Ausgabe 
16.10.1915
 
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schienene Bekanntmachung befaßt sich mit der Bestandsaufnahme von elektrischen Maschinen. Transformatoren und Apparaten. Nach dieser Bekanntmachung sind alle Besitzer von elektrischen Ma⸗ schinen, Transformatoren und Apparaten, die sich auf Lager be⸗ finden oder während des Krieges entbehrlich sind, verpflichtet, diese

Bestände derVerteilungsstelle für elektrische Maschinen des Kriegsministeriums Berlin SW. 11, Königgrätzerstraße 106, unter Benutzung der vorgeschriebenen Meldekarte anzumelden. Die

Meldung hat zu erfolgen: bis zum 25. Oktober, sofern die zu mel⸗ dende Anzahl an elektrischen Maschinen, Transformatoren und

Apparaten 100 Stück oder darunter beträgt; und bis zum 30. Okto⸗

ber 1015, sofern über 100 elektrische Maschinen. Transformatoren und Apparale zu melden sind. Die Verteilungsstelle für elektrische Maschinen ist der Fabriken⸗Abteflung des Kriegsministeriums an⸗ gegliedert. Sie vermittelt die Deckung des Bedarfs an elektrischen Maschinen.

Weihnachtspakete nach Amerika. bekannt gegeben: Es empfiehlt sich, nach den überseeischen Ländern, mit denen ein Paketverkehr zurzeit möglich ist, namentlich nach den Vereinigten Staaten von Amerika, schon Anfang November bei der Post einzuliefern, da⸗ mit die rechtzeitige Aushändigung dieser Sendungen an die Empfänger gesichert ist.

Anlagemusik. Sonntag,

Von seiten der Post wird

den 17. Oktober, vormittags 11½ Uhr in der Süd⸗Anlage, ausgeführt von der Kapelle des Land⸗ sturm⸗Jnfanterie⸗Ersatz-Bat. Gießen. Spiel⸗ Folge: 1. ChoralEine seste Burg ist unser Gott, Dr. M. Luther. 2. Ouver⸗ ture zur OperDie Verlobung bel der Laterne, F. Offenbach. 3. Arie aus der Oper:Das Glöckchen des Eremiten, Maillart, 4.Rastelbinder-Walzer, nach Motiven der gleichnamigen Operette,

Franz Lehär. 5.Im 7. Himmel, Potpourri, Fetras. 6.Aus großer Zeit, Deutscher Soldatenlieder-Marsch(neu), C. Krauße,

Großh. Musikdirektor a. D., Gießen.

Kreis Friedberg⸗ Büdingen.

Bad⸗Nauheim, 16. Okt. Bis zum 14. Oktober 1915 sind 21378 Kurgäste angekommen. Bäder wurden bis zum 14. Oktober 1915

282 185 abgegeben. Kreis Wetzlar.

n. Freigabe der Waldungen zum Sammeln von Früchten. Nach Bekanntmachungen des Landrats ist das Einsammeln von Eicheln, Bucheckern, Linden- und Ahornfrüchten usw. in den Gemeindewäldern erlaubt. Es können auch Schafe und Schweine in die von der Forstbehörde dazu freigegebenen Waldteile eingetrieben werden.

5 1. Launsbach. Die Angabe im gestrigen Blatte bezüglich der Gesallenen bedarf insosern der Berichtigung, als nicht 6, sondern im ganzen 7 Gefallene aus unserem Orte zu verzeichnen sind. Es kommt noch Wilhelm Bechthold hinzu, der allerdings in Gießen ver heiratet war. Außer den sieben ist noch der von hier stammende Ernst Pfeiffer gefallen, der in Krofdorf verheiratet war.

n. Krofborf. Aus unserer Gemeinde sind bis jetzt 22 Mann dem Kriege zum Opfer gefallen. Es sind dies: Ernst Pfeiffer saus Launsbach), Adolf Drescher, Ludwig Schneider, Wilhelm Schleen⸗ becker, Wilhelm Niebch, Eduard Heyer, Karl Schieferstein und Wil uelm Schieferstein(Brüder), Willi Staubach, Karl Mandler, Wil⸗ helm Leib und Karl Leib(Brüder), Paul Weil. Karl Leib, Fritz

Amend, Karl Hahn, Willi Protextor, Jakob Michel, Ferdinand Schupp, Wilhelm Schmidt, Heinrich Wagner und Adolf Drescher,

Hessischer Landtag.

