Ausgabe 
20.10.1915
 
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falls zurückgeschlagen.

Stellungen nordwestlich vo

Der österreichisch⸗ ungarische Tagesbericht f Die Macva besetzt. Starke Angriffe der Russen und Italiener zurückgeschlagen. i 2000 Serben gefangen. Wien, 19. Okt.(W. T. B.) Amtlich wird verlautbart 19. Oktober.

Ruffischer Kriegsschauplatz. Die Russen setzten gestern ihre Angriffe im Sumpf- und Wald⸗ gebiete des unteren Styr fort.

Bei dem nordwestlich von Derazuo liegenden Dorf Bogus⸗ La wka stürmte der Jeind dreimal vergebens gegen die Stel⸗ lung einer Honved⸗Division an. Er wurde durch Feuer und im Nah⸗ kampf in die Flucht geschlagen und ließ drei Offiziere, über 500 Mann und zwei Maschinengewehre in unserer Hand.

Auch eine über Kulikowiee vordringende russische Division wurde wieder auf das Ostufer zurückgetrieben.

7 15 In der Gegend von Czartorysk gewann der Gegner an einigen Punkten das Westufer des Styrflusses. Dort wird noch ge⸗ kämpft.

Nördlich von Rafaloweka griffen die Russen gleichfalls mit starken Kräften an, sie wurden abgewiesen, wobei wir 100 1 gefangen nahmen. Sonst ist die Lage im Nor dosten unver⸗ ündert.

Jtalienischer Kriegsschauplatz.

Die Kämpfe an der ZJsonzo⸗Front nehmen an Ausdehnung zu. Gestern mittag setzte gegen unsere Stellungen am Krn, am Tol⸗ meiner Brsickenkopf, bei Tonale und Plava, gegen den Görzer

rückenkopf und das Plateau von Doberdo starkes feindliches Ge⸗ schützseuer ein, das mit großer Heftigkeit bis in die Abendstunden

anhielt und in einzelnen Abschnitten auch nachts andauerte. Unter

dem Schutz dieses Feuers ging die italienische Infanterie an zahl⸗ reichen Stellen zum Angriff vor. Am Krn, am Mrzli Vrh und vor den Stellungen des Tolmeiner Brückenkopfes brachen alle feindli chen Angriffsversuche in unserem Infanterie⸗ und Maschinengewehr⸗ und flankierenden Geschützfeuer zusam⸗ men. Die gegnerische Infanterie flüchtete, wo sie angegangen war, unter den schwersten Verlusten in ihre Gräben zurück. Stellen⸗

weise zog sie es vor,Avanti! zu schreien, ohne ihre Deckungen zu

verlassen.

. Ein gegen den Monte Sabotino swestlich von Salcano) ge⸗ richteter Angriff und mehrere starte Vorstöße gegen die schon seit einigen Tagen heiß umstritlene Stellung bei Peteano wurden gleich⸗ Auch hier erlitt die italienische Infanterie große Verluste.

32 9 75 50 und Tirol herrscht weiter rege feindliche Artillerie

gkeit.

Sidöstlicher Kriegsschauplaß.

Die Angriffe der verbündeten Heere machten auch gestern über all Fortschritte. die Macva ist zum größten Teil in unserem Besitz. Die beiderseits der Kolubara-Mündung überschifften k. und I. Truppen nahmen um Mitternacht die Stadt Obrenovac und die Höhen südöstlich davon.

Die von Belgrad vordringenden Streitkräfte gelangten in der Verfolgung des Feindes über Ripanj hinaus.

Eine österreichisch-ungarische Kolonne er st ür mte mit dem Bajonett den Zigeunerberg südlich von Grocka und nahm mit den beiderseits der unteren Morava erfolgreich vorrückenden deutschen

Divisionen die Verbindung auf.

In den dreitägigen Kämpfen um den Avala und um die a 4 Grocka sind von unseren Truppen 15 serbische Offiziere und 2000 Mann als Ge⸗ fangene eingebracht worden. 5

Die Bulgaren entrissen dem Feinde Linie östlich von Pirot und drangen Vranja vor.

die erste befestigte bis in die Gegend von

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes.

von Höfer, Feldmarschalleutnant. 0

Das Scheitern der großen Offensive. i Die Times schreibt in einem Leitartikel: Auf dem west⸗ lichen Kriegsschauplatze ist die große Offensive vor läufig aufgegeben worden, und aller Wahrscheinlichkeit

nach wird sie in diesem Jahre nicht wieder aufe

genommen werden. Ueber das Resultat kann man sich ein Endurteil noch nicht bilden, aber so weit man bis jetzt urteilen kann, scheint dasselbe im Verhältnis zu der An strengung gewesen zu sein. Die deutschen Verlustlisten be stätigen unsere eigenen Berichte, daß wir und die Franzosen dem gemeinschaftlichen Feinde einen schweren Schlag beigebracht haben. Die Leichen von 7 bis 8000 Deutschen wurden vor unseren Laufgräben am Tage, nachdem ihr An griff abgeschlagen war, gefunden. Dies beweist klar, wie groß ihre Verluste waren. Auch hat unsere Anstrengung zweifelsohne bis zu einem gewissen Grade den Druck auf unsere russischen Freunde in einem sehr kritischen Augen blick erleichtert. Es hat sich herausgestellt, daß wir und unsere französischen Kameraden mit einer genügenden An zahl von Leuten und mit genug Munition die undurchdring

lichen deutschen Linien nehmen können, und daß der eng

lische und der französische Soldat dem stärksten Gegner mehr als gewachsen ist. Dagegen ist es klar, daß es den Verbün⸗ deten nicht geglückt ist, die deutschen Linien auf⸗ zu rollen.

