Ausgabe 
17.11.1915
 
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der deutschen Gewerkschaften

Gießen und umgebung. 25 Jahre deutscher Hewerkschastsarbeit

Zum Jubiläumstage der Gewerkschaften und der kommission hat Paul Umbreit eine Festschrift pee Den Gewerkschaften gewidmet. Wenn er als Uensaher n Vorwort dieser Schrift erklärt, sio solle weder eine Geschichte

r d noch der Generalkommiff sein, sondern nur ein Gedenkblatt, so scheint uns das all be scheiden zu sein. Sie ist beides, Kann auch die 12 Bogen 55

fassende Schrift keine erschöpfende geschichtliche Darstellung

der deutschen Gewerkschaftsbewegung sein, so ift sie eine gedrängte, die wichtigsten Episoden lückenlos darstell d Geschichte der Gewerkschaftsbowegung. Jeder der N 8 Jahre Gewerkschaftsbewegung mit durchlebt hat wird Hein Lesen der Schrift die einzelnen Phasen nochmals Furch laben und manche Erinnerung wird in ihm geweckt werden 9 lenige aber, der diese Entwicklung der Gewerkschaftsbewegun b persönlich nicht miterlebt hat, wird in dieser Schrift in 15 mit großem Fleiß wertvolles Material geschichtlich aneingn⸗ dergereiht ist, genauere Kenntnis und einen tiefen Einblick in 1 Kämpfe und die Geschichte der deutschen Gewerkschafts⸗ bewegung erhalten. Sie ist im Verlage der Generalkommis⸗ sion erschienen und kostet im gebundenen Exemplar, durch den 1 e 3 Mark. Gewerkschaftsmitglieder erhal⸗ en sie durch ihre Organisationen zum Vorzugsprei

1 ganif zum Vorzugspreise von

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Die Volksfürsorge ist gemeinnützig!

Der Vorstand der Volksfürsorge hat alsbald nach Eröffnun; des Betriebs der Gesellschaft, am 21. August 1913, 9 5 ein fe schriebenen Weg über die Direktivbehörde in Hamburg an den Bundesrat den Antrag gestellt:

Die Volksfürsorge Gewerkschaftlich⸗Genossenschaftliche Ver⸗ sicherungsaktiengesellschaft von der Entrichtung des Aktien stempels befreien zu wollen.

Nach der Nummer 1a des Tarifs des Reichsstempelgesetzes vom 15. Juni 1909 sind von inländischen Aktien 3 vom Hundert des eingezahlten Aktienkapitals zu entrichten.(In dem abgeänderten Reichsstempelgesetz vom 3. Juli 1913 ist dieser Satz auf vom Hundert erhöht worden.) i f

Von dieser Abgabe sind nach Jahre 1909 befreit:

Inländische Aktien, sofern sie von Aktiengesellschaften ausge⸗ geben werden, welche nach der Entscheidung des Bundesrats ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienen, den zur Ver⸗ teilung gelangenden Reingewinn satzungsgemäß auf eine höch⸗ stens vierprozentige Verzinsung der Kgpitaleinlagen beschränken, auch bei Auslosungen oder für den Fall der Auflösung nicht mehr als den Nennwert ihrer Anteile zusichern und bei der Auflösung den etwaigen Rest des Gesellschaftsvermögens für gemeinnützige Zwecke bestimmen. Die von solchen Aktiengesellschaften begh⸗ sichtigten Veranstaltungen müssen auch für die minderbegüterten Volksklassen bestimmt sein. 8

Alle hier geforderten Voraussetzungen sind im Gesellschafts⸗ vertrag durch die Verwaltung der Volksfürsorge erfüllt und nun vom Bundesrat auch als vorliegend anerkannt worden. Der Bun⸗

esrat hat in seiner Sitzung vom 26. August 1915 beschlossen, dem

ntrage des Vorstandes zu entsprechen, nachdem die Voraussetz⸗ ungen für die Bedingungen der Befreiungsvorschrift zu 1a des Tarifs des Reichsstempelgesetzes vom 15, Juni 1909 gegeben sind.

