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idie Stimmung im Lande und für
sives Bemühen, wo immer es angängig ist, a
Hessen und Nachbargebiete.
Gießen und Umgebung.
Kriegsbeschädigte— billigere Arbeitskräfte
für die Landwirtschast.
Der Kommandierende General des 20. Armeekorps 2 Allenstein weist öffentlich die Landwirte darauf hin, daß sie wenn sie Kriegsbeschädigte einstellen, billigere Ar- beitskräfte bekommen. Er teilt mit, daß er Versorgungs⸗ abteilungen eingerichtet habe, die den Kriegsbeschädigten ice angemessene Verwendung in der Heimat verschaffen und sie für diesen Beruf praktisch und theoretisch ausbilden sollen. Sodann schreibt er:
„Die Bestrebungen dieser Abteilungen haben bisher sehr günstige Ergebnisse geliefert, zunächst nur im Interesse der arbeitsuchenden Kriegsbeschädigten. Sie werden noch bessere Ergebnisse zeitigen, wenn die Arbeitgeber im Bedarfsfalle sich von den Versorgungsstellen unmittelbar ihren Bedarf holen. Dort, wo die geforderte Arbeitskraft bei einer Ver⸗ sorgungsanstalt nicht vorhanden ist, wird sich diese mit anderen Versorgungsstellen in Verbindung setzen. Auf diese Art erhalten die Arbeitgeber, namentlich auch die über Ar— beitermangel klagenden Landwirte, nicht nur ein zuverlässiges und sogar billigeres Arbeitspersonal(die Leute sind wohl nicht voll arbeitsfähig, aber im Besitz einer Rente), sondern sie handeln bei der Beschäftigung und Verwendung dieser Kriegsbeschädigten auch im vaterländischen und volkswirt⸗ schaftlichen Sinne und tragen dazu bei, daß dem bisherigen Arbeitermangel in der Provinz abgeholfen und für die weitere Zukunft auch durch Seßhaftmachung der Familien die Provinz wieder reichlicher und günstiger bevölkert wird. Diejenigen Arbeitgeber, die weniger auf diesem idealen Standpunkt stehen, mache ich darauf aufmerksam, daß er— fahrungsgemäß auch die schwerer Kriegsbeschädigten durch die Gewohnheit in der Regel sehr bald bedeutend bessere Arbeits⸗ leistungen erzielen, als zu Anfang.“
Die Löhne in der Landwirtschaft sind sehr gering; sollen die Kriegsbeschädigten noch niedrigere Löhne erhalten, so wird man damit den Arbeitermangel nicht beseitigen. Aber noch aus einem wichtigeren Grunde kann den in dem Erlaß zum Ausdrucke kommenden Ansichten und Bestrebungen nicht entschieden genug Widerstand geleistet werden. Bekanntlich wird immer wieder in den Ausschüssen der Kriegsbeschädigten⸗ fürsorge und in allen Veröffentlichungen und Belehrungen darauf hingewiesen, daß die Kriegsbeschädigtenfürsorge jeden Versuch, die Kriegsinvaliden zur Lohndrückerei zu ver— wenden, unbedingt ablehnen müsse. Hier aber wird direkt die lohndrückende Tendenz der Kriegsinvalidenarbeit von einem Armeekommando den Arbeitgebern gewissermaßen als Lockmittel vorgehalten. Demgegenüber muß immer wieder der Standpunkt aller gewerkschaftlichen Organisationen und aller einsichtigen Sozialpolitiker aufs schärfste betont werden, daß die Kriegsinvaliden bei gleicher Leistung An— spruch auf den gleichen Lohn wie die unbeschädigten Arbeiter haben, und daß die Dankbarkeit gegen die Kriegsbeschädigten dazu führen muß, diesen ihre Rente über die volle Arbeits- entlohnung hinaus als Entschädigung für ihre Aufopferung gelten zu lassen.