.(Zweite Kammer.) 1 13. Sitzung vom 14. Oktober. Am Regierungstische die 3 Minister und 6 Kommissare.

Das Haus fetzt die Spezjalberatung über die Anträge betr. die 1 1 Maßnahmen zur Volksernährung bei dem KapitelAllgemeine Fragen Ariegsgewinne, Hausbesitz, Beam te) fort.

Abg. Henrich kommt nochmals kurz auf die gestrigen, An⸗ grisse gegen die Beamten zurück, die er sehr bedauert,

Staatsminister Dr. v. Ewald: Der Abg. Wolf hat gestern im Laufe seiner Ausführungen auch den Wunsch ausgesprochen, daß die Beamten, die kriegsverwendungsfähig sind, ausgetauscht werden gegen solche, die nur garnisonverwendungsfähig sind. In dseser Hinsicht hätte sich Abg. Wolf beruhigen können. Das, was er wünscht, geschieht bereits. Die Regierung steht mit dem General- kommando in dauernder Korrespondenz darüber, welche Beamte, die als kriegsverwendungsfähig unabkömmlich erklärt wurden, er⸗ setzt werden können durch garnisonverwendungssähige Beamte. Dieser Austausch kann allerdings nicht auf einmal erfolgen, er muß nach und nach geschehen, weil sonst erhebliche Störungen in allen Abteflungen hervorgerufen würden.(Zustimmung.)

Damit schließt die Beratung. Sämtliche Anträge werden au genommen.

Das Haus beschließt, die beiden Anträge der Abg. Dr. Schmitt und Genossen betr.

ie Mindestunterstützung der Familien von Kriegsteilnehmern und der Abg. Ulrich und Raab, betr.

Kriegsbeihilfen an bedürftige Kriegerfamilien zusammen zu beraten.

Abg. Leun(Bbd.) weist auf die im Lande sehr verschieden gehandhabte Prüfung der Bedürftigkeit hin, die vielfach zu schwer empfundenen Härten für die Betroffenen führte. Die Kammer solle daher die Regierung ersuchen, im Bundesrat dahin zu wirken, daß im§ 1 des Gesetzes betreffend die Familienunterstützung die Worte z im Falle der Bedürftigkeit und im§ 6 das Wortendgültig ge⸗ strichen werden, daß ferner eine Berufungsinstanz endgültig ent⸗ scheidet und daß die Unterstützungen unter Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen in Abstufungen bewilligt werden.

Abg. Raab: Der Antrag Schmitt und Genossen geht dahin, daß die gegenwärtig vom Reich gewährte Unterstützung den erhöhten Lebensbedingungen entsprechend erhöht werden möge. Dagegen ist natürlich kein Wort zu erinnern. Wir haben bei der Abfassung un⸗ seres Antrages von einem gleichen Zusatz nur Abstand genommen, weil der Antrag Schmitt bereits vorlag. Unser Antrag geht dahin, daß zu der Reichsunterstützung ein entsprechender Zuschuß gewährt wird, wo diese nicht ausreicht. Es ergibt sich bei der Behandlung der schwierigen Materie die Notwendigkeit, daß die verschiedenen Gesuche um Unterstützung individuell, und nicht alle nach einem Schema behandelt werden. Die Fälle liegen oft so verschieden, daß die Reichsunterstützung das nicht trifft, was sie eigentlich treffen soll. Da kann nur geholfen werden, wenn in den einzelnen Gemein⸗ den die Unterstützung ausgleichend gewährt wird. Ich gebe ohne weiteres zu, daß in einer großen Anzahl hessischer Gemeinden segens⸗ reich gearbeitet wird, und man auch einen Ausgleich versucht. Da⸗ gegen aber haben einzelne Kreise es nicht filr notwendig gehalten, nachzuprüfen und sie haben es den Gemeinden überlassen. Da liegen denn die Dinge recht mißlich. Ju Gemeinden, aus deuen derartige Klagen kommen, sollten die Kreisbehörden ihren Einfluß mehr. geltend machen, damit etwas geschieht. Man sollte diese Gemeinden darauf hinweisen, daß es ein verkehrter Standpunkt ist, wenn sie sich scheuen, jetzt einige Schulden zu machen. Wenn man in der gegen⸗ wärtigen schweren Zeit unterläßt, alles zu tun, um eine Unter⸗ ernährung zu verhindern, dann wird oft die Jahrzehnte lange Ar⸗ beit zur Bekämpfung der Volkskrankheiten Aluforisch gemacht. Sie Gemeinden werden sich dann nicht vor erheblich höheren Leistunßen in der Zukunft schützen können.