Diesem Entscheid folgend, hat die Hamburger Direktivbehörde bie Stempelfreiheit vollzogen. 0 1 5

Der Wert dseser Entscheidung liegt nicht so sehr in der im beet der Versicherten hocherfreulichen finanziellen Wirkung als in der behördlichen Anerkennung, daß die Volksfürsorge⸗ dem ab⸗ sichtlichen Willen ihrer Gründer entsprechend, ausschließlich ge⸗ meinnützigen Zwecken dient und, wie es in dem abgeänderten Ge⸗ setz vom Z. uni 1943 formuliert ift,wesentlich der Förderung der minderbemittelten Volksklassen dient.

dennoch

dem Gesetz vom

Die Ausgleichsreute für die Hinterbliebenen gefallener Kriegsteilnehmer.

im Reichstag ist wiederholt die Forderung erhoben worden, die 17715 0 e Kriegsteilnehmer dadurch gufzubeffern, daß sie dem Einkommen des Verstorbenen angepaßt werden. Es wurde guch pon der Regierung aue die de für die Hinterbliebenen der im jetzigen Krege flach enen 10 1 den Folgen von Kriegsdienstbeschädigungen Gestopbessen o aus⸗

e lie 5 irtschaftliche Not geschützt sind zeichend zu gestalten, daß sie gegen wirisch 10 Joch könnte und in ihrer bisherigen foziglen Lage erhalten bleihen. Doch kön i ilti setzli 0 N dioser Frage erft nach dem die endgiltige gesetzliche Regelung d fer 1 eee Friedensschluß durch Festsetzung nen, Aale 91 bb

len werben. In der Zwischenzeit wolle man den 1 05 ach Möglichkeit durch Gewährung einm 311 e e asche gen helsen. Zu diesem Zwecke sind dem 1 1216 Verfügung dere Mittel beim Kapitel 84a des Kriegsjahresetats z fung

estellt worden. i 5 4 Zu 1 neuen Einpichtung hat das Kriegen nerd eingehende Aus führufgganweisu een 1115 für Hinter⸗

dürfen einmalige widerrufliche Zuwendug ge 18 oder fonstigen bliebene der Gefallenen oder infolge e r Aaterk ae Kriegsdienstbeschädjgungen gestorbenen Tei Aeerpfiebenen 1 im Kriege bewilligt werden, sofern für 515 1 ies Arbeit Fizliche Er egene terftorg suftändg ez 165 Die Bewilligungen kinkommens des Verstorbenen nachgewio egen Eingang des Antrags erfolgen auf Antrag vom 1. Tage des auf den 100 h

olgenden Monats ab in zwölf gleichen. Nate 0 Wohnortes 1 se Anträge sind an die Ortspolizeibehörde eie r ten Diese Behörde füllt die Anträge 0 59 das sie wieder Formular aus und gibt sie an das Beiirkstoaunten nur bis zur Er⸗ poiter gibt. Die einmaligen Zuwendungen dale und der Kinder zeschung eines Zahresgesamteinkommene 5 Aden dle ge von 3000 Mark bewilligt werden. Fer fen uns die iu bewil⸗ bersorgungsgebührnisse der Witwen iind enen 78 Prozent sigenden Zuwendungen weder einzeln no Mibersteigen Ergibt sich eb Arbeitseinkommens des Verstärbeng einzelnen Zuwendungen ufammen ein höherer Betrag, so ee ge Zuwendung an 179 e e e Militärhinterglietenerstorbenen ed 1s 30 Prozent des Arbeitseinkommeus des 1 * Ihr Mindestbetrag ist ee

olgende Sätze e Witwe eines

Triegsministerium f de Satze fe b na 15 e für die hinterblieben Seiakanten n Bei eillem Jahres⸗ Feldw bels 1. einkommen von Mk. Mk. 115 19 19 01600 8 95 1004480 5 50 110 1701 100 0 100 1801 1900 70 170 19012 00 100 200 2001-2100 0 10 20 2101-200 16 9 22012300 10 190 230

420 220 200

Hessen und Nachbargebiete.

die Zuwendung bei einem Feldwebel, einem Sergeanten und einem

Gemeinen sibereinstimmend 350 Mark. Bei einem Arbeitseinkom⸗

men des Verstorbenen von mehr als 3000 Mark entscheidet das

Kriegsministerium selbst nach eigenem Ermessen.