Höchstpreise für Kartoffelerzeuger. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober den Reichskanzler er⸗ mächtigt, allgemeine Erzkugerhöchstpreise für Kartoffeln fest⸗ zusetzen. Der Reichskanzler hat diese Höchstpreise durch eine Bekanntmachung des gleichen Tages nach den bisher üblichen Preisgebieten getrennt und bestimmt, wie dies in der Kar⸗ toffelperordnung vom 9. Oktober hinsichtlich der sogenannten Grundpreise geschehen war. Die Erzeugerhöchstpreise be⸗ wegen sich also zwischen 55 und 61 Mk.(2,75 bis 3,05 Mk. für den Zentner). Kleinhandelshöchstpreise festzusetzen sind alle Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern verpflichtet, die anderen Gemeinden und die Gemeindeverbände berechtigt, Der Kleinhandelshöchstpreis darf den Erzeugerhöchstpreis des Gebietes, in dem der Kleinhandel ausgeübt wird, um höch⸗ stens 1,30 Mk. übersteigen. Der Großhandelspreis wird sich nach den örtlichen Verhältnissen zu richten haben. Durch die
Verordnung wird die Möglichkeit der Enteignung bei allen
Besitzern von mehr als einem Hektar Kartoffeln Anbaufläche gegeben. Die Enteignung darf sich bei diesen aber nur auf höchstens 20 vom Hundert der gesamten Kartoffelernte des einzelnen Kartoffelerzeugers erstrecken. Als Kleinhandel gilt der Verkauf an Verbraucher, soweit es sich dabei um weniger als, 10 Zentner handelt. In der Kartoffelverordnung vom 10. Oktober ist ferner die Aenderung getroffen, daß zukünf⸗ tig alle Landwirte von mehr als einem Hektar Kartoffel. anbaufläche 10 vom Hundert der gesamten Kartoffelernte bis zum 29. Februar 1916 für den Gemeindeverband vorzu⸗ behalten haben. Bisher war diese Verpflichtung nur den Besitzern von mehr als 10 Hektar auferlegt.— Bei uns würde also der Doppelzentner nicht mehr als 7,40 Mk. im Klein⸗ handel kosten dürfen. f 1 — Ein neuer Reichsverband. Vor etlichen Tagen war der Vorwärts in der Lage, einen Geheimerlaß des preußischen Ministers des Innern, v. Loebell, zu veröffentlichen. den dieser unterm 19. April dieses Jahres den Landratsämtern hat zugehen lassen. Der Erlaß behandelt die e sung der Presse durch die Regierung. Eingangs des Erlasses heißt es: 5 4 1 „Die großen und mannigfachen innerpolitischen 115 gaben, die alsbald nach dem Kriege zu erwarten sind, erfor 92 auch seitens der Behörden eine besondere Aünmee 5 ziehungen zur Presse, eine gesteigerte Aufmer samkein e publizistischen Strömungen und eee 1 der Presse Einfluß zu gewinnen. Das gilt insbesondere auch
. f ü r bon der kleinen Kreis- und Lokalpresse, W
ndem Einfluß ist.
künftiger Wahlen von enen Mittel haben
Die besonders von der Regierung angewan
weder dem Bedürfnis der kleinen Zeitungen genügt, noch auch eine nachhaltige politische Beeinflussung sicherstellen können.“
Es wird dann des Näheren dargelegt, wie diese Beein— flussung möglich gemacht werden soll; es soll dafür ein Kor— respondenz⸗Apparat geschaffen werden, der beson— ders den Bedürfnissen der kleinen Provinzpresse entspricht, Am Schluß des Erlasses heißt es:
„Der Text dieses gesamten Korrespondenzapparates wird von meinen Referenten überwacht und nachdrücklich be— einflußt. Eure Hochwohlgeboren ersuche ich, mit den Zeitungsverlegern und Redaktionen, soweit sie Ihrem Ein⸗ fluß zugänglich sind, Fühlung zu nehmen, sie auf die er⸗ wähnten Korrespondenzen aufmerksam zu machen, ihnen die Benutzung ans Herz zu legen und ihnen des weiteren zu empfehlen, sich mit dem„Zentralbureau für deutsche Presse“ (Berlin SW. 48, Friedrichstraße 16) wegen der Bezugsbe— dingungen der Korrespondenzen in Verbindung zu setzen.“
Das heißt also, daß dem Volke täglich die Regierungs⸗ meinung in tausend Pressekanälen zugeführt werden soll; ob freilich die Volks meinung damit immer übereinstimmt, dürfte höchst fraglich sein. Angesichts dessen muß die sozial⸗ demokratische Arbeiterschaft nach Möglichkeit auf den Aus- bauihrer Presse bedacht sein.