Kritische Lage der Russen bei Riga.

Die Times meldet aus Petersburg: Die Lage in der Gegend von Riga wird durch die Angriffe des Feindes auf die Sta tion Garrofen an der Eisenbahn Mitau Kreuzburg, 25 Meilen süd⸗ lich von Riga, sehrernsthaft. Der Feind hat die Station vor⸗ übergehend besetzt, wurde jedoch später durch einen Gegenangriff wieder vertrieben. In der Gegend von Janeb, nördlich der Statlon Grossekau, drängte der Feind die Russen drei bis 4 Meilen nach dem Norden zurück. Trotz der Kraft, womit diese Operationen ausgeführt werden, werden sie lediglich als Vor⸗ hutgefechte betrachtet, die wahrscheinlich die doppelte Absicht haben, die Aufmerksamteit der Russen von Dünaburg abzulenken und Riga von Südosten aus zu umzingeln. Nach der Auffassung militäxischer Sachverständiger können diese Gefechte zu einem wichtigen Kampf auf der ganzen Front im Stromgebiet der mittleren und unteren Düna führen.

Italiens Kriegserklärung an Bulgarien.

Wie die Agenzia Stefani nach einem Telegramm der Frankf. Ztg. mitteilt, hat Italien Bulgarien den Krieg erklärt. Die Kriegserklärung wird damit be⸗ qründet, daß Bulgarien Serbien überfallen und sich den Feinden Italiens und der Verbündeten angeschlossen habe. f

Noch eine Kriegserklärung.

T. U. Bukarest, 19. Okt. Wie Dimineata meldet, ist nun⸗ mehr auch seitens Rußlands die offizielle Kriegserklärung an Biillgarien erfolgt.

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18. Oktober griffen Aufklärungsabteilungen an, warfen

webels Stritzke im gestellt worden.

Die neuen bulgarischen Erfolg Budapest, 19. Okt.(W. B. Nichtamtli 5 meldet aus Sofia: Wie der bulgarische amt! richt vom 16. Oktober meldet, sind die Bulgaren am 15 tober in die Stadt Vranja eingezogen; sie haben außet otschana besetzt.

Der türkische Bericht. 4 N Konstantinopel, 19. Okt.(W. T. B.) Das Hauptauar tier meldet von der Dardanellenfront:

gräben ihrer Hauptlinie zurück und fügten ihnen schwere Ver⸗

luste zu. Bei Ari Burnu und Sedd⸗ül⸗Bahr örtlich be-

schränkter Feuerkampf und Bombeuwerfen. An den anderen Fronten nichts von Bedeutung.

n.⸗Wetzlar. Die Notiz von dem ertrunkenen Kinde des

11 37

Druck: Verlag Offenbacher Abendblatt,

Verantwortlicher Redakteur: F. Vetters, Gießen. Verlag von Krumm& Cie., Gießen. a

15 In der Nacht zun unsere Aufklärungsabteilungen feindliche sie bis in die Schützen⸗ N. 7. B 1 2 5 i 1. Briefkasten. 1 3 n des Feld. gestrigen Blatte war aus Versehen unter 1 ießen 1 7

J . 14

G. m. b. o. Ofßenbach a N

Die Marktpreise für Vieh und Frumnt und die Gießener Fleisch⸗ und Brotpreise am 18. Oktober 1915

Schlachtviehpreise in Fraukfurt a. M.

Fleischpreise in Gieben

N

Ochsen 50 kg Schlachtgewicht Kälber 1 2

Schweine ½ 165180

112-138 Mk. 108138 Pf

% Ka 120124 Ph ½%120-11 % 190 00%

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Aumeldung der beschlagnahmten

Auf Grund der Verordnung des Stellvertretenden Generalkom mandos des 18. Armeekorps vom 31. Juli 1915, betreffend Beschlag nahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen aus Kupfer, Messing und Reinnickel, fordere ich die Besitzer der seit 31. Juli ds. Js., nachts 12 Uhr be schlagnahmten Gegenstände auf, diese unter Verwendung des vor geschriebenen Vordrucks in der Zeit vom 17. Oktober bis 16. Novem⸗ ber 1915, unbeschadet bereits anderweitig erfolgter Meldungen, auf dem Stadthaus, Zimmer 7 zu melden. Nach dem 16. November 1915 wird die Enteignung der nicht freiwillig abgelieferten Gegen stände erfolgen.

