torbnag aller
haben im eigenen Lande so viel Salz, aufbrauchen können. Gebiete vorzubeugen, Reichsregierung eingegriffen wird.
essen und Nachbargebiete.
Gießen und Umgebung.
Kriegswitwen⸗ und Waisenrente.
Ueber die Hinterbliebenen rente der Kriegsteilnehmer immer noch starke Unkenntnis, weshalb die einschlägigen mungen hier wiedergegeben seien. Flir Kriegsteilnehmer 91 1 der Reserve, der Landwehr und dem Landsturm eingezogen 195 995 gelten folgende Bestimmungen: ee
Die Witwenrente eines Gemeinen beträgt 400 Mark, eines Unterosfiziers oder Sergeanten 500 Mark und eines Vizefeldy el oder Feldwebels 600 Mark. Für jede vaterlose Waise werd weh 108 Mark und für jede Ganzwaise 240 Mark Rente gezahlt e Renten setzen sich zusammen: bei der Witwe aus Wittbenrente von 300 Mark und Kriegswitwenrente von 100 Mark. Bei Halbwafsen
herrscht Bestim⸗
aus Wafsenrente von 60 Mark und Kriegswaisen rente von 108 Mark
und bei Ganzwaisen aus Waisenrente von 100 Mark waisenrente von 140 Mark. Die Witwen- und Waisenrente
und Kriegs⸗
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gegeben hat. (gewöhnlich die Rentenverabschiedung verzögert. trag auf Hinterbliebenenrente
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Rentenfätze von 400 und 168 Mark voll zur
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g den Person anerkannt wird, und beträgt im Hüch st fa 4 1 N
. f arf in ihrer samtheit di Vollrente eines Kriegsinvaliden nich er 0 5 beträgt, zu welcher Summe die Kriegswitwen⸗ und Krlegswaisen⸗ rente hinzukommt. Eine Kriegerwitwe mit einem Kinde erhält 300 Mark Friedensrente und 208 Me riegsrente; ins 565 1 also 508 Mark. Bis zu 4 Kindern kommen die oben 0 n Verrechnung, weil dle Friedensrente der Frau und der 4 Kinder zusammen 540 Mark, also die Vollrente der Kriegsinvaliden. nicht übersteigt, wozu noch die Kriegs renten der Witwe und der vier Kinder im Betrage 505 532 Mark hinzukommen. Die Gesamtrente einer Witwe mit il 1 Kindern beträgt also 4072 Mark. 5 35 lassen die Rentensätze für Familien bis zu 8 Kindern . 1 Friedensrente Kriegsrente Gesamtrente Frau un ind. 360 Mk. 208 568 Frau und 2 Kinder. 420 316 8 706 55 8 480 424 904 540 532 1072 540 640 1180 540 748 1288 540 856 1396 . 0 40 er„ 10 Die obigen Sätze werden voll ausbezahlt. Neben dlesen Renten gehen die Waisenkenten aus der Hinterbliebenenversicherung, soweit der gefallene Krieger in der Alters⸗ und Invalidenver⸗ sicherung versichert war und die vorgesehene Wartezeit durchgemacht hatte. Auch Witwenrente aus der Reichsversicherung wird gegen die Kriegsrenten nicht aufgevechnet. 5 Die Hinterbliebenenrente wird beim Bürger- mei st e r amt des Wohnorts der Frau beantragt und vom Bürgermeisteramt an den betreffenden Truppenteil weitergeleitet. Er kann aber auch direkt an den Ersatztruppenteil eingereicht werden. Dem Antrag muß ein Ausweis über den Tod des Kriegers beigefügt werden. Bei dem Tod eines Kriegers steht der Familie das Recht auf das sogenannte Gnadenvierteljahr zu, das heißt, die Frau oder auch ie Eltern des Kriegers können die zuletzt bezogene Löhnung des erstorbenen für ein Vierteljahr weiterbeziehen. Davon Gebrauch zu machen, muß abgeraten werden. Nach dem Gesetz tritt die interbliebenenrente erst nach Ablauf des Gnadenvierteljahres in raft. Die Truppenteile weisen aber die Reute vom Todestag ab n, weil die Rente in der Regel höher ist als die Gnadenlöhnung. Es muß dann eine Aufrechnung der Gnadenlöhnung gegen die Rente tattfinden, die schon zu vielen Anfragen und Reklamationen Anlaß Außerdem wird durch Zahlung der Gnadenlöhnung Also wird der An⸗ den Antrag auf
1 .