Bei Feststellung des Arbeitseinkommens sind in erster Linie die Steuerveranlagungen maßgebend; fonst sind geeignete Unterlagen varzulegen oder Ermittlungen anzustellen. Bei Personen, deren Ar⸗ beitseinkommen in Arbeitslohn bestand, wird als jährliches Arbeits⸗ einkommen im allgemeinen der 300fache Betrag des durchschnitt⸗ lichen Tagelohns, wie er in der Krankenversicherung zur Berechnung des Krankengeldes dient, angenommen. Dabei, so sagt das Kriegs⸗ ministerium ausdrücklich, sei eine wohlwollende Beurteilung der Verhältnisse hinsichtlich des Arbeitseinkommens angezeigt, von einer zu kleinlichen Ermittelung sei Abstand zu nehmen.

Dien Hinterbliebenen derjenigen verstorhenen Kriegsteilnehmer, die vor dem Kriege kein Arbeitseinkommen ee haben, kann in hesonderen Fällen bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen ein Zuschuß zu den gesetzlichen Hinterbliebenengebührnissen gewährt werden, wenn unter Würdigung aller in Betracht kommenden Um⸗ stände und der Gesamtheit der Lebensverhältnisse des Verstorbenen anzunehmen ist, daß ihm lediglich durch die Kriegsteslnghme der in sicherer Aussicht stehende Bezug eines bestimmten Arbeitseinkom⸗ meus entgangen ist. Dopartige Fälle sind, ausreichend begründet, nach Anstellung aller erforderlichen Erhehungen dem Kriegsmini⸗ sterium zuzuführen.

Es ist auffällig, daß die Hinterbliebenen aller Verstorbenen mit einem Einkommen von weniger als 1500 Mark von derAusgleichs⸗ rente ausgeschlossen find. Damit gehen die meisten Hinterbliebenen der aus dem Arbeiterstande stammenden Verstorbenen leer aus. Bei der späteren endgiltigen gesetzlichen Regelung wird dieser Mangel noch beseitigt werden miissen.

Ausfuhrverbot für Butter für den Kreis Gießen. Vom Kreisamt Gießen ist ein Ausfuhrverbot für Butter er⸗ lassen worden, das im§ 1 bestimmt:Igländische Butter, einerlef welcher Art, darf nach außerhalb des Bezirks des Kreises Gioßen weder verkauft noch sonftwie geliefert wer⸗ den. Das Verbot trifft nicht nur die Hersteller von Butter, sowie die Groß⸗und Kleinhändler mit Butter, sondern auch Private. Dieses Verbot tritt vom 14. November an in Kraft. Ausnahmen können auf Grund eingehender Nach⸗ weisung der Notwendigkeit zugelassen werden.

Gebrülle in den Straßen, das bunt aufgeputzte Jüng⸗ linge ausstoßen und fürGesang halten, erinnert das Publikum daran, daß Musterung ist. Man sollte meinen, daß die jungen Menschen angesichts der ungeheuren Blut⸗ opfer dieser Zeit ein wenig vernünftiger geworden wären, allein es ist wie in früheren Jahren. Hoffentlich ist der Krieg zu Ende, ehe die jetzt Ausgemusterten ausgebildet sind und sie das Elend des Krieges nicht zu sehen bekommen; sie würden bei dessen Anblick keine Lust mehr zum Singen dieser Lieder haben. N Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten. Gefreiter Ludwig Schuster aus Wetzlar, Res⸗Inf.⸗Reg. 80.

Hermann Schleenbecker aus Krofdorf, gestorben in

Berlin. Reservist Karl Rühl aus Reiskfrchen, Kreis Wetzlar, Rof.⸗Inf.⸗Reg. 81.