Die vorgeschriebenen Meldevordrucke sind im Stadthaus, Zim mer 7, sowie in den Brotmarkenausgabestellen zu erhalten. Letztere sind täglich von 89 Uhr vormittags geöffnet.

Die beschlagnahmten Gegenstände bleiben bis auf weiteres in den Händen der Besitzer.

Freiwillige Ablieferungen können nicht mehr erfolgen, da die städtische Metallabnahmestelle geschlossen ist.

Nachstehend gebe ich nochmals die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung vom 31. Juli 1915 sowie die Strafbestimmungen bekannt: 5

Von der Verordnung betroffene Gegenstände. Klasse A. Gegenstände aus Kupfer und Messing: 1. Geschirre und Wirtschaftsgeräte jeder Art für Küchen und Back stuben, b wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen- und 0 Speiseeiskessel, Töpfe, Fruchtkocher, Pfannen, Backformen,

Kasserollen, Kühler, Schüsseln, Mörser usw.;

2. Waschkessel, Türen an Kachelöfen und Kochmaschinen bezw.

Herden;

3. Badewannen, Warmwasserschiffe, sbehälter, ⸗blasen, ⸗schlangen, Druckkessel, Warmwasserbereiter(Boiler) in Kochmaschinen und Herden: Wasserkasten. eingebaute Kessel aller Art.

8 9

Klasse B. Gegenstände aus Reinnickel:

1. Geschirre und Wirtschaftsgeogenstände jeder Art für Küchen⸗

und Backstuben, wie beispielsweise Koch- und Einlegekessel, Marmeladen- und Speiseeiskessel, Fruchtkocher, Servierplatten, Pfannen, Back⸗ formen, Kasserollen, Kühler, Schüsseln usw.;

Einsätze für Kocheinrichtungen, wie Kessel, Deckelschalen, Innen⸗ töpfe nebst Deckeln an Kipptöpfen, Kartoffel-, Fisch- und Fleisch⸗ einsätze usw. nebst Reinnickelarmaturen.

§ 3. Von der Verordnung betroffene Personen und Betriebe. Von der Verordnung werden betroffen:

Handlungen, Laden- und Installationsgeschäfte, Fabriken und Privatpersonen, die obengenannte Gegenstände erzeugen oder verkaufen, oder die solche Gegenstände, die zum Verkauf bestimmt sind, im Besitz oder in Gewahrsam haben;

Haushaltungen;

Hauseigentümer;

Unternehmungen zur Verpflegung fremder Personen, insbeson⸗ dere Gast⸗ und Schankwirtschaften, Pensionate, Kaffeehaus⸗, Konditorei- und Küchenbetriebe, Kantinen, Speiseanstalten aller Art, auch solche auf Schiffen, Bahnen u. dergl.;

öffentliche leinschl. kirchliche und stiftische usw.) und private Heil-, Pflege- und Kuranstalten, Kliniken, Hospitäler, Heime, Kasernen, Erziehungs- und Strasanstalten, Arbeitshäuser u. dgl.

8 5

Meldepflicht.

Die von der Beschlagnahme Betroffenen haben unter Benutzung des vorgeschriebenen Meldevordrucks eine Best an dsmeldung

1

S

*

der beschlagnahmten durch§ 2 gekennzeichneten Gegenstände an die mit der Durchfübrung der Verordnung beauftragten Behörden

Frgenfinde ur But, Meiag und A

5

Der Oberbürgermeister. Feller.

innerhalb der von den letzteren festzusetzenden Frist einzureichen, N Nicht zu melden sind diejenigen Gegenstände, die bereits nach den Bekanntmachung betr. Bestandsmeldung und Beschlagnahme für 18 Metall M. 1. 4. 15 K. R. A, vom 1. Mai 1915 der Meldepflicht unter⸗ 1 lagen. 8. 7 5 8 8. 18 Ausnahmen. Ausgenommen sind mit dem beschlagnahmten Metall überzogene N (3. B. galvanisch) und plattierte Gegenstände aus Eisen oder einem anderen nicht beschlagnahmten Metall. 775 N Bestehen Zweifel, ob gewisse Gegenstände von der Verordnung betroffen sind, so kann eine Befreiung von der Beschlagnahme 5 1 willigt werden. Ueber die Befreiung entscheidet die mit der Dur; führung der Verordnung beauftragte Behörde endgültig. 1 8 12. 1 5 4 0 Strafbestimmungen. 9 1 1 Wer vorsätzlich die Bestandsmeldung auf dem vorgeschriebenen ö t Formular nicht in der gesetzlichen Frist einreicht, oder wissentlich 10 unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder den erlassene 1 Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis 0 zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark he.. straft. Auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil fünf dem Staate verfallen erklärt werden. Fahrlässige Verletzung 13 5 Auskunftspflicht wird mit Geldstrafe bis zu Dreitausend Mark, im 1 Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. 45 Ferner wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft, 1 5 4 nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt 0 N sind, wer das Verbot gemäß 88 4 und 5 dieser Verordnung über⸗ 1 tritt oder zur Uebertrekung auffordert oder anregt ö Gießen, den 15. Oktober 1915. 1