Abg. Calman beantragt, den Antrag des Ausschusses abzu⸗ ändern dahin, daß es austattin den Landgemeinden heißtüberall im Lande. Es ist doch auch in den Stadtgemeinden nicht alles so, daß der Autrag sich nicht auch auf diese beziehen könnte.

Abg. Molthan: Wir sind auch für den Antrag Raab. Es scheint auch uns, als ob in den verschiedenen Gemeinden eine gang

Beschlagnahme von elektrischen Maschinen. Eind soeben er⸗

die Weihnachtspakete

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verschiedene Praxis gehandhabt wird. Er verspreche sich von einer Berufungsinstanz wie der Abg. Leun will, recht wenig, schon weil diese den lokalen Verhältnissen doch fern steht. Auch würde eine recht unljebsame Verzögerung in der Erledigung der Gesuche entstehen. Viel größeren Wert lege er darauf, daß seitens der Regierung den Kreisämtern mitgeteilt wird, nach welchen Grundsätzen sie im ein⸗ zelnen zu verfahren haben. Er bitte die Regierung im Bundesrat auf eine möglichst rasche Erhöhung der Reichsunterstützung hinzu⸗ wirken. 0

Abg. Wiegand tritt ebenfalls warm für die Auträge ein. Die Verhältnisse liegen in den einzelnen Familien verschieden, darum ist es notwendig, daß die Lieferungsverbände helfend ein⸗ treten. Es ist nicht richtig, daß diese Lieferungsverbände alle paar Wochen eine Summe zur Unterstützung auswerfen und dann jedes⸗ mal erneut den Nachweis der Bedürftigkeit verlangen. 5 . Ministerialrat Hölzinger: Unsere Ausflührungsanweisungen gehen heute schon weiter, als das Gesetz es ursprünglich zuließ. Die Anweisung an die Lieferungsverbände setzt fest, in welcher Weise die Bedürftigkeit geprüft und festgestellt werden soll. In dieser An⸗ weisung ist gesagt, daß die Frage der Bedürftigkeit wohlwollend zu prüfen ist, daß alles sern gehalten wird, was niederdrückende Empfindung auszulösen imstande ist, daß die Unterstützungspflicht bis zur Hebung der Bedürftigkeit besteht und dabei als Ziel tunlichst die Erhaltung des Hausstandes anzusehen ist usw. Wir müssen an⸗ nehmen, daß darnach in gerechter Weise verfahren wird. Wir in Hessen haben bis Ende August bereits 12½ Millionen Mark für Unterstützungen ausgegeben. Diese Summe spricht doch dafür, daß getan ist, was getan werden konute. Die Regierung glaubt kaum, daß sie mehr tun kann. Sie muß es ablehnen, einen Zwang auf die Gemeinden auszuüben, es würde mit Dank begrüßt werden, wenn der dahingehende Antrag nicht angenommen wiirde. Der Antrag der Abg. Schmitt und Genossen betreffend die Erhöhung der Reichs⸗ unterstsitzung darf als erledigt angesehen werden, weil die Roichs⸗ regferung das bereits getan hat. Die Reichsregierung hat mit Wirkung vom 1. November ab vorerst bis 1. April nächsten Jahres die Mindestgrenze der Unterstützung für die Ehefrau auf 15 Mark, für sonstige unterstützungsberechtigte Personen auf 7,50 9

(bg. Hauck: Die Unzufriedenheit wird sich aber nit vermeiden lassen, wenn man die Zuschüsse auch noch so seh t. Wo sie begründet ist, da ist vielfach auch die falsche Belehrung Schuld. Die Leute wissen nicht, daß sie weitergehen können und schimpfen dann auf die Regierung. Er sei grundsätzlich gegen eine Berufungsinstanz..