Fleischkarten oder nicht? Halbgmtlich wird gus Berlin ge⸗ schrieben: Die Erwägungen darüber, ob eine weitere Regelung des Verbrauchs von Fleisch durch Einführung der Fleischkarte notwendig erscheint, sind gegenwärtig noch nicht abge⸗ schlossen. Jedenfalls wird im Laufe der nächsten Woche die Entscheidung darüber fallen. Wenn der Bundesrat die Einführung der Fleischkarte für erforderlich erachtet, so ist dies darauf zurückzu⸗ führen, daß seine erste Verordnung zur Regelung des Verkehrs mit Fleisch den exhofften Erfolg nicht gehabt hat. Die Einführung von zwei fleischlofen Tagen in der Woche bezweckte bekanntlich, eine Verbrauchsperminderung herbeizuführen. Wenn auch anzuerkennen ist, daß ein Teil der Bevölkerung durch Einhaltung von zwei fleischlosen Tagen das mit der Bundesratsverordnung erstrehte Ziel gefördert hat, so ist andererseits nicht zu verkennen, daß weite Kreise nicht geneigt find, ihre wersönlichen Bedürfnisse den Rück⸗ sichten auf die Allgemeinheit unterzuordnen. Das beweist der Um⸗ stand, daß an den den fleischlosen Tagen vorgusgehenden Abenden Einkäufe an Fleisch in einem Umfange gemacht werden, daß es sich nur um eine Versorgung des folgenden fleischlosen Tages mit Fleischnahrung handeln kann. Tatsächlich ist also die beabsichtigte Verbrauchseinschränkung nur in sehr beschränktem Umfange er⸗ reicht worden. Und wenn es nun zur Einführung der Fleischkarte kommt, die unzweifelhaft einen empfindlichen Eingriff in die Wirt⸗ schaft des Einzelnen bedeutet, so trägt der Mangel an sozialem Empfinden eines großen Teiles der Bevölkerung schuld. Letzteres kann die arbeitende Bevölkerung nicht treffen, die muß weit mehr als zwei fleischlose Tage in der Woche halten.

Postverkehe mit Kriegsgefangenen. Für die deutschen Kriegsgefangenen, die im Kriegsgebiete des französischen Heeres estgehalten oder dort in Lggaretten gepflegt werden, ist derselbe

gostverkehr zugelassen wie für die Gefangenen im Junern Frank⸗ reichs usw. In der Aufschrift der Brief⸗ und Paketsendungen und auf dem Abschnitt der Postanweisungen für Gefangene im franzö⸗ sischen Kriegsgebiete ist an Stelle des Bestimmungsortes anzu⸗ geben;Bureau des renseignements sur les prisonniers de guerre, qu Minsstere de la Guerre à Paris. 2

Von der Universität. Der außerordentliche Professor der Theologie Dr. Wilhelm Bousset in Göttingen hat einen Ruf als ordentlicher Professor der neutestamentlichen Wisseuschaft als Nach⸗ folger des Professors Dr. Wilhelm Baldensperger erhalten.

Die heutige Theatervorstellung beginnt in Rücksicht guf die auswärtigen Besucher bereits 8 Uhr und wird 10 Uhr beendet sein. Zur Aufführung kommt das Lustspiel von Carl RößlerDie fünf Frankfurter.

Ober⸗Ohmen. Aus unserem kleinen, 700 Einwohner zählen⸗ den Dorfe sind bis jetzt bereits 16 Mann dem grausigen Kriege zum Opfer gefallen. Darunter sind einige, welche Familien mit 5 und

6 Köpfen hinterlassen. Kreis Metzlar.

n. Zwang zur militörischen Jugendübung. Nach einer Bekaynt⸗ machung des Wetzlarer Schulvorstandes wären die Schüler der städti⸗ schen gewerblichen Fortbildungsschule, die im Stadtbezirk wohnen, zur Teilnahme an den militärischen Uebungen nerpf lich⸗ tet. Payon soll auch nicht die Mitgliedschaft eines Turnvereins oder der freiwilligen Jugendwehr befreien. Eine gesetzliche Bestim⸗ mung darüber besteht unseres Wissens noch nicht.