7. 7
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im allgemeinen nadenlöhnung überflüssig machen. Eltern haben nur dann Anspruch auf Gnadengebühren und enten, wenn der gefallene Krieger ganz oder überwiegend der Ernährer der Eltern oder Großeltern war. Jeder Antrag auf osche Gebühren oder Rente muß abgelehnt werden, wenn der Verstorbene weniger zum Unterhalt beigetragen hat, als die übrigen Familienmitglieder insgesamt. Das Kriegseltern⸗ geld wird nur gezahlt, wenn die Bedürftigkeit der 115 L 25 Dieses Kriegselterngeld kann aber zugleich an mehrere
Mark. an die Mutter und die Groß⸗
Personen gezahlt werden, 3. B.
mutter, wenn der gefallene Sohn für den Unterhalt beider gesorgt
f borkommen, 1 50 weil sie irrigerweise angenommen haben, 4 5 im Felde gefallen seien. Hinterher stellt sich heraus, daß
hat. Daß er dazu auch verpflichtet gewesen sein muß, ist nicht er⸗ forderlich. Auch ist es gleichgültig, ob andere Familienglieder ge⸗ setzlich für den Unterhalt der Rentenberechtigten verpflichtet sind.
— Gegen die Preistreiberei mit Salz. Die Steigerung der Salzpreise, die seit einiger geit eingetreten ist, hat, wie aus Berlin berichtet wird, die Reichsregierung zu einer
eingehenden Nachprüfung veranlaßt. Es liegt nicht zum
hinaufzusetzen, denn wir daß wir es garnicht Um jeder Preistreiberei auf diesem ist es nicht ausgeschlossen, daß von der
mindesten Anlaß vor, diese Preise
— Wiederverheiratung von e N
5 i r ere 2„ daß Kriegerfrauen an daß ihre Mängel i fangenschaft befinden. Oft i eintreten. Es können nun erhebliche Verwicklungen entstehen, weng die für tot 5 haltenen Ehemänner nach Beendigung des 1 nach Hause kommen und erfahren, daß ihre Frauen Fee N geheiratet haben. Das Gesetz gibt dem 557 n Ehe⸗ mann das Recht, die neue Ehe im Wege der Klage. fechten. Das gleiche Recht hat die Ehefrau 15 1 neue Ehegatte, weil auch diesen Gewissenbeden 105 13 mögen. Wenn aber der zurückkehrende e nicht Eheglück seiner Gattin nicht stören will und al 111 0 das Bedürfnis zeigt, so kann der eee si neuen Ehe⸗ andern Frau verheiraten. Aus der Ehe W 5 gatten hervorgegangene Kinder gelten glu
ö 0 1 ö 0 n doch keine Ahnung ehelich. Haben die beiden Ehegare ihrer Ehe drein
davon gehabt, daß die Rechtsgultis s sei bemerkt, daß die in Zweifel gezogen werden könnte on Bürgerlichen Geset⸗ hier vorgetragene Regelung freilich 1 durch Anschluß buch nur für den Fall gedacht daß ei ach Hause zurn
urteil tür tot Erklärter noch daß die gleichen
ö 9 7 500 sollte. Aber 90 5 15
Bestimmungen gelten, fa 7
genommen worden ist, und daß der für to
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. cht. tot Erklärte) später wieder gäheungefeisen. Durch Verord-
an ie e eder Bundesrat bestimmt, A da elch des läglichen Lebens, soweit
sich die Totgeglaubten dürften derartige Fälle
jenem Tage noch nicht verjährt waren, nicht vor dem Schlusse des Jahres 1915 verjähren sollen. Die Gründe, die zu dieser Maßregel führten, bestehen noch unvermindert fort. Durch eine neue Verordnung vom 4. November wird deshalb die Verjährung dieser Ansprüche um ein weiteres Jahr erstreckt. Alle von der Verordnung betroffenen Ansprüche, die am 22. Dezember 19914 noch nicht verjährt waren, verjähren hiernach nicht vor dem Schlusse des Jahres 1916. In der neuen Verordnung wird gleichzeitig ein Zweifel gelöst, der über die Auslegung der vorjährigen entstanden war. Für einzelne der in den 88 196, 197 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Ansprüche ist die Verjährungsfrist nicht dort, sondern in den anderen Reichsgesetzen bestimmt, so z. B. für die aus den Dienst- und Heuerverträgen herrührenden Forde— rungen der Schiffsbesatzung auf Lohn, Heuer, freie Rück⸗ beförderung usw. in den 88 901, 902 des Handelsgesetzbuchs und dem§ 117 des Binnenschiffahrtsgesetzes. Nach Zweck und Wortlaut der Verordnung vom 22. Dezember 1914 ist die Erstreckung der Verjährung auch zugunsten dieser An— sprüche eingetreten. Im Interesse der Gläubiger ist diese Auslegung nunmehr in der Verordnung selbst ausdrücklich festgelegt worden.