Abg. Wünzer teilt als Berichterstatter mit, daß der Aus⸗ schuß den Abänderungsautrag des Abg. Calmann zu dem seinen ge⸗ macht hat, und weiter diesen Antrag dahin abändert, daß hinter Kreisämter eingeführt wird:erneut.

Abg. Raab: Es ist uns ganz gleichgültig, in welcher Forn Sie den Antrag annehmen, die Hauptsache ist, daß überhaupt etwas geschieht. Letzten Eindes müssen ja doch in jedem Falle die Blürger bezahlen. Wenn etwas mehr von der Regierung auf die Kreise und Gemeinden hingewirkt wird, das wird schon Frlichte tragen.

Abg. Leun vertritt nochmals seinen Autrag. Daß durch die Berufungskommission eine Verzögerung eintritt, das will wenig bedeuten, denn es handelt sich doch um abgelehnte Anträge. Der Begriff Hilfsbedürftigkeit ist sehr dehnbar, es müßte unbedingt ein einheitliches Verfahren eingeführt werden.

Abg. Calmann wünscht, daß erneut Instruktionen an die Blürgermeistereien ergehen im Sinne des vom Regierungsvertretr erwähnten Ausschreibens.

(bg. Ulrich: Welch merkwürdige Zustände bestehen, davon mehrere Beispiele. So wird z. B. im Kreise Darmstadt Unter⸗ stützung bezahlt an Leute, die ein Vermögen von 30 bis 40 000 Mk. haben, während im Kreise Dieburg die Unterstützusng versagt wurde für Leute, die ein angebliches Vermögen von nur 19 000 Mk. haben, das aber kein Einkommen abwirft. Man hat in einem Falle so⸗ gar den Betreffenden geraten, ein Darlehen aufzunehmen, damit ihre Notlage behoben wird. Da müßte die Regierung doch die Möglichkeit haben, auf die Kommissionen einzuwirken, daß solche Fälle vermieden werden. Was in diesen Zeiten einmal verkauft ober verpfändet wird, das wird den zursckkehrenden

nehmern schwer fallen, wieder zu erwerben. sich, durch eine Konferenz der Vorsitzenden der Kommissionen eine einigermaßen gültige Norm zu schaffen. Es ist grundfalsch, die Unterstlitzung zu versagen, wenn noch ein kleines Vermögen oder ein kleines Einkommen vorhanden ist, wir haben vielmehr alles Interesse an der Erhaltung dieser Existenzen. Ich meine, die Re- girung hätte vielsach Grund, Nachzuprüfen und die Bürgermeister zu veranlassen, ihre Pflicht voll und ganz zu tun. Er sei nicht der Ansicht, daß der Krieg bald zu Ende sein wird, und auf die Dauer kann die herrschende Unzufriedenheit gefährlich werden.

Abg. v. Brentano: Die große Reihe von Klagen ist nicht auf ein Verschulden der Regierung zurückzuführen, sondern ledig⸗ lich auf die Kommissionen. Die Regierung sollte es sich überlegen, ob sie es bei dem Erlaß bewenden lassen will, oder ob sie doch gegen die betreffenden Bürgermeistereien vorgehen soll. Die Re⸗ gierung möge auch erwägen, daß die Bürgermeistereien die Leute nicht genügend belehren. den Mut haben, weiter zu gehen und die Schuld einfach der Re⸗ gierung beimessen. Der Begriff Vermögen ist sehr verschieden zu deuten und zu handhaben. Wenn eine Frau en eigenes Haus hat, und sonst keine Einnahmen, so lann sie eben,: leben ohne Unter stützung. Wir haben allen Grund, die here denden Unzufrie⸗ denheiten zu verhindern.