— Auf dem Buttermarkte zeigte sich am letzten Sams⸗ tage ein etwas anderes Bild als die vorhergegangenen Marktage. Die Butterverkäuferinnen wurden nicht mehr so belagert, als es sonst der Fall war, gegen Schluß des Marktes war noch Landbutter feil, aber trotzdem wurde der Höchst⸗ preis von 2,10 Mk. verlangt. Wie wir hören, sollen heute oder morgen andere, niedrigere Preise für Butter in ganz Hessen festgesetzt werden.— Beeinflußt wurde der Markt durch den Butterverkauf des Kommunalverbandes, der das halbe Pfund Molkereibutter für 1 Mk. abgab und lebhaften Absatz fand. Zwar wurde mehrfach behauptet, daß diefe Butter von geringer Qualität sei, doch darf man ohne weiteres annehmen, daß der Kommunalverband bei dem ein geschäftliches Interesse nicht vorliegt, sich über die gute Beschaffenheit der von ihm verkauften Ware vergewissert haben wird. Es ist sehr möglich, daß abfällige Urteile darüber von Butter⸗ händlern aus Konkurrenzneid verbreitet worden sind. Wir wollen und können ein Urteil nicht abgeben, daß muß sachver⸗ ständiger Prüfung überlassen bleiben. Jedenfalls ist es an⸗ zuerkennen, wenn sich der Kommunalverband bemüht, dem Buttermangel abzuhelfen und der Preistreiberei, entgegen⸗ zuwirken und das kann wirksam nur auf diesem Wege ge⸗ schehen.
— Beschlagnahme von Metallen. Die Frist zur An- meldung der beschlagnahmten Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel dauert nur noch bis zum 16. l. Mts. Wer seither nicht freiwillig abgeliefert hat und auch seiner Anmeldepflicht noch nicht nachgekommen ist, muß die An- meldung bis spätestens zu dem oben angegebenen Tage be⸗ wirken. Bei Unterlassung wird durch eine neue Bekannt⸗ machung Gefängnis bis zu 6 Monaten oder zehntausend Mark Geldstrafe angedroht. Die Nachtragsbekanntmachung des Stellvertretenden Generalkommandos des 18. Armee⸗ korps vom 29. v. Mts. liegt in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht offen.
Reichswochenhilfe auch im Frieden. Ausreichende allge— meine Reichswochenhilfe als dauernde Friedenseinrichtung ist für 20 Pfg. Wochenbeitrag pro Frau durchführbar. Dieser Standpunkt wird in einer mit genquen Berechnungen beleg⸗ ten Petition der Deutschen Gesellschaft für Mutter- und Kindesrecht e. V.(Berlin) an die Bundesregierung, den Bundesrat und den Reichstag vertreten. Die Eingabe der Gesellschaft stützt sich auf einen vor einigen Monaten erschie— nenen Aufsatz ihres Vorstandsmitgliedes Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Mayet„Reichswochenhilfe nach dem Kriege“ und ver— langt im wesentlichen folgendes: Die Leistungen der eben für die Kriegszeit eingerichteten Reichswochenhilfe sollen im Frieden dauernd bestehen bleiben, also Entbindungsbeitrag von 25 Mk., 8 Wochen lang Wochengeld von 1 Mk. täglich, 12 Wochen lang Stillgeld von 50 Pfg. täglich, bis 10 Mk. Beihilfe für Hebamme und Arzt bei Schwangerschaftsbeschwer⸗ den. Alle Frauen und Mädchen zwischen 16 und 45 Jahren sollen eingeschlossen sein und 20 Pfg. wöchentlich zahlen. Dies würde nach genauen Berechnungen auf Grundlage der Geburtenzahl und Bevölkerungsstatistik von 1910 völlig zur Kostendeckung genügen, wenn das Reich, entsprechend der Sozialversicherung, ein Drittel der Kosten übernimmt. Die durch die Allgemeine Reichswochenhilfe entlasteten Kranken⸗ kassen sollen dafür andere ergänzende Regelleistungen für ihre Mitglieder übernehmen, zunächst: 6 Wochen Schwangern⸗ beihilfe zur Beschaffung von Vorernährung in Höhe von 50 Pfg. täglich, Verlängerung des Stillgeldes von 12 auf weitere 26 Wochen, ein Schwangerngeld für alle Stillfähigen in Höhe von 1 Mk. täglich während 6 Wochen. Daneben sollen die Kassen gewisse freiwillige Mehrleistungen für ver— sicherungsfreie Ehefrauen ihrer Mitglieder gewähren dürfen. Für die genannten Leistungen genügen die bisherigen Ein— nahmen. Es kann somit bei Erhebung eines neuen Bei— trages von nur 20 Pfg. wöchentlich von der Gesamtheit der gebärfähigen Frauen das große Werk einer alle umfassenden Friedenswochenhilfe geschaffen und überdies für die versiche— rungspflichtigen Kreise, ohne Mehrbelastung der Kassen, eine sehr erhebliche Verbesserung herbeigeführt werden— zum Segen des ganzen Volkes. Die Beibehaltung der Reichs- wochenhilfe auch nach dem Kriege ist sowohl in der neuen Ge— sellschaft für Bevölkerungspolitik wie auf dem Kongreß der Zentralstelle für Volkswohlfahrt als eine der wichtigsten Vor— bedingungen zur Sicherung der Volksvermehrung und zur Verhütung weiteren Geburtenrückgangs nachdrücklich ge— fordert worden.