Aufhebung einer Ledigensteuer. Der Gemeinderat von Auerbach(Sachsen) beschloß einstimmig die Aufhebung der seit langer Zeit bestehenden Ledigensteuer(50 Prozent Zu— schlag zur Gemeinde-Einkommensteuer). Die neue Gemeinde— steuerordnung tritt am 1. Januar 1916 in Kraft. Da jetzt in anderen Gemeinden Versuche gemacht werden, die Ledigen— steuer einzuführen, wäre es recht angebracht, Näheres über die Erfahrungen mit dieser Steuer in Auerbach bekannt zu geben und die Gründe darzulegen, die für die Aufhebung entscheidend gewesen sind.
Bei der Landesversicherungsanstalt Großßh. Hessen sind, wie der Darmst. Ztg. mitgeteilt wird, im Monat Oktober 737 Anträge eingegangen, und zwar: 294 Anträge auf Invaliden⸗ und Krankenrente, 17 Anträge auf Altersrente, 30 Anträge auf Witwen- und Witwerrente, 198 Anträge auf Waisenrente, 128 Anträge auf Anwartschaftsbescheide, 70 Anträge auf Witwengeld. Unerledigt wurden in diesen Monat übernommen 786 Anträge, sodaß 1523 Rentengesuche in Bearbeitung standen. Es fanden Erledigung: 444 An⸗ träge durch Bewilligung, 95 Anträge durch Anwartschafts⸗ bescheid(88 1258 und 1743 R. V. O.), 33 Anträge durch Ab⸗ lehnung, weil unbegründet, 22 Anträge durch andere Weise — Zurücknahme usw.—, 111 Anträge wurden durch Um- wandlung erledigt, so daß 1040 Anträge als unerledigt auf den Monat November d. J. übernommen werden mußten.— Ende Oktober 1915 waren in den nachbezeichneten Anstalten versicherte Personen untergebracht: Ernst⸗Ludwig⸗Heilstätte bei Sandbach 25, Eleonoren-Heilstätte bei Winterkasten 28, Göttmannsche Anstalt in Reichelsheim 39, Bad Nauheim 8, Bad Orb 3, Heilstätte Burgwald 1, verschiedene Anstalten, wie Krankenhäuser, Kliniken u. dgl. m. 59, Summa 163.
— Radfahrerunfall. In der Wetzsteingasse kam am Samstag ein Radfahrer vor einem Kohlenwagen zu Fall und wurde überfahren. Der Mann wurde in die Klinik gebracht; es stellte sich jedoch heraus, daß die Verletzungen nur un⸗ bedeutend waren und er bald wieder nach Hause gehen konnte.
— Die Milchhändler von Gießen und Umgegend hkelten gestern nachmittag eine Versammlung im„Goldenen Löwen“ ab. Es wurde beschlossen, derart auf die Ein⸗ schränkung des Milchkonsums hinzuwirken, daß in den Wintermonaten die Sonntagsruhe eingeführt und Milch nicht ins Haus gebracht werden soll. Dafür soll Samstags das Quantum für Sonntag ausgegeben werden.
— Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten. Musketier Robert Alter aus Berstadt, Inf.⸗Reg. 186.— Ersatzreservist Rudolf Mädel aus Alsfeld, Res.⸗Inf.⸗ Reg. 87.— Unteroffizier Georg Möller aus Udenhausen, Kreis Alsfeld, Inf⸗Reg. 17.— Landstürmer Konrad Eck⸗ hardt aus Aßlar, Inf.⸗Reg. 118.— Gefreiter Hch. S öhn⸗ chen aus Niederquembach, Inf.⸗Reg. 81.— Ersatzreservist Friedrich Hels, Inf.⸗Reg. 116, und Wehrmann Wilhelm Kinzenbach, Inf-⸗Reg. 81, beide aus Münchholzhausen. — Musketier Wilh. Herpel aus Erda, Inf.⸗Reg. 166.
— Hereingefallene Kartoffelspekulanten. Zwischen Kartoffel⸗ händlern und Kartoffelproduzenten ist infolge der vom Bundesrat festgesetzten Höchstpreise ein interessanter Krieg entstanden. Kar⸗ toffelhändler, welche vor Inkrafttreten der Höchstpreise große Mengen von Speisekartoffeln zum Preise von 7,50 bis 8,.— Mark pro Doppelzentner kauften, aber die Lieferung erst für November und später vereinbarten, weigern sich jetzt, die Vorräte zu den be⸗ treffenden Preisen zu beziehen, weil sie durch die Kleinhandelshöchst⸗ preise im Profit beschränkt sind. Die Landwirte bestehen jedoch auf den Verträgen und verlangen deren Erfüllung zu den verabredeten Preisen. Beiden geschieht der Hereinfall recht!
Zur Praxis der Lebensmittelwucherer. Die ungeheuren Preis⸗ treibereien auf dem Lebensmittelmarkte sind zu einem großen Teil darauf zurückzuführen, zaß bestimmte Spekulanten große Mengen von Waren zurlickhalten, um ein weiteres Steigen der Preise zu vevanlassen. Der Wiener Polizeidirektion gelangte zur Kenntnis, daß bei einigen Spediteuren Einlagerungen unentbehrlicher Bedarfs⸗ gegenstände in großem Umfange zu preistreiberischen Zwecken erfolgt waren. Bei einer polizeilichen Reviston wurden u. a. vergefunden: 438 Ballen Leder, 3095 Kisten Seife, 948 Kisten Kerzen, 4138 Kisten kondensierte Milch, 764 Ballen Kaffee, 359 Ballen Tee, 857 Säcke Reis, 814 Kisten Konserven, 372 Kisten Schokolade, 152 Kisten Trau⸗ benzucker, 200 Kisten Käse, 488 Kisten Rosinen usw. Die Nach⸗ forschungen nach den Personen, die die Waren eingelagert haben, wurden eingeleitet. Solche Nachforschungen würden auch anderwärts noch manches zutage fördern.
— Ein Zensuestück. Das Briüxer Volksblatt(Böhmen) brachte jüngst einen Artikel über die Teuerung. Der Zensor strich alle „scharfen“ Stellen, doch in seinem Uebereifer ließ er den Rotstift auch über einen„harmlosen“ Passus gleiten, der die von den Lebensmittelwucherern allgemein betonte Behauptung in Abrede stellt, daß die Teuerung infolge riesigen Mangels an Nahrungs⸗ mitteln begründet ist. Der letzte 11 dieses Passus blieb jedoch . wodurch der Anfang des Artikels sich folgendermaßen ge⸗
altete;
irb die Lage drückender. Die Teuerung in e e geahnt Dimenslonen 0. Bie Bevblter⸗ ung sieht traurigen Zeiten entgegen. Mehl it vorhanden. Die ärmere Klasse hat im wahren Sinne des Wortes zu essen. Die Regierung kümmert sich um das Schicksal der Bevölkerung und auch die Behörden stehen auf der Höhe ihrer aue
gerade das Gegenteil ist wahr,
Zur Feststeuung der Getreidevorrate am 16. November. Von maßgebender Seite wird uns hierüber mitgeteilt: Der Vorrat des gedroschenen Getreides darf nicht durch bloßes Schätzen ermittelt werden. In vielen Gemeinden ist das gedroschene Getreide gleich beim Dreschen durch Wiegen sestgestellt worden. In diesen Fällen kann ein nochmaliges Wiegen unterbleiben. Es genügt, wenn der Landwirt das Druschergebnis zugrunde legt und die bis zum Er⸗ hebungstag verkauften und verbrauchten Mengen abzieht sowie sür Schwund durch Eintrocknen vielleicht noch 5 Prozent abrechnet. Wenn ein Wiegen bisher nicht stattgefunden hat, so ist es auch durch einwandfreies Messen mittels eines Hohlmaßes möglich, den Vorrat des gedroschenen Getreides zu errechnen. Zu dem Zwecke muß natfirlich festgestellt werden, wieviel der Getreideinhalt des Hohl⸗ maßes wiegt. In allen Fällen ist aber der Landwirt verpflichtet, seine Angaben durch Namensunterschrift als richtig anzuerkennen.