n. Krofdorf. Ein neues Kriegsopfer haben wir zu beklagen. Am vergangenen Freitag Abend wurden die Angehörjgen des Ge⸗ nossen Hermann Schleenbecker telegraphisch benachrichtigt, daß diefer in einem Lazarett in Berlin gestorben soi. Der Verstorbese war lange Jahre Parteimitglied, ferner betätigte ex sich lebhaft im ArbeitergesangvereinEintracht, dessen Mitbegründer er war und den er längere Zeit als 1. Vorsitzender gewissenhaft leitete. Seit Beginn des Krieges war er eingezogen. Infolge einer Krankheit mußte er bei einer Fuhrkolonne Dienst tun, bis die Krankheit erneut zum Ausbruch kam, Vor kurzem wurde er qus einem Feldlazarett tach Berlin überführt, wo er nun an Nierenleiden perstarh. Seine Leiche foll nach Krofdorf überführt und hier zur letzten Ruhe be⸗ stattet werden. Hermann Schseenbecker erfpeuse sich wegen fene ehrenhaften Charakters allgemeiner Achtung und Beltebtheit, die gesamte Arbeiterschaft und alle die ihn kannten, werden ihm ein gutes Antenken bewahren.

Bei einem Arbeitseinkommen von 3500 bis 3600 Mark beträgt

wreis Mardburg⸗Kirchhaln,

W. In Marburg wurden am Montag die Stadtverord⸗ neten⸗Ersgtzwahlen jn der dritten Wählerklasse vorgenom⸗ men. Bei sehr schwacher Beteiligung wurden die ausschesdenden drei Stadtverordneten wiedergewählt. Unfere Partei hat noch, keinen Vertreter in der Marburger Stabtverordneten⸗Versagumn⸗ lung.

Von Nah und Fern.

Teuerungsmanie. Aus Gera(Reuß) wird mitgeteilt: Daß die Lebensmittespresse fortwährend gesteigert werden, überrascht schon niemand mehr, daß aber sogar das abgefallene Laub im Preife steigt, das steht wohl unerreicht da. Es wird der Reuß. Tribüne mitgeteilt, daß die Tabakfirma Wieprecht und Hauschild das abgefallene Kirschenlaub vom Besitzor des Lusaner Kirschberges, des Rentiers Kühn in Lufan, abkauft. Jetzt hat der Besitzer diesen, Preis angeblich um 50 Prozent gesteigert. Ob die Preiserhöhung Auch auf dieerhöhten Prodyktionskosten zurückgeflihrt wird? Der Fall verdient der Kuriofität halber festgehalten zu werden. Oder sollte Herr Kühn etwa aunehmen, die Tabakfirma werde eine Preis⸗ erhöhung ihrer Fabrikate damit begründen, daß ja auch derTabak (aus seinem Kirschberg) teurer geworden sei und will er sich nun seinen Anteil an den gestiegenenProduktionskosten seiner Kirsch⸗ bäunne sichern.

Frankfurt, 15. Nov. Dem Gatten in den Tod ge⸗ folgt. Ende Oktober verschwand die in Brausach gebürtige Luise Börsch in Frankfurt a. M., wo sie bei ihren Schwiegereltern wohnte, da ihr Mann, Feldwebelleutnant Dähler, hald nach der Kriegstrauung den Heldentod erlitt. Nun wurde die Leiche in Rüdesheim geländet.

8. Darmstadt, 16. Nov. Schäfers Beisetzung. Auf dem alten Friedhof wurde heute unter lebhafter Beteiligung der Oden⸗ walddichter Karl Schäfer zu Grabe getragen. Oberbürgermeister Dr. Glässing widmete im Namen des Odenwaldklubs einen herz⸗ lichen Nachruf, für den Lehrerverein sprach Herr Jung. 5

Mainz, 15. Nov. Durch eine fallende Leiter er⸗ schlagen wurde am Samstag in einer Kaserne der Vizefeld⸗ webel S. Der anfangs der 30er Jahre stehende Mann wurde von der Leiter, die zu Arbeiten an der Mauer angelehnt war, ge⸗ troffen, als er vorüberging. Sie traf den Feldwebel mit solcher Wucht auf den Kopf, daß er bewußtlos liegen blieb und bald darauf starb. Wie verlautet, wurde die Leiter durch den Wind um⸗ geworfen. Der Verungllickte war früher im Felde, von wo er als Verwundeter nach seiner Genesung hierher kam.