Abg. Henrich: Als Mitglied einer sion kenne er die Schwierigkeiten, den Begriff Vermögen gerecht und richtig zu definjeren. Es sind sehr wohl Vermögen denkbar in der Höhe, die der Abg. Ulrich er⸗ wähnte, die aber doch die Unterstützungsbedürftigkeit nicht aus⸗ schließen, weil sie gewissermaßen in der Luft hängen und keinerlei Einkommen abwerfen. Wenn ausreichende Instruktionen an die Kommissionen ergehen, kann man sich davon wohl Abhilfe ver⸗ sprechen.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Sämtliche Anträge werden in' den Ausschußfassungen ange nommen.

Es folgt Beratung des dringlichen Antrages der Abg. Brauer, Lang und Gen. betr. den

Ausfall der Fortbildungsschule auf dem Lande während der Dauer des Krieges.

Geheimer Oberschulrat Dr Nodnagel möchte namens der Regierung dem Hause die Mitteilung machen, daß dem Ausschrei ben an die Kreisschulkommissionen noch folgender Zusatz hinzuge fügt worden ist:Die Kreisschulkommissionen werden angewiesen, durch die Bürgermeistereien in den Gemeinden feststellen zu lassen, wieviel fortbildungsschulpflichtige Schüller nicht ohne Schaden für den landwirtschaftlichen Betrieb ihrer Familien zum Fortbildungs- unterricht herangezogen werden können. Wenn diese Erhebungen ergeben, daß mit der dann noch verbleibenden Schütlerzahl ein ge⸗ ordneter Unterrichtsbetrieb nicht aufrecht zu erhalten ist, ist die' Fortbildungsschule zu schließen Damit haben wir die Ueber- zeugung, daß allen Wünschen Rechnung getragen worden ist.

Abg. Brauer begründet seinen Antrag. Es liegt ihm be sonders daran, festzustellen, daß sich sein N trag nicht gegen die Fortbildungsschulen überhaupt richtet. Cs sollte nur mit allen Mitteln den Daheimgebliebenen erleichtert werden, ihre Betriebe aufrecht zu erhalten zum Wohle und Besten des Ganzen. Da das durch die Erklärung des Herrn Regierungsvertreters in ausreichen dem Maße erreicht wird, ziehe er seinen Antra zurfick.

Abg. Lang bittet, die Regierungserklärung und das Aus-

Unterstützungskommis die sich ergeben, namentlich um

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Kriegsteil⸗ Vielleicht 1

Es ist richtig, daß die Leute dann nicht]!

3 VV trages. Man sollte Offizieren, die nicht verwundet bochsten Mage echolundsbedestig sind, A5 Reisen von der Front aus ihrer Tasche zu bezahlen.

chreiben betreffend die Beurlaubung der Mannscha. Keen e sollte besonders in den Lazaretten beka f geben werden, die es vielfach noch nicht zu kennen scheinen.

Der Ausschußantrag, den Antrag für erledigt zu erkl, wird dann angenommen. 8 05 22 ö

Es folgt 1 des Antrages des Abg. Henrich betreffend die Fakultative Einführung der türkischen Sprache in den Le 1 der höheren Lehranstalten. 8 4. N

905 75 i 4 gibt nochmals eine kurze Begründung des Au. tages. Nach einiger Debatte wird der Ausschußantrag ang. nommen. 5. 1 0

Der Rest der Tagesordnung, eine Anzahl Vorstellungen rein 0 lokaler Bedeutung, wird nach den Ausschußanträgen ohne. Debattt 1 erledigt. 1%

Dann hält Prästdent Köhler eine Schlußausprache in der en. den baldigen Sseg und Frieden unserem Volke wünscht, worauf das 1 Haus auscinandergeht. 8 en 8

0 Briefkasten. 1 0

V... 5 Der zweite Brief ist nicht eingetroffen, 5 11 2 in Vereinskalender. 1155 5 Samstag, 16. Oktaber. N g

Gießen. Gemeinde⸗ und Staatsarbeiterver⸗ I 0 Can d. Abends 129 Uhr Versammlung im Gewerkse..

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Die Geschüftsleitn