— Gefallene aus Oberhessen und Nachbargebieten. Landsturmmann Heinrich Schmidt aus Nieder-Breiden⸗ bach, K. Alsfeld, Inf.⸗Regt. 81.— Wehrmann Heinrich Groß aus Holzhausen, Kr. Wetzlar. Inf-Regt. 118.— Heinrich Rauber aus Waldgirmes, Inf.⸗Regt. 262.— Hauptmann Dr. Anton Schmitt. Staatsanwalt aus Gießen, Inf.
Regt. 168.— Freiw. Emil Bingel aus Gießen, Inf. Regt. 221.— Wehrmann Ludwig Hofmann aus Heuchel⸗ heim, Landwehr⸗Inf.⸗Regt. 116.— Unteroffizier Walter, Stud. phil., aus Laubach, Landsturm-Regt. 10.— Wehrmann Karl Hofmann aus Zell, Res.⸗Inf.⸗Regt. 116.— Musk, Heinrich Büttner aus Wetzlar, Inf.⸗Regt. 149.
— Vorsicht! Das Stellvertretende Generalkommando des 18. Armeekorps teilt mit: Eine Reihe von Vorfällen und Klagen zeigen, daß sich auf dem Lande Reisende den Familien gefallener Soldaten aufdrängen, um Aufträge auf photographische Vergröße⸗ rungen von Bildern und Lieferungen von Rahmen zu unreellen Preisen und Bedingungen zu erhalten. Es wird vor dieser ge⸗ wissenlosen Ausbeutung gewarnt. Vor allen Dingen sei man mit dem Unterschreiben bei derartigen Ge⸗ schästen vorsichtig und wende sich lieber an bekannte Geschäfte, die für gewissenhafte Arbeit und solide Preise Gewähr leisten.
— Vom Gießener Hausfrauen⸗Verein wird uns geschrieben: Zu
der Aula des Gymnasiums fand am Donnerstag die zweite Mit⸗ gliederversammlung statt. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand ein Vortrag eines Mitgliedes des Vereins. Die klaren und lehrveichen Ausführungen der Vortragenden behandelten die auf dem Buttermarkte herrschende Teuerung und die Mittel, ihr zu be⸗ gegnen. Die sich an den Vortrag anschließende Aussprache war sehr lebhaft. Nachdem auch die übrige Tagesordnung erledigt war, ließ der Vorstand Proben der Krummmschen Vollkost verabreichen. Diese Vollkost besteht aus Teigwaren, Gemüse, Hülsenfrüchten, Maismehl, Fleisch usw. und soll hohen Nährwert besitzen. Nähere Angaben über Bezugsquellen und Zubereitung werden demnächst an den An⸗ schlagtafeln des Vereins zu sinden sein.
Briefmarken als Kleingeld. Um dem bestehenden Mangel an Kleingeld abzuhelfen, hat die Postverwaltung zu dem Mittel ge⸗ griffen, daß an den Postschaltern kleine Beträge mit Briefmarken gezahlt werden. Weigert sich jemand, für 30 oder 40 Pfg. Brief⸗ marken anzunehmen, dann genügt meist ein kurzer Hinweis, daß die Kriegszeit von jedem Opfer verlange, die Annahme von Brief⸗ marken aber doch nur eine Kriegsgefälligkeit bedeute. Still⸗ schweigend werden dann die Briefmarken eingesteckt. Auch Waren⸗ häuser und größere Geschäfte haben sich ansehnliche Posten von 5⸗ und 10-Pfennigmarken besorgt, um sie an Stelle von Geld als Zahlungsmittel zu verwerten. ö
Kreis Wetzlar.