Verteuerung der Schulbücher. Eine Erhöhung der Schul⸗ bücherpreise wird von der Vereinigung der Schulbuchperleger ange⸗ strebt. In einem von der Vereinigung versandten, im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel abgedruckten Rundschreiben wird diese Erhöhung der Ladenpreise mit mindestens 10 Proz. bemessen. und näher begründet, sowie ein gemeinsames Vorgehen angeregt, zu dessen Herbeiführung sich die Vereinigung bereiterklärt.— Das fehlte gerade noch!
Verbot des Anstreichens mit Farben aus Bleiweiß und Leinöl. Das Anstreichen mit Farben aus Bleiweiß und Leinöl ist vom Bundesrat verboten worden. Die Außenseiten von Häusern sowie Mauern und Zäune dürfen nicht mit Farben angestrichen werden, zu deren Herstellung die beiden Stoffe verwendet worden sind. Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen. Wer dieser Vorschrift zu⸗ widerhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit Ge⸗ fängnis bis zu drei Monaten bestraft.
Vom Postverkehr nach Belgien und Serbien. In Belgie n nehmen am Briefverkehr mit Deutschland jetzt auch eine größere Anzahl Vor- und Nachbarorte von Namur teil. Welche Orte in Frage kommen, kann bei den Postanstalten zu erfragenden Beding⸗ können unter den bei den Postanstalten zu erfragenden Beding⸗ ungen zwischen Deutschland und Antwerpen Wertkäftchen mit der Post versandt werden.— Postsendungen an Kriegsgefangene in Serbien können von den Postanstalten vorerst zur Beförderung nicht angenommen werden. N
— Wahlverein Gießen. Auf die regelmäßige Mitglieder⸗ versammlung, welche heute abend stattfindet, sei nochmals hingewiesen, die Parteigenossen wollen sich dazu zahlreich einfinden.
reis Friedberg⸗Büdingen.
Bad⸗Nanheim. Bis zum 11. November 1915= 22315 Kur⸗ gäste angekommen. Bäder wurden bis dahin 299 439 abgegeben.
— Der Sohn des Milchpantschers. In Niedererlenbach wohnt der Milchhändler Friedrich Lampert, der, als er noch selbst den Milchwagen nach Frankfurt kutschierte, so oft mit der Nahrungsmittelpolizei in Unstimmigkeiten geriet, daß es schließlich Zeit für ihn war, die Wirkung der Vorstrasen in Betracht zu ziehen und außer Schußweite zu bleiben. Deshalb schickt er seit etwa Jahresfrist seinen Sohn, den jetzt 18 Jahre alten Philipp Lampert, ins Treffen. Nun, dieser Philipp zwitschert, wie der Alte fang. Offenbar hat er eine hohe Meinung für das Wasser er⸗ erbt, das er, wenn nicht für das beste, so doch mindestens für der Milch gleichwertig hält, und bereits fünfmal mußte er wegen Pantscherei bestraft werden. Diesen Herbst liefen wieder einmal Klagen über ihn ein, und da der Verdacht bestand, daß er sich an einem Brunnen, der auf einem Hofe in der Hallgaxtenstraße steht, mit Wasser versehe, legten sich am 18. September dort Schutzleute vom Nahrungsmittelamt auf die Lauer, und richtig, Jung⸗ Lampertchen holte sich eine Zwanzigliter⸗Kanne voll Wasser, ver⸗ schnitt es mit der Vollmilch in den anderen Kannen und trug die Mischung als Vollmilch aus. Am nächsten Morgen holte er zwei Kannen Wasser, und so wurde er vier Tage beobachtet. Er hatte die Mischung auf halb und halb offenbar am Griff; denn die Proben, die bei der von ihm bedienten Kundschaft und zuletzt direkt bei ihm genommen wurden, ergaben fast gleichmäßig 50 Proz. Wasser. Diesmal erkannte das Schöffengericht, nicht ohne darauf hinzuweisen, daß eigentlich den Vater die Hauptschuld treffe, auf einen Monat Gefängnis. Das Urteil soll auf Kosten des Aae me veröffentlicht werden. Den Leuten sollte eigentlich von
echts wegen der Milchhandel verboten werden. Kreis Wehlar.