Lampertheim, 15. Nov, Ein Nechtsanwalt verhaftet. Der Rechtsanwalt Sommer aus Lampertheim, der sich Veruntreu⸗ ungen hatte zuschulden kommen lassen und flüchtig war, wurde in Ulm verhaftet.

Tages bericht des Sofern Hauptguartiers.

Französische Angriffe gescheitert. Rüstige Verfolgung in Serbien. W. B. Großes Hauptquartier, 16. Nov., vorm.(Amtlich) Westlicher Kriegsschauplatz

Drei Versuche der Franzosen, uns den am 14. November nordöstlich von Eeurie genommenen Graben wieder zu entreißen, schekterten. Auf der übrigen Front außer Artillerie⸗ und Minenkämpfen an verschiedenen Strecken nichts Wesent⸗ liches. Die vielfache Beschießung von Lens durch die feind⸗ liche Artillerie hat in dem Zeitraum vom 22. Oktober bis 12. November dreiunddreißig Tote und fünfundfülnfzig Ver⸗ wundete an Opfern unter den Einwohnern gefordert. Mili⸗ tärischer Schaden ist nicht entstanden.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Die Lage ist auf der ganzen Front unverändert. Balkankriegsschauplatz.

Die Verfolgung ist im rüstigen Fortschveiten. Es sind gestern über tausend Serben gefangen ge⸗ nommen, zwei Maschinengewehre und drei Geschütze er⸗ beutet, Oberste Heeresleitung.

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Der österreichisch⸗ungarische Tagesbericht Die Besetzung von Uschtsche. Die Kämpfe am Monte San Michele. g

Wien, 16. Nov.(W. T. B.) Amtlich wird verlautbart: 16. November 1915:

Ruffischer Kriegsschauplatz.

Nichts Neues,

Jtalienischer Kriegsschauplatz.

Der Nordabschnitt der Hochfläche von Doberdo war auc gestern der Schauplaß hartnsiigsten Ringens. Um die Stellungen beiderseits des Monte San Michele wird Tag und Nacht gekämpft. Am Nordhange dieses Berges drangen die Italiener wiederholt in unsere Linien ein. In den Abendstunden gelang es jedoch, den Feind sast völlig zu vertreiben. Auch die Nahkämpfe im Raume von San Martins dauern fort. Vor dem Görzer Brückenkopf wurde ein gegnerischer Angriff auf die Podgora⸗Höhe abgewiesen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Bei Gargödg au der monienegrinischen Grenze Geplänkel.

Auf dem serbischen Schauplatz schreitet die Verfolgung überall vorwärts. Oesterreichisch⸗ungarische Truppen gewannen die Gegend von Uvac, die Cigota⸗Planfa und die Höhen von Javor. Eine deutsche Kolonne des Generals von Koeveß nahm, beiderseits der von Kraljevo nach Novi 115 führenden Straße vorrückend, Ufze in Besitz. Die weiter östlich vordringenden österreichisch⸗un⸗ garischen Kräfte überschritten bei Bab iea die Straße Raska Kurfumlja und gestsiemten die serhischen Verschanzungen auf den Berg Lucak löstlich von Babica), wobei die Besatzung(3 Offiziere, 110 Mann und ein Maschinengewehr] in unsere Hand fiel,*

Deutsche und bulgarische Divisionen nähern sich von Nord und Oft dem Straßenknotenpunkt Kursumljg.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Höfer, Feldmarschalleutnant.

8 Bulgarische Berichte. Die Beute von Prokuplje.

Sofia, 16, Nov.(W. T. B.) Amtlicher Kriegsbericht vom 13. November. Nach dem Fall der Festung Nisch hatten die Serben sich auf das linke Morawaufer zurückgezogen und alle vorhandenen Brücken zerstört. Hier har der Fluß eine Breite von 150 bis 200 Metern und eine Tiefe von 1 bis 2 Metern. Die Serben bemühten sich, gestützt au! befestigte Plätze, mit schwerer Artillerie versehen, durch mis bedeutenden Streitkräften ausgeführte erbitterte Gegen- angriffe unsere Truppen daran zu hindern, den Fluß zu

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überschreiten. König Peter wohnte diesen Kämpfen bei. In