— Gleiberg. Hier werden vielfach Klagen laut, daß die bisher verabreichten Brotmarken keineswegs ausreichen, besonders wird von den außerhalb beschäftigten Arbeitern die ihnen zugeteilte Brotmenge als viel zu gering erachtet, da diese auf Brotnahrunc den ganzen Tag angewiesen sind.
n. Krofdorf. Durch einen recht unbedachten Schritt, für den nicht die geringste Veranlassung gegeben war, hat hier ein junges, 16fähriges Mädchen ihre Angehörigen in tiefe Trauer versetzt. Am Donnerstag fand es ihre Schwester auf dem Speicher erhängt
vor. Das Mädchen arbeitete in einer Zigarrenfabrik in Gießen als Sortiererin und verdiente für ihr Alter ganz guten Lohn. Es
machte im Anschluß an eine unbedeutende Differenz, die es im Ar⸗ beitsverhältnis hatte, eine Bemerkung, daß es das Leben satt habe, doch niemand nahm die Bemerkung ernst. Aus einigen hinterlassenen Briefen des Mädchens ist auch keim eimleuchtender Grund zu dem betrübenden Schritte zu entnehmen; es bleibt nur die Vermutung übrig, daß hochgradige Erregung die Veranlassung war der Familie steht im Felde.
Von Nah und Fern.
Strafe für Lebensmittelwucher. Wegen Ueberschreitung der Höchstpreise für Gemüse sind dem Kölner Schöffen⸗ gericht zwei Marktfrauen zu Gefängnis von fünf Tagen und einer Woche verurteilt worden. Amtsanwalt Beutelstahl hatte drei Wochen und eine Woche beantragt und betont, daß es sich um Lebens⸗ mittelwucher und Gewissenslosigkeit schlimmster Art handele. Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende, Amtsgerichtsrat Dr. Küpper, aus: Das Gericht hat die zahlreichen Fälle der Ueberschrei⸗ tung der Höchstpreise als eine Teilerscheinung der leider vielfach unheilvoll wirkenden, gesetzwidrigen Erwerbsgier bei Ausnutzung der durch den Krieg geschaffenen anormalen Verhältnisse zu betrach⸗ ten und dabei zu berücksichtigen, da die sachgemäße richterliche Be⸗ handlung dieser volksvergiftenden Straftaten auch bei solchen Ver⸗ gehen ähnlichen Charakters hemmend wirken kann. Das bewußte Ucberschreiten der Höchstprejse— hier für Gemüse— stellt eine dreiste, niedrige und heute besonders bösartige Verneinung der Staatsautorität dar und verrät eine krasse Verständnislosigkeit für die Nöte anderer und für wichtigste Allgemeinintevessen. Unser Volk, das in ungeahnter Weise willig und einmütig die höchsten Opfer für unsere vaterländischen Ziele bringt, kann wahrhaftig wirkungs⸗ vollen Schutz vor unnötigen Lasten und Kümmernissen beanspruchen. Zur unabweisbaren Pflicht wird hier dem Gericht unnachsichtige Strenge, zunehmend mit sortschreitender Zest und erbarmungslos beim Rückfalle.
Lagesberigledescroßen Hauptguartiers.
Russische Orte in Wolhynien gestürmt.
Unaufhaltsames Vordringen in Serbien.
W. B. Großes Hauptquartier, 30. Okt., vorm.(Amtlich.)
Westlicher Kriegsschauplatz
Keine wesentlichen Ereignisse.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls v. Hindenburg.
Nordöstlich von Mitau wiesen unsere Truppen bei Plakanen auf das Nordufer der Misse vorgeschobene Kräfte, zwei starke Nachtangriffe ab und zogen sich vor einem weiteren Angriff in die Hauptstellung auf das Südufer zurück.
Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Nichts Neues. 1 Heeresgruppe des Generals v. Linsingen.
Westlich von Czartorysk wurde die russische Stel⸗ lung bei Komarow und der Ort selbst genommen; ein nächtlicher russischer Gegenaugriff blieb erfolglos.
Kamienucha, Huta, Lisowska und Bielow wurden erstürmt. Achtzehn Offiziere, nuenhundertneunund⸗ zwanzig Mann sind gefangen genommen, zwei Maschinenge— wehre erbeutet.
Ein russisches Kampfflugzeug wurde bei Kuklhi untergeschossen.
Balkankriegsschauplatz.
Die Armeen der Generäle v. Köveß und v. Gallwitz haben feindliche Stellungen gestürmt, über tausend Serben ge— fangen genommen, zwei Geschütze, ein Maschinengewehr er beutet und sind in der Vorbewegung geblieben.
Die Armee des Generals Bjodjanoff setzt die Verfolgung
her⸗
fort. Oberste Heeresleitung.
Der Vater