n. Künstlich herbeigeführte Kartoffelnot. Der hiesige Landrat erläßt an die Landwirte des Kreises Wetzlar die Aufforderung, die zu unrecht zurückbehaltenen Kartoffeln baldigst abzusetzen, da die Stadt Wetzlar allein noch einen Bedarf von 7000 Zentner zu decken hat. Er hofft, von seinen ihm zustehenden Befugnissen der Enteig⸗ nung keinen Gebrauch machen zu müssen, denn die Landwirte würden sich viel schlechter stehen, weil ihnen dann höchstens 2,60 Mark pro Zentner gezahlt würde. Eine Erhöhung der Höchstpreise im Laufe der Zeit sei ausgeschlossen. In den nächsten Tagen findet in sämt⸗ lichen Gemeinden eine Umfrage über die nicht zum eigenen Bedarf nötigen Kartoffeln statt. Ob was herausspringt?.
Von Nah und Fern. ö
c Vom großen Los der preußischen Landeslotterie ist bei der letzten Ziehung ein Teil nach Köln gefallen. Unter den Gewinnen ist auch ein Arbeiter; dieser aber hatte sein Los, das schon 40 Jahre in seiner Familie gespielt wurde, kürzlich an mehrere Arbeiterfrauen abgegeben. Die Gewinnerinnen sind vier arme Witwen, die im Kölner Artilleriedepot arbeiten. Jeder Frau fallen 30 000 Mark zu.— Höchst selten trifft das Lotterieglück einen Armen: dagegen opfern viele Zehntausende jahrein, jahraus ihr sauer verdientes Geld für die„Dummheitssteuer“, ohne daß ste 92 607 je wieder etwas zu sehen bekommen. 0
— Bei dem Gesundbeterprozeß, der in Berlin seit etwa 14 Tagen verhandelt wird, wurde am Samstag das Urteil gefällt. Die beiden angeklagten Krankenschwestern Hüs gens und Ahrens wurden wegen fahrlässiger Tötung zu je sechs Monaten Ge⸗ fängnis verurteilt. Der Prozeß zeigte, welcher finsterer Aber⸗ glaube noch in weiten— und besonders„besseren“ Kreisen— herrscht und wie daraus geriebene Betrüger beiderlei Geschlechts Gewinn ziehen. Der Staatsanwalt hatte für jede der Angeklagten ein Jahr Gefängnis beantragt.
Taheßberichte des Großen Hauptgnartiets.
Unveränderte Lage im Osten.
Die Paßhöhen vo! Jastebac genommen
W. B. Großes Hauptquartier, 13. Nov., vorm.(Amtlich.)
Westlicher Kriegsschauplatz,
Nichts Neues! a
Oestlicher Kriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert. Vereinzelte russische Vorstößse abgewiesen. Balkan.
Die Verfolgung im Gebirge schreitet fort. Die Pafßßz⸗ höhen von Jastebae(Berggruppe) südlich von Krusevac sind von unseren Truppen genommen.
Ueber elfhundert Pferde fielen gefangen in unsere Hand.
Ein Geschütz wurde erbeutet. Oberste Hoeresleitung. *


