte» hat. Die Festsetzung von Mehlpreisen für das Reich bietet dagegen kaum iibersteigliche Schwierigkeiten. Ihnen kann man nur durch bezirksweise Festsetzung von Mehlpreisen, z, B. siir den Niederrhein oder auch für das ganze Rheingebiet deikommen. Daher ist die Festsetzung von Mehlpreisen den Landeszentralbehördea uberlasse» worden. Für Hafer sind keine Höchstpreise nötig, da die Heeresverwaltung bisher ihren Bedarf zu angemesienen Preisen hat decken lönnen.
Es wird dann weiter ausgeführt, datz vorerst Kartoffet- höchstpreise nicht festgesetzt werden sollen. Sollten aber die Preise nicht salleu, so wird auch eine solche ins Auge gefaßt.
Durch den Reggenpreis von 23 .it für den Doppelzentner ergibt sich ein Kleiepreis von 13 .8. Rach der allgemeinen Regel pflegt die Kleie etwa bis % des Roggens zu kosten. Diele» Preis erleichtert die Durchhaltunz von Vieh, was im Jntercisi- der späteren Fleischversorgung unseres Volkes erwünscht ist Endlich ist durch eine Erleichterung des gesetzlichen Enieig- nungsversahrens dafür gesorgt, daß keine Borröte einaesperrt und dem Verbrauch serngehalte» werden lönnen. Somit ergibt sich ein System verschiedener Maßnahinen zu dem Ziele, die Beotversorgung der deutschen Bevölkerung über dieses Ernte,ahr hinaus auf absehbare Zeit aus eigenen Kräfte» zu sichern. Die Betrachtung schließ«: Wir haben Brotlorn genug. um Heer und Volk bis zu: nächsten Ernte zu ernähren. Wir mutzen aber mit unseren Beständen sparsam umgehen, um mit bei; nötigen Reserven in das nächste Erntejahr hinüber gehen zu können. Wir sind es unseren draußen lämpfenden Briidern schutdig, Vorsorge zu treffen, datz die von ihnen auf den Schlachtfeldern erfochtenen Erfolge militärisch und politisch ausgenutzt werden können, ohne Rücksicht ans die Brotversorq- ung in der Heimat. Wir wollen den Krieg unter allen Um st Luden durch halten, bis wir »ns die Sicherheit eines dauernden Friedens erkämpft haben. Di« Reichsregierung weiß sich in diesem Wollen einig mit der gesamten Bevölkerung und ist davon überzeugt, datz diese alle M a b II a h c n verstehen und zu f ö r d k r n bereit sei» wird, die dieses Ziel erheischi
Ans dtin fjfnrn des -tiilllhtn Kolkes.
(Richiamilich). Die „München-Augsburger Abendzlg." meldet: Kronprinz Rupprecht von Bayern hat als Kommandeur der 0. deutschen Armee folgenden Armeebefehl an sein: Soldaten gerichtet: Soldaten der 0. Armee! Wir haben nun das Eiück, auch die Engländer vor unserer Front zu habe», Truppen jenes Beltes, dessen Neider seit Jahren an der Arbeit waren, uns init einem Ring von Feinden zu unigeben. »m »»